Seit längerer Zeit keine Krankenversicherung mehr

Hallo!

Ich habe hier einen komplizierten Fall, der direkt mich betrifft.

Seit 09/2006 arbeite ich als Freiberufler in der Erwachsenenbildung.
Allerdings wurde ich von der ARGE bezuschußt, da es für das Leben nicht reichte.
09/2007 haben meine Frau und ich geheiratet und wir haben Antrag auf Familienversicherung bei ihrer Versicherung gestellt, der nach Abklärung der Einnahmen auch gewährt wurde.
Durch die Heirat war ich ja nicht mehr über die ARGE gemeldet.

In Laufe der Jahre wurden meine Einnahmen höher und wir haben jedes Jahr auch die Bestandsdatenerhebung (wegen der Einkommensverhältnisse) brav, rechtzeitig und wahrheitgemäß mit Steuerbescheiden belegt.
Wir haben auch bei Änderungen immer „Familienversicherung für den Ehemann“ angekreuzt, wo es auch nie einen Widerspruch gab.

Ich spule jetzt vor ins Jahr 05/2010.

Die Krankenkasse meiner Frau und eine andere Krankenkasse fusionierten und alle Versicherten bekamen eine neue Versicherten-Karte. Auch meine Frau, aber ich nicht.

Meine Frau fragte nach und die Antwort war, daß ich als Ehemann keine Krankenversicherung mehr habe und meine Versicherung sogar rückwirkend zum 10/2007 aufgelöst wurde.
Es soll angeblich ein Schreiben im März 2009 rausgegangen sein, was wir allerdings nie erhielten, wo drin stand, daß aufgrund meiner Einnahmen die Familienversicherung nicht mehr gewährt wäre. Das war ca. eine Woche später, nachdem wir die neue Bestandsdatenerhebung eingereicht hatten.

Interessanterweise wurden alle Rechnungen bezüglich Arztbesuche bis zu meinem letzten Besuch 10/2008 bezahlt und auch rückwirkend nicht nachgefordert worden.

Ich war nun bei meiner letzten Krankenkasse, wo ich das letzte Mal versichert war und der nette Herr dort meinte, daß ich von den letzten 32 Monaten alle Beiträge nachzahlen müsse. Es beläuft sich bis zu knapp in den Fünfstelligen.

Meine Fragen nun:

Da alle Rechnungen bis 2008 bezahlt worden sind, bin ich bis zu diesem Datum nicht versichert gewesen?
Wie kann es ein, daß man mich einfach rückwirkend aus der Versicherung nimmt?

Das Schreiben der Beendigung der Familienversieherung haben wir beide nie erhalten und auch in den nächsten Jahren gab es nie einen schriftlichen Widerspruch auf das Kreuzchen „Ehemann mit familienversichert“.
Gilt dies nicht als stillschweigend angenommen?
Gilt hier nicht die Widerspruchs- und Mitteilungspflicht?

Um dieser sehr hohen Nachzahlung zu entgehen (weil dies mein finanzieller Ruin wäre) überlege ich, ob ich in eine private Krankenversicherung gehe.

Wenn ich 18 Monate durchgehend in einer PKV war und wieder zurückwechsle in eine GKV, kann man die hohe Nachforderung immer noch verlangen?
Es gibt ja bestimmte Bedingungen zum Wechsel von PKV zurück in die GKV.
Allerdings sind meine Einnahmen zurückgegangen auf Hartz 4-Niveau.

Kann eine PKV mich 6 Monate rückwirkend vom heutigen Datum versichern, da ich ab Versicherungsbeginn in den ersten 6 Monaten ja nun keine Leiitung erhalte?

Ich habe in den fünf Jahren davon zwei Jahre einigermaßen verdient und da bin ich auch (natürlich!!!) bereit, die Beiträge nachzuzahlen, obwohl ich nie annähernd bei der Mindestbemessungsgrenze anlangte.

Was ich jetzt nun auch gemacht habe, ist einen Antrag auf Beitragsminderung zu stellen. Falls ich bei der GKV bleiben sollte. Somit würde die Nachzahlungen sich auf ein halbwegs erträgliches Niveau halten.
Abstottern müßte ich dann auch.

Ich hoffe, ich erhalte einige Antworten für ein paar Denkanstösse.

Vielen Dank vorab!

