… einer Schulter- und Handoperation, nun steht mir eine weitere Schulter-OP bevor. Mein Arbeitgeber verlangt über seinen Anwalt daß ich meine Ärzte benenne und diese dem Anwalt gegenüber von der Schweigepflicht entbinde. Das habe ich schriftlich unter Hinweis auf eine nicht benannte weitere nötige OP am 25.2. abelehnt und übersende als Nachweis über meine weitere AU die Auszahlungsscheine der KV mit geschwärzter Diagnose per Fax mit Sendebericht an den Rechtsanwalt, was ich laut KV nicht muss. Wie soll ich mich dem Arbeitgeber-Rechtsanwalt gegenüber weiterhin verhalten? Das Entgeldfortzahlungsgesetz besagt, daß man auch bei über 6-wöchiger Krankheit dem Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorzulegen hat, die man aber vom Arzt nicht bekommt, da der Arzt Auszahlungsscheine ausfüllt.
Urteil LAG Sachsen
Tenor: Der Arbeitnehmer ist nach § 5 Abs. 1 Satz 2 - 4 EFZG im Falle der 6-Wöchigen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber weitere ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Legt
ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber keine weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor, so kann dieser das bestehende Arbeitsverhältnis unter Umständen fristlos kündigen (LAG Sachsen-Anhalt, urteil vom 24.04.1996, Az.: 3 Sa 449/95).