Seit Juni 2012 beziehe ich Krankengeld nach

… einer Schulter- und Handoperation, nun steht mir eine weitere Schulter-OP bevor. Mein Arbeitgeber verlangt über seinen Anwalt daß ich meine Ärzte benenne und diese dem Anwalt gegenüber von der Schweigepflicht entbinde. Das habe ich schriftlich unter Hinweis auf eine nicht benannte weitere nötige OP am 25.2. abelehnt und übersende als Nachweis über meine weitere AU die Auszahlungsscheine der KV mit geschwärzter Diagnose per Fax mit Sendebericht an den Rechtsanwalt, was ich laut KV nicht muss. Wie soll ich mich dem Arbeitgeber-Rechtsanwalt gegenüber weiterhin verhalten? Das Entgeldfortzahlungsgesetz besagt, daß man auch bei über 6-wöchiger Krankheit dem Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorzulegen hat, die man aber vom Arzt nicht bekommt, da der Arzt Auszahlungsscheine ausfüllt.
Urteil LAG Sachsen

Tenor: Der Arbeitnehmer ist nach § 5 Abs. 1 Satz 2 - 4 EFZG im Falle der 6-Wöchigen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber weitere ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Legt

ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber keine weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor, so kann dieser das bestehende Arbeitsverhältnis unter Umständen fristlos kündigen (LAG Sachsen-Anhalt, urteil vom 24.04.1996, Az.: 3 Sa 449/95).

Hallo,

bin in der Materie nicht sicher, aber um allen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, würde ich ( selbst wenn ich die bezahlen müßte ) vom behandelnden Arzt eine AU ausstellen lassen und diese dem AG vorlegen.

Gruß

Klaus

Hallo,

Wie soll ich mich
dem Arbeitgeber-Rechtsanwalt gegenüber weiterhin verhalten?

Ein Arbeitsverhältnis kann bei einer negativen Zukunftsprognose gekündigt werden. Um diese Prognose zu erhalten, muss der Arzt des Arbeitnehmers eine Stellungnahme abgeben.
Weigert sich der Arbeitnehmer, bei der Prognose mitzuwirken, steht bis zum Beweis des Gegenteils die Vermutung, dass die Zukunftsprognose negativ ist.

Also: Mitwirken und nicht beschönigen (das wäre arglistige Täuschung)

rambam

Hallo,

wo ist das Problem?

Dein behandelnder Arzt stellt Dir eine formal ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigung aus, die auch Angaben darüber enthält, bis wie lange Du voraussichtlich arbeitsunfähig bist. Dazu muss er Dir den gelben Durchschlag des Formulars zur Vorlage beim Arbeitgeber (Anwalt des AG) aushändigen. Den reichst Du ein und Du hast Deine Pflicht erfüllt.

Allerdings wissen viele Ärzte nicht, dass sie diese Arbeitsunfähigkeit ausstellen müssen. Und wenn, dann verlangen sie Geld dafür. Das kann man sich aber vom Arbeitgeber erstatten lassen. Wenn der auf diesen Gelben Zettel besteht, dann soll er halt zahlen. Ich habe allerdings bislang noch nicht erlebt, dass die Mitteilungen der Krankenkasse den Arbeitgebern nicht aussreicht.

Gruß W.

Also von der Schweigepflicht würde ich die Ärzte auf keinen Fall entbinden. Die ärztliche Schweigepflicht gibt es ja nicht ohne Grund. Die Nachweise über die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit würde ich genau so weiter machen, wie es im Moment läuft.Vielleicht kann man diesbezüglich ja auch die KV oder den behandelnden Arzt mal um Rat fragen, ob es da noch andere Möglichkeiten gibt.
Das einzigste, was der Arbeitgeber machen könnte, wäre die Anordnung einer Untersuchung durch den Medizinischen Dienst seiner Wahl. Dem müßte man nachkommen aber wenn es sich hier um eine mehrfache Schulter-OP handelt, dürfte das Bestehen einer solchen Untersuchung ja kein Problem sein.
Ich hoffe, ich konnte wenigstens etwas helfen.

Tut mir leid, aber ich kann nicht erkennen, was hier die Frage ist.
Gruß
U.Daniel

Hallo, das ist ja ein Ding,

statt von der Schweigepflicht zu entbinden, würde ich um Ruhe rein zu bringen Deinem Arzt sagen, dass er Dir ein Schreiben aufsetzen soll in dem steht dass Du zu Zeit Arbeitsunfähig bist.
Viel Erfolg

Ahoi Pamar,

ich würde mir ebenfalls einen RA nehmen, bist Du Mitglied einer GEWerkschaft, bekommst Du ihn gestellt.

