Seit Monaten gehen wir in einer

… Schulmediation und die Mediatorin,eine Diplom-Psychologin ! sagte uns dass die Lehrerin psychischkrank sei,dass sie sieht wie die Lehrerin nur Machtspielen macht und der Eltern das Leben schwer aber dagegen kann die Psychologin nichts tun.Ist das wahr, haben Psychologen keine berufliche Pflichten,müssen sie der Schulbehörden solche Meinung als Resultat der Mediation nicht teilen,oder doch?Die Psychologin ist bei der Schulberatungsstelle sogar tätig,dort fand die Mediation statt.Wir sind sprachlos wie sogar Diplom-Psychologen des Schulamtes die Krankheiten der Lehrer verstecken wollen,als es Tabu für das Schulamt sei.

Viel kann ich da leider auch nicht helfen,mein erster GEdanke war eine Dienstaufsichtsbeschwerde, aber da setzt man sich auch eher selbst in die Nesseln.siehe dazu http://www.lernen-ohne-angst.de/index-Dateien/LoaTip…

Hallo,

es gibt soweit mir bekannt zunächst keine rechtliche
Handhabe. Wichtig wäre hier das Gespräch mit der Schulleitung allein
und anschließend mit der betroffenen Lehrerin gemeinsam. Diese ist
vermutlich auch interessiert daran, zu erfahren, dass wirklicher Unmut
entsteht.
Erst folgend macht es Sinn das Schulamt unter Beschreibung
der stattgefzndenen Gespräche zu informieren.
Zur Untermauerung evtl andere Eltern nach ähnlichen Eindrücken befragen.

MfG

Hallo Gabriele,

Grundsätzlich gilt in der Mediation Vertraulichkeit allen Beteiligten gegenüber; ausgenommen sind nur Straftaten… Aber am Ende jeder Mediation wird ja eine Übereinkunft, also ein Vertrag abgeschlossen. Was war denn Eure Übereinkunft? Mediation ist Konfliktlösung! zwischen Konfliktparteien. Wie wurde Euer Konflikt denn gelöst?Wie ich das verstanden habe, wurde bis dato nur festgestellt, warum sich die Lehrerin so verhält. Es gilt in der Mediation aber darum Lösungen zu finden, die von allen KP’s gemeinsam getragen werden. Welche Lösungen habt ihr gefunden und schriftlich fixiert? Sollte dieser Schritt nicht stattgefunden haben, ist die Mediation nicht beendet. In der Mediation wird die Eigenverantwortlichkeit respektiert, aber auch auf die individuellen Bedürfnisse…also sprich diese aus, damit hier Lösungen gefunden werden…

Hallo,
eine diffizile Frage und Situation. Wenn die Mediatorin nichts sagen darf, dann ev. weil sie in einem therapeutischen verhältnis ist und eine Schweigepflicht hat. Dann dürfte sie aber auch IHNEN nichts sagen …?!
Sie als Eltern, können aber auf etwas aufmerksam machen in der Schule.
Es liegt in jedem Menschen die Möglichkeit etwas anzusprechen und dann für die Folgen die Verantwortung zu tragen … . Einer fängt an- meistens der mit dem größten Selbstvertrauen oder mit dem größten Leiden.
Mein Rat: sagen sie an der Stelle das, wo es ihnen wichtig ist. wichtig für ihr Kind und ihre Situation. Was die Schule, das Schulamt oder die Mediatorin tun, das steht nicht in ihrer Verantwortung, okay. Dafür müsen die sich vielleicht später rechtfertigen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas