Seit wann besteht §136a StPO und

Guten Abend!

Seit wann beseteht der Pragraph 136a der Strafprozessordnung?

[(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.
(2) (…, etc.)]

In älteren Büchern (1970, 1980) wird von Cops das Ganze nämlich noch angewandt und -zwar straffrei.

Und wie weit wirkt sich das Ganze auf den Prozess aus?

Darf nichts mehr der Aussagen verwendet werden OR nur teilweise?

Wie ist das überhaupt?
Kommt der Paragraph überhaupt zum Tragen, oder wird eher den ermittelnden Cops geglaubt [http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/11/24/…] und die schalten das Diktiergerät ab?

Könnt ihr mir da weiterhelfen?
[Seit Ende der DDR hat sich da bestimmt viel getan. :wink:]

Gruß

Merrick

PS
Bin durch das Prisoner’s dilemma darauf gestossen.

Seit wann beseteht der Pragraph 136a der Strafprozessordnung?

Das weiß ich leider nicht, aber das hier:

Und wie weit wirkt sich das Ganze auf den Prozess aus?

steht doch in bemerkenswerter Klarheit in dem Paragraf selbst drin (Absatz 3!)

Wie ist das überhaupt?
Kommt der Paragraph überhaupt zum Tragen, oder wird eher den
ermittelnden Cops geglaubt
[http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/11/24/…]
und die schalten das Diktiergerät ab?

Hä?

Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Wenn du da konkrete Fragen hast, bestimmt.

Hallo,

Und wie weit wirkt sich das Ganze auf den Prozess aus?

steht doch in bemerkenswerter Klarheit in dem Paragraf selbst
drin (Absatz 3!)

Du hattest wohl noch nie mit den Rechtsverdrehern zu tun, was?
Und auch noch nie was darüber in News, etc. gehört?
Ich empfehle im Deutschen das lawblog.de.

Aber auch so:
Das der Paragraph existiert weiß ich.
Das er angewendet werden SOLL, weiß ich auch.
Aber ob er das auch WIRD, weiß ich nicht.

Ich differenziere lieber zwischen Theorie und Praxis.
Tu’s auch mal. Bitte.

Wie ist das überhaupt?
Kommt der Paragraph überhaupt zum Tragen, oder wird eher den
ermittelnden Cops geglaubt
[http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/11/24/…]
und die schalten das Diktiergerät ab?

Hä?

Ja.
-Polizisten wird grundsätzlich geglaubt
-Die Staatsanwalt beschlagnahmt PC’s wenn Drogen in Menge einer Tüte vorliegen
-und Cops bei einer Hausdurchsuchung tragen nachträglich ins Protokoll „Der Durchsuchung wurde zugestimmt“ ein.

Ach: Mein Beispiel habe ich selbst erlebt. Mal für kurze Zeit das Diktiergerät abgeschaltet um eine Drohung auszusprechen. War zwar noch zu DDR-Zeiten; aber in Westdeutschland, Köln.
Und sag’ nicht das wäre heute anders, nur weil 2008 ist …

Vielleicht haben andere aus dem Forum selbst Erfahrungen gemacht …
(Ob im Kleinen oder Großen Stil)

Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Wenn du da konkrete Fragen hast, bestimmt.

Sind die nicht konkret genug?

Ich dachte zu konkrete Fragen sind verboten? :wink:

Gruß

Merrick

Du hattest wohl noch nie mit den Rechtsverdrehern zu tun, was?

Nein. Kenne keine. Ich habe einen Haufen Juristen kennen gelernt. Mit denen habe ich ja beruflich zu tun. Siehe ViKa.

Und auch noch nie was darüber in News, etc. gehört?

Hm?

Ich empfehle im Deutschen das lawblog.de.

Kenne ich.

Aber auch so:
Das der Paragraph existiert weiß ich.
Das er angewendet werden SOLL, weiß ich auch.
Aber ob er das auch WIRD, weiß ich nicht.

Ähm. NATÜRLICH wird er angewendet. Wieso sollte er denn NICHT angewendet werden?

Ich differenziere lieber zwischen Theorie und Praxis.
Tu’s auch mal. Bitte.

Gern. In der Praxis wird manchmal gegen die Verbote verstoßen, und dann dürfen die daraus gezogenen Beweismittel in der Praxis bei gerichtlichen Entscheidung nicht berücksichtigt werden. Das ist in der Praxis so, weißt du?

Ja.
-Polizisten wird grundsätzlich geglaubt

Wenn du das schon weißt, wieso fragst du dann noch?

-Die Staatsanwalt beschlagnahmt PC’s wenn Drogen in Menge
einer Tüte vorliegen

Und was hat das jetzt mit § 136 a StPO zu tun?

-und Cops bei einer Hausdurchsuchung tragen nachträglich ins
Protokoll „Der Durchsuchung wurde zugestimmt