Jack

Hallo Pamar,
das hört sich nach Stress an.
Meiner Meinung nach gibt es nur eins zu tun:
man muss (über die KV als „Auftraggeber“…) den Arzt dazu bringen, dass er die AU´s ausstellt. Dann wärest Du rechtlich aus dem Schneider. Sonst muss man zum Rechtsanwalt gehen und sich beraten lassen (erste Beratungsstunde kosten nicht die Welt und ist gut angelegt. Bitte aber DAVOR die Kosten erfragen und „festlegen“). Alles Gute und viel Erfolg.
Gruss

Wagner

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Hallo,

ich war auch schon mal längerfristig wegen OP erkrankt. Ich habe immer die Auszahlscheine der KV (mit geschwärzter Diagnose) per Fax oder Mail dem AG rechtzeitig zukommen lassen. Da gab es nie Probleme.
Falls du keine Kopien der Auszahlscheine hast würde ich die KV bitten, diese direkt Dir und dem Anwalt zu senden.
Falls der Anwalt, dann noch der Meinung ist rechtliche Schritte einleiten zu wollen, würde ich dringend zum eigenen Anwalt raten

Gruß Svalroph

Hallo!
Sie handeln, wie Sie selbst richtig recherchiert haben, vollkommen korrekt - sogar mehr als erforderlich.

Ihr Arbeitgeber hat nicht das Recht zu wissen, was für eine Krankheit Sie haben, ob Burn-out, Krebs oder eine OP - sie müssen es ihm nicht mitteilen.

Entweder Sie reden selbst mit Ihrem Arbeitgeber (telefonisch) und sagen, dass es noch so und so lange dauert bis Sie wieder vermutlich auf der Matte stehen, oder je nach Kommunikation mit diesem (wenn der seinen Anwalt vorschickt scheint es nicht so prickelnd zu laufen), dann können Sie, wenn Sie eine RechtsschutzV. haben selbst zu einem Arbeitsrechtler gehen und dem alles übergeben, oder Sie machen sich die Mühe und sind weiter freundlich und sparen Geld, wenn Sie ihm klar die §§ nennen, dass niemand das Recht hat das einzufordern.

Was der Arbeitgeber jedoch einfordern kann:
Eine Untersuchung durch den Betriebsarzt/Amtsarzt/einen Vertrauensarzt (über den MDK), ob Sie in der Lage sind die Tätigkeiten, die gefordert werden, tatsächlich nicht erfüllen können. Auch hier müssen Sie darauf achten, dass der Betriebsarzt nicht gemeinsame Sache mit dem Arbeitgeber macht und Ihnen ein Formular zum unterschreiben gibt, dass Sie ihn von der ärztlichen Schweigepflicht befreien - also da vorsichtig sein.

Falls ein Betriebsrat vorhanden ist, auch an diesen wenden. Er kann Ihnen da Unterstützung geben.
Ebenfalls vielleicht auch an die Krankenkasse wenden und dort um Rat bzw. Unterstützung fragen.

Ansonsten wie ich schon schrieb: Sie sind aus meiner Sicht im Recht so zu handeln - einzig über den MDK kann der Arbeitgeber verlangen, ob Sie tatsächlich simulieren oder arbeitsfähig sind.
Möglicherweise einfach dem Anwalt schreiben (und dem Arbeitgeber in „zur Kenntnisnahme“) ab wann man vermutlich wieder arbeiten kann und dann abwarten. Was der Arbeitgeber da verlangt (und welcher Anwalt das auch immer unterstützt) scheinen entweder schikanieren zu wollen oder sie haben vom Gesetz keine Ahnung.

Einfach eine Entgegnung schreiben, dass sie kein Recht haben dazu und dass man vermutlich spätestens im Monat X wieder da sein wird. Wir leben doch nicht in „1984“ - was sich da manche herausnehmen ist schon bedenklich.

Hier noch ein Link dazu:
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Bussgeld_…

Sehr geehrte® Anfragende®,

in einem solchen konkreten Fall möchte ich sie bitten, sich anwaltlich oder über die Gewerkschaft beraten zu lassen.

Grüße