MfG

Eggi

Meine Frau fragte nach und die Antwort war, daß ich als
Ehemann keine Krankenversicherung mehr habe und meine
Versicherung sogar rückwirkend zum 10/2007 aufgelöst wurde.

Das geht nicht, da damals schon Versicherungsplficht für ehemals GKV-Versicherte bestand. Man hätte zu diesem Zeitpunkt Beiträge verlangen dürfen.

Es soll angeblich ein Schreiben im März 2009 rausgegangen
sein, was wir allerdings nie erhielten, wo drin stand, daß
aufgrund meiner Einnahmen die Familienversicherung nicht mehr gewährt wäre.

So einfach ist das wie gsagt nicht. Die KK hätte einen Beitragsbescheid schicken müssen und bei Nichtzahlung der Beiträge eine Mahnverfahren einleiten. Mit einem einzelnen Schreiben ist es also nicht getan.

Interessanterweise wurden alle Rechnungen bezüglich
Arztbesuche bis zu meinem letzten Besuch 10/2008 bezahlt und
auch rückwirkend nicht nachgefordert worden.

Deswegen werden die Beiträge rückweirkend gezahlt werden müssen.

Ich war nun bei meiner letzten Krankenkasse, wo ich das letzte

Mal versichert war und der nette Herr dort meinte, daß ich von
den letzten 32 Monaten alle Beiträge nachzahlen müsse.

So ist es.

Da alle Rechnungen bis 2008 bezahlt worden sind, bin ich bis
zu diesem Datum nicht versichert gewesen?

2008 konnte man nicht aus einer GKV rausgeworfen werden.

Wie kann es ein, daß man mich einfach rückwirkend aus der
Versicherung nimmt?

Das geht nicht.

Um dieser sehr hohen Nachzahlung zu entgehen

Das wird nicht möglich sein.

finanzieller Ruin wäre) überlege ich, ob ich in eine private Krankenversicherung gehe.

Das geht erst zukünftig. Übrigens auch in der PKV müßten die Beträge ab 01.01.2009 nachgezahlt werden.

Allerdings sind meine Einnahmen zurückgegangen auf Hartz 4-Niveau.

Wennd er Betriebsgewinn unterhalg von 356 € pro Monat liegt, besteht wieder Anspruch auf Familienversicheurng. Die PKV wäre dann auch keine Lösung, den deen Beiträge sind unabhängig vom Einkommen.

Kann eine PKV mich 6 Monate rückwirkend vom heutigen Datum
versichern, da ich ab Versicherungsbeginn in den ersten 6
Monaten ja nun keine Leiitung erhalte?

Nein, rückwirkedn zum 1.1.09, denn seit dem Tag besteht auch Versicherungspflicht für eheals privat Versicherte.

Ich habe in den fünf Jahren davon zwei Jahre einigermaßen verdient

Das ist der Krankenversicherung egal.

und da bin ich auch (natürlich!!!) bereit, die Beiträge nachzuzahlen,

Auf Deine Bereitschaft kommt es nicht an, sondern auf die Gesetzeslage.

Ich hoffe, ich erhalte einige Antworten für ein paar Denkanstösse.

Was hiermit hoffentlich geschehen ist.

Hallo,

vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort!

Ich fasse zusammen:
Es ist zwar ein Versäumnis der Krankenkasse meiner Frau, entbindet mich aber nicht von meiner Zahlungspflicht.
Was ja auch logisch ist.
Es wird wohl so kommen, daß ich mit meiner ehemaligen Krankenkasse in Verhandlung treten muß, wie ich die nicht unerhebliche Summe abstottern kann.

Die Genehmigung des Antrages auf Beitragsminderung würde da die Sache sehr vereinfachen.

Was lernt man raus:

  1. Unwissenheit schützt vor Nachzahlung nicht
    und
  2. vertraue nicht

Danke nochmal!

MfG

Eggi

Es ist zwar ein Versäumnis der Krankenkasse meiner Frau,

… und Dein eigenes.

entbindet mich aber nicht von meiner Zahlungspflicht.

Korrekt.

Was lernt man raus:

  1. Unwissenheit schützt vor Nachzahlung nicht
    und
  2. vertraue nicht

Und: Der Selbstständige ist für sich selbst verantwortlich und kann das nicht auf andere abwälzen.

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