Seit über 10 Jahren keine Steuererklärung.Was nun?

Seit 2000 hätte ich eine Lohnsteuererklärung machen müssen, habe dies aber nicht getan. Zwischendurch war ich auch 2 Jahre arbeitslos, da wäre ich dieses sowieso nicht verpflichtet gewesen.

Wenn ich nun doch endlich mal anfangen möchte, die Steuererklärung zu machen, erleide ich rechtliche Nachteile für das Fehlen der Lst-Erklärungen?

Warum müssen Sie eine Lohnsteuererklärung machen?
Ein bischen genauer wäre schon schön.

Wenn Sie nachträglich Einkünfte erklären und es zu einer Steuernachzahlung kommt, berechnet das FA Verzugszinsen von 0,5 %/Monat. Außerdem können Säumniszuschläge berechnet werden, die aber u. U. auf Antrag erlassen werden können.

Weitere rechtliche Nachteile erleiden Sie nicht, da Sie mit der zwar verspäteten Erklärung dann ja keine Steuern mehr hinterzogen haben („Selbstanzeige“).

Mit freundlichen Grüßen
urknall75

Daui gebe ich keine Antwort.

Vielen Dank Urknall75 für die schnelle Antwort.

Die Steuererklärung muss ich machen, weil ich als Arbeitnehmer doch dazu verpflichtet bin. Und weil ich endlich mal damit anfangen möchte.

Heisst das, ich muss für alle 10 Jahre jeweils eine separate Steuererklärung noch nachreichen?

Vielen Dank Urknall75 für die schnelle Antwort.

Die Steuererklärung muss ich machen, weil ich als Arbeitnehmer doch dazu verpflichtet bin. Und weil ich endlich mal damit anfangen möchte.

Heisst das, ich muss für alle 10 Jahre jeweils eine separate Steuererklärung noch nachreichen?

Mit freundlichen Grüßen
Butterblume78

Hallo,
Sie meinen wohl Einkommensteuererklärungen.
Sollte das FA feststellen, dass in den vorherigen Jahren eine Erklärung einzureichen gewesen wäre, wird das FA das vermutlich nachfordern.
Hinweis: Man muß nicht unbedingt eine Erklärung einreichen, nur wenn bestimmte Tatbestände zutreffen, wie z. B. Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld usw, Einkünfte die noch nicht versteuert sind wie Kapitalerträge, Einkünfte aus selbstst. Tätigkeit, Vermietung ect.
Gruß
Dieter

Für den Arbeitnehmer führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge an die entsprechenden Stellen ab.

Von daher bedarf es keiner Lohnsteuererklärung des Arbeitnehmers.

Eine Lohnsteuererklärung macht nur Sinn, wenn der AN z.B. Werbungskosten hat, die den Werbungskostenpauschbetrag übersteigen.

Wenn Sie also lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit haben (Lohn/Gehalt) und keine weiteren steuerlich relevanten Sachverhalte (höhere Werbungskosten, abgeführte Kapitalertragssteuer, Einkünfte aus V+V oder selbständiger Tätigkeit etc.) vorliegen, ist eine Lohnsteuererklärung Unsinn.

Und ja, wenn, dann sollten alle zehn Jahre rückwirkend erklärt werden (Feststellungsfrist des FA = 10 Jahre)

MfG
urknall75

Hallo,

leider schaff ich es momentan zeitlich nicht, eine Antwort, deren Richtigkeit 100%ig korrekt ist, zu geben.
Vielleicht klappt es in Kürze aber noch.
Viele Grüße

HALLO, WARUM SOLLTEST DU FÜR DIE LETZTEN 10 JAHRE EINE STEUERERKLÄRUNG MACHEN ???

IST DAS DEINE IDEE ODER HAT DICH DAS FA AUFGEFORDERT
AB 2000 EINE STEUERERKLÄRUNG ZU MACHEN ???

DAS WICHTIGSE IST SOWIESO , OB DU ÜBERHAUPT IN ALLEN
JAHREN EINKOMMENSTEUERPFLICHTIG WARST. DENN, WENN DAS
SO WÄRE, HÄTTE DAS FA DICH VERANLAGT -(SCHRIFTLICE AUFFORDERUNG SEITENS DES FA) ODER DEINE PERSÖNLICHE
EINKOMMENSSITUATI’ON HÄTTE ES ERFORDERT; DASS DU EINE
EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG HÄTTEST ABGEBEN MÜSSEN.

Beantworte mir bitte folgende Fragen:

  1. Hast du eine Aufforderung zur EST-Abgabe erhalten und wenn ja für welche Jahre ???

  2. Welche Steuerklasse hast du in den letzten Jahren
    gehabt ???

und

  1. Welche Einkünte hast du in den letzten Jahren
    gehabt ??? (Aus Arbeitslohn oder noch andere Einkünfte)

Nach der Beantwortung meiner Fragen kann ich dich
weiter beraten.

Gruss

Helmut

Hallo!

