Seit über 10 Jahren keine Steuererklärung.Was nun?

HEY, KEINE LUST MEHR AUF EINE KORREKTE KLÄRUNG IN DEINER STEUERANGELEGENHEIT ???

GRUSS H 26.2.2011

Ich weiss nicht, ob du Lohnsteuer bezahlt hast. Denn nur wer eingezahlt hat bekommt unter Umständen auch was wieder.

Gruß Hendrik

Hallo.

Seit 2000 hätte ich eine Lohnsteuererklärung machen müssen,

Wie schon von anderen erwähnt - das Ding heißt Einkommensteuererklärung!

habe dies aber nicht getan. Zwischendurch war ich auch 2 Jahre
arbeitslos, da wäre ich dieses sowieso nicht verpflichtet
gewesen.

Falsch. Ab einem Arbeitslosengeld-Jahresbetrag in Höhe von 410 Euro muß eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.

Wenn ich nun doch endlich mal anfangen möchte, die
Steuererklärung zu machen, erleide ich rechtliche Nachteile
für das Fehlen der Lst-Erklärungen?

Ähm - Einkommensteuererklärungen…

Nein, es gäbe u. U. finanzielle Nachteile, wenn trotz Verpflichtung keine Einkommensteuererklärung abgegeben wird. Diese wären z. B. Bußgelder, Verspätungszuschläge.

Ansonsten ist es so, daß im Falle des Arbeitslosengeldbezuges aufgrund des Progressionsvorbehaltes durchaus eine Einkommensteuernachzahlung entstehen kann. Wird nun für dieses Jahr keine ESt-Erklärung abgegeben, ergibt sich schon eine Steuerhinterziehung. Hierfür kann seitens des Finanzamtes noch mindestens 10 Jahre später eine ordentliche Nachzahlung festgesetzt werden (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Verspätungszuschlag, Nachzahlungszinsen 6% pro Jahr).

Also für das Jahr 2000 liefe diese Frist bei Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung wie folgt:

  • Festsetzungsfrist - Anlaufhemmung 3 Jahre, von 01.01.2001 bis 31.12.2003
  • Festsetzungsfrist - Sonderfrist 10 Jahre wegen Steuerhinterziehung, vom 01.01.2004 bis 31.12.2013

Im Rahmen der Sonder-Festsetzungsfrist außerhalb der Normal-Festsetzungsfrist (nur 4 Jahre) können keine begünstigenden Steuerbescheide erstellt werden.

Für das Jahr 2000 lief die Normal-Festsetzungsfrist übrigens am 31.12.2007 ab.

Wenn man nicht verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, dann kann rückwirkend nur für die vergangenen 4 Jahre (ohne Anlaufhemmung) eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden (Antragsveranlagung).

Mit freundlichen Grüßen

Ronald