Hallo Butterblume,
wer nur Einkommen aus Nichtselbständiger Tätigkeit hat braucht nach § 25 ESTG i.V. m. § 46 ESt keine Steuererklärung abgeben.
Wenn Du bei mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hast, dann gilt das nicht.
Auch nicht, wenn ein Freibetrag eingetragen war. Aber dann hätte das Finanzamt dich auch aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.
Die gemeinsame Veranlagung bei Ehegatten mit unterschiedlicher Steuerklasse, hätte auch bedeutet, dass du vom Finanzamt aufgefordert worden wärest.
Aber gerade bei Arbeitslosigkeit ist es wichtig, eine Steuererklärung abzugeben, da Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, und ähnliches dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Dies gilt erst wenn die Steuer daraus über 410,00 EUR liegt.Dann wäre es problematisch. Also das heißt, dass du mehr als zwischen 7.000,- und 8.000,- EUR pro Jahr (je nach Veranlagungszeitraum = Jahr) verdient haben musst.
Was noch ein Problem darstellen kann, sind nicht erklärte Zinseinnahmen, die den Sparerfreibetrag überschritten haben.
Alles andere dürfte dir wenig Probleme machen. Gerade jetzt mit der Abgeltungssteuer und der meist nicht abgeführten Kirchensteuer (falls eine Religionszugehörigkeit vorhanden) führt zur Verpflichtung der Steuererklärung.
Seit der Abgeltungssteuer macht es Sinn, eine Steuererklärung abzugeben, wenn der persönliche Steuersatz unter 25% liegt. Verpflichtet bist du nicht dazu.
Ich denke mal, dass anhand der wenigen mir vorliegenden Angaben, dir kein Problem beim erstmaligen Abgeben einer Steuererklärung vorliegen sollte.