Hier meine Erklärungen/Anmerkungen:

IST DAS DEINE IDEE ODER HAT DICH DAS FA AUFGEFORDERT

AB 2000 EINE STEUERERKLÄRUNG ZU MACHEN ??? Nein das ist meine Entscheidung, weil ich eigentlich davon ausgegangen bin, dass man immer eine machen muss, wenn man Arbeit hat. Und da ich denke ich steuerliche Vorteile habe, habe ich mich dazu entschlossen.

  1. Hast du eine Aufforderung zur EST-Abgabe erhalten und wenn
    ja für welche Jahre ??? Nein hab ich nicht, da ich erst ab 2000 einkommensteuerpflichtig war (ich habe da mit der Schule aufgehört und meinen 1. Job gehabt).

  2. Welche Steuerklasse hast du in den letzten Jahren
    gehabt ???

Die ganzen Jahre über Steuerklasse 1.

und

  1. Welche Einkünte hast du in den letzten Jahren

gehabt ??? (Aus Arbeitslohn oder noch andere Einkünfte)

Arbeitslohn von Mitte 2000 bis Mitte 2003 2200 EUR (bzw. davor den entsprechenden DM-Betrag, also ca. 4400 DM)

Danach war ich 2 Jahre arbeitslos, da weiss ich grad nicht was ich an Arbeitslosengeld bekommen habe, ab 2007 auf jeden Fall noch Hartz 4 für 4 Monate.

Zum Schluss waren es 2300 EUR. Seit Mitte letzen Jahres bin ich allerdings auch wieder arbeitslos gemeldet.

Die Sache ist die, dass ich z. B. eine Fahrtkostenpauschale geltend machen könnte. Ansonsten hatte ich keine Auskünfte, keine weiteren Anlagen und nix.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Hallo Butterblume78,
es ist klar, im Prinzip ist jeder steuerpflichtig
und ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
Für 2000 kann slbstverständlich keine Steuererklärung
mehr abgegeben werden. Die Steuererklärung kann rück-
wirkend noch bis 2006 abgegeben werden. Man sollte hier
abwägen, ob man Steuern erstattet bekommt oder nach-
zahlen muß.

Grüße tilgba

Aber wenn ich sie jetzt machen würde, für das Jahr 2010, dann kann es durchaus sein, dass mich das FA fragt, wo die anderen Steuererklärungen bleiben.

Also theoretisch müsste ich ja Steuern erstattet bekommen, ABER ich befürchte halt, dass Nachzahlungen auf mich zukommen aufgrund der nicht abgegebenen Steuererklärungen.
Deswegen ja die Zwickmühle, weil ich das eben zukünftig schon tun möchte, damit ich nochwas vom Staat auch zurück bekomme. ;-(

Liebe Grüße, Butterblume

Hallo Butterblume78,
nach dem Gesetz sind sie verpflichtetdie Steuererklärung
abzugeben. Man wird sie aber nicht gesetzlich belangen,
wenn sie rückwirkend ab 2006 die Steuererklärungen nach-
reichen.
Sie können höchsten belangt werden wenn sie keine Steuer-
erklärung abgegen.
Zur Erleichertung für die Erstellung der Steuererklärungen kaufen sie sich für 29,95 € das
Stuerprogramm von WISO Steuersparbuch.

Grüße tilgba

ein lediger arbeitnehmer, der nur einkünfte aus nichtselbstständiger arbeit hat, muss keine einkommensteuererklärung abgeben. wenn du das jetzt freiwillig tust, vielleicht weil du viele werbungskosten (fahrten zur arbeitsstelle, fortbildungskosten etc hast) ist das deine sache.

viele grüße
maria

Hallo, statt Lohnsteuerjahresausgleich heisst es jetzt
Einkommensteuerklärung. Wenn keine Mietüberschüsse oder
Kapiteleinkünfte (als Beispiel)vorhanden sind, müsste
m.E. eine Erstattung möglich sein. Allerdings hast Du
zu wenige Einzelheiten bekannt gegeben.
Vorschlag: Für ein Jahr mit Hilfe eines Lohnsteuer-
hilfevereins die Erklärung fertigen. Vielleicht
schaffst es später allein, also ohne Kosten. Gruß

Hallo liebe Butterblume,
nach meinem Dafürhalten ein klares NEIN. Die Steuererklärung dient ja eigentlich dazu, zuviel gezahlte Steuern zurück zu bekommen. Sehr wahrscheinlich hast Du Dir mit der Nichtabgabe der Steuererklärung einiges an Geld „durch die Lappen“ gehen lassen. Die Abführung der Lohnsteuer obliegt dem Arbeitgeber. Wenn dieser keine Lohnsteuern abgeführt hat, hat ER ein Problem, nicht Du.

Alles Gute für Dich

Wilhelm

Hallo Butterblume,

wer nur Einkommen aus Nichtselbständiger Tätigkeit hat braucht nach § 25 ESTG i.V. m. § 46 ESt keine Steuererklärung abgeben.

Wenn Du bei mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hast, dann gilt das nicht.

Auch nicht, wenn ein Freibetrag eingetragen war. Aber dann hätte das Finanzamt dich auch aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.

