Ein Ehepaar X mit zwei Kindern hat seit dem Jahr 2006 (also auch für 2006) keinen Einkommenssteuerausgleich mehr gemacht.
Im Jahr 2006 bekam Frau X ALG1, danach keine weiteren Leistungen (freiwillig). Herr X war dann Alleinverdiener.
Da vom Steuerberater für 2006 durch die ALG-Zahlung eine Nachzahlung der Eheleute X prophezeit wurde, sagten sich Xs, dass sie den Steuerausgleich erstmal vor sich her schieben…und das taten sie bis heute.
Herbst 2010 begann Frau X wieder auf Steuerkarte zu arbeiten, Verteilung Lstkl. 3/5.
Diese Arbeit beendete Frau X im Dezember 2011.
Frage: müssen die Xs eine Einkommenssteuererklärung abgeben? Wieviele Jahre zurück? Kann das Finanzamt noch die Steuererklärungen seit 2006 nachfordern?
Familie X hat etwas Bammel, Ärger für die letzten Jahre zu kriegen…was kann da schlimmstenfalls passieren?
Was ist, wenn Familie X nach wie vor keinen Steuerausgleich macht und das Finanzamt dies nicht merkt?
Ein Ehepaar X mit zwei Kindern hat seit dem Jahr 2006 (also
auch für 2006) keinen Einkommenssteuerausgleich mehr gemacht.
Im Jahr 2006 bekam Frau X ALG1, danach keine weiteren
Leistungen (freiwillig). Herr X war dann Alleinverdiener.
Da vom Steuerberater für 2006 durch die ALG-Zahlung eine
Nachzahlung der Eheleute X prophezeit wurde, sagten sich Xs,
dass sie den Steuerausgleich erstmal vor sich her
schieben…und das taten sie bis heute.
Hier ist die Frage: welche Steuerklasse hatte der Ehemann? Hatte er die 4 gibts nichts zu befürchten und auch keine Nachzahlung. Etwas anderes wäre es wenn die Ehefrau teilweise arbeiten, teilweise ALG erhalten hätte. Hat er die 3, dann kann es schon dazu kommen …
Herbst 2010 begann Frau X wieder auf Steuerkarte zu arbeiten,
Verteilung Lstkl. 3/5.
Diese Arbeit beendete Frau X im Dezember 2011.
Frage: müssen die Xs eine Einkommenssteuererklärung abgeben?
Ja
Wieviele Jahre zurück?
2010, 2011, evtl. bis 2006 (wenn Steuerklasse 3/5)
Kann das Finanzamt noch die Steuererklärungen seit 2006 nachfordern?
wenn ihr verpflichtet seid( = 3/5): ja
Familie X hat etwas Bammel, Ärger für die letzten Jahre zu
kriegen…was kann da schlimmstenfalls passieren?
eigentlich nichts weiter. Höchstens Zwangsgeld, aber das wird recht selten gemacht wenn ihr (dann) auch zügig abgebt.
Was ist, wenn Familie X nach wie vor keinen Steuerausgleich
macht und das Finanzamt dies nicht merkt?
dann macht sie sich strafbar da sie verpflichtet ist eine Erklärung (keinen „Ausgleich“) abzugeben.
Und das Finanzamt … es braucht nur mal ein Datenabgleich geben zwischen „wer hat 3/5 und noch keine Steuererklärung abgegeben“ und dann klopfen sie an …
Ein Ehepaar X mit zwei Kindern hat seit dem Jahr 2006 (also
auch für 2006) keinen Einkommenssteuerausgleich mehr gemacht.
Im Jahr 2006 bekam Frau X ALG1, danach keine weiteren
Leistungen (freiwillig). Herr X war dann Alleinverdiener.
Da vom Steuerberater für 2006 durch die ALG-Zahlung eine
Nachzahlung der Eheleute X prophezeit wurde, sagten sich Xs,
dass sie den Steuerausgleich erstmal vor sich her
schieben…und das taten sie bis heute.
Hier ist die Frage: welche Steuerklasse hatte der Ehemann?
Hatte er die 4 gibts nichts zu befürchten und auch keine
Nachzahlung. Etwas anderes wäre es wenn die Ehefrau teilweise
arbeiten, teilweise ALG erhalten hätte. Hat er die 3, dann
kann es schon dazu kommen …
Durch den Bezug von AlG liegt für 2006 die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung vor. Die normale Festsetzungsfrist endet hierfür erst am 31.12.2013.
Es wurde für 2006 eine Nachzahlung errechnet. Super, die wird mit 6% jährlich verzinst (zumindest ab 01.04.2008). Also besser die Erklärung „freiwillig“ eher als später abgeben.
Die Nichtabgabe der Steuererklärung trotz Verpflichtung und das Bestehenlassen der Steuervorteile in Form der Nichtnachzahlung erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Dann können noch zusätzlich Bußgelder festgesetzt werden. Die Festsetzungsfrist für 2006 läuft bei Steuerhinterziehung übrigens erst am 31.12. 2019 ab. Also noch eine Weile bibbern und hoffen, daß das FA nichts erfährt…
Herbst 2010 begann Frau X wieder auf Steuerkarte zu arbeiten,
Verteilung Lstkl. 3/5.
Diese Arbeit beendete Frau X im Dezember 2011.
Frage: müssen die Xs eine Einkommenssteuererklärung abgeben?
Ja
Wieviele Jahre zurück?
2010, 2011, evtl. bis 2006 (wenn Steuerklasse 3/5)
Kann das Finanzamt noch die Steuererklärungen seit 2006 nachfordern?
wenn ihr verpflichtet seid( = 3/5): ja
Wie erwähnt: für 2006 kann sie noch gefordert werden aufgrund des Bezuges von AlG.
Familie X hat etwas Bammel, Ärger für die letzten Jahre zu
kriegen…was kann da schlimmstenfalls passieren?
eigentlich nichts weiter. Höchstens Zwangsgeld, aber das wird
recht selten gemacht wenn ihr (dann) auch zügig abgebt.
Was ist, wenn Familie X nach wie vor keinen Steuerausgleich
macht und das Finanzamt dies nicht merkt?
dann macht sie sich strafbar da sie verpflichtet ist eine
Erklärung (keinen „Ausgleich“) abzugeben.
Und das Finanzamt … es braucht nur mal ein Datenabgleich
geben zwischen „wer hat 3/5 und noch keine Steuererklärung
abgegeben“ und dann klopfen sie an …