Die gemeinsame Veranlagung bei Ehegatten mit unterschiedlicher Steuerklasse, hätte auch bedeutet, dass du vom Finanzamt aufgefordert worden wärest.

Aber gerade bei Arbeitslosigkeit ist es wichtig, eine Steuererklärung abzugeben, da Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, und ähnliches dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Dies gilt erst wenn die Steuer daraus über 410,00 EUR liegt.Dann wäre es problematisch. Also das heißt, dass du mehr als zwischen 7.000,- und 8.000,- EUR pro Jahr (je nach Veranlagungszeitraum = Jahr) verdient haben musst.

Was noch ein Problem darstellen kann, sind nicht erklärte Zinseinnahmen, die den Sparerfreibetrag überschritten haben.

Alles andere dürfte dir wenig Probleme machen. Gerade jetzt mit der Abgeltungssteuer und der meist nicht abgeführten Kirchensteuer (falls eine Religionszugehörigkeit vorhanden) führt zur Verpflichtung der Steuererklärung.

Seit der Abgeltungssteuer macht es Sinn, eine Steuererklärung abzugeben, wenn der persönliche Steuersatz unter 25% liegt. Verpflichtet bist du nicht dazu.

Ich denke mal, dass anhand der wenigen mir vorliegenden Angaben, dir kein Problem beim erstmaligen Abgeben einer Steuererklärung vorliegen sollte.

DANKE FÜR DEINE SCHNELLEN ANTWORTEN:
NUR…WEISS ICH NICHT, WARUM DU AUF DIE IDEE KOMMST AB 2000 EINE EST-ERKLÄRUNG ABZUGEBEN.
KANNST DU MIR DAS BEANTWO’RTEN ???

WENN DICH DAS FA ZUR ABGABE DER EST VERANLAGT 'HAT, DANN FORDERT ES DICH AUCH AUF, WENN DIE FRIST FÜR DIE
EST ZUM 31.5. DES FOLGEJAHRES VERSTRICHEN IST UND DU
NOCH KEINE EST-ERKLÄRUNG ABGEGEBEN HAST.

GRU’NDSÄTZLICH IST ES SO , WENN DU IN EINEM KALENDERJAHR NUR ARBEITSLOHN BEI DER STklasse 1 BEZOGEN HAST FÜHRT DAS NICHT ZUR VERANLAGUNG ZUR EST-ABGABE, DENN MIT DIESER STKL WIRD NIE ZU WENIG IM
LAUFENDEN JAHR STEU’ER ANS FA ABGEFÜHRT:

WENN DU ALLERDINGS IN DEN JAHREN 2007,2008,2009,2010
NICHT ZUR EINKOMMENSTEUERABGABE VOM FA VERANLAGT WURDEST; SO KANNST DU NOCH IN DIESEM JAHR FÜR DIESE JAHRE EINE
STEUERERKLÄRUNG ABGEBEN. DAS MACHT DANN ABER NUR SINN,
WENN DU MIT EINER ERSTATTUNG RECHNEST.

ANSONSTEN KANN DU DAS VERGESSEN.

DIE KERNFRAGEN SIND ALSO:

  1. WARUM WILLST DU EINE ERLÄRUNG AB 2000 ABGEBEN ?
  2. WENN DU IN DEN JAHAREN 2007 bis 2010 NICHT ZUR EST-ABGABE VERANLAGT WURDEST (DAS FA HÄTTE DICH DANN AUCH
    LÄNGSTEN AUFGEFORDERT) KANNST DU BEI DER ERWARTUNG
    VON EINER ERSTATTUNG NOCH IN 2011 DEINE ERKLÄRUNG ABGEBEN.
  3. WENN ES SO IST; DAS FÜR DICH NUR DIESE JAHRE 2007-2010 IN FRAGE KOMMEN, WÜRDE ICH DIR HELFEN, WIE UND WAS
    DU ZU MACHEN HAST.

WENN ICH DEINE ANTWORT VOÄRLIEGEN HABE, KANN ICH DIR SAGEN, WAS UND OB ZU MACHEN IST.

GRUSS Helmut

Hallo in den Jahren wo du Arbeitslosengeld bekommen hast wird die Abgabe angenommen wegen der Lohnersatzleistungen. Ich würde die Erklärungen von vor 6 Jahren einreichen. Wird schon eine entsprechende Antwort kommen. Achte aber darauf das eine Erstattung herauskommt.
Gruß M.b.

Hallo Butterblume 78,

was wären rechtliche Nachteile?
Die Abgabe einer Steuererklärung kann zu Erstattungen von Steuer oder auch zu Nachzahlungen führen. Das lässt sich von hier aus jetzt nicht beurteilen.
In der Regel ist es so, dass wenn Arbeitslohn vorliegt und der Arbeitgeber LSt einbehalten hat, man keine weiteren Ausgaben (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, etc) hat, die einbehalten LSt mit der Einkommensteuer im Steuerbescheid übereinstimmt, d.h. keine Nachzahlung, keine Erstattung.
Wie sich das hier verhält, würde ich mal von einem Fachmann prüfen lassen.

Viele Grüße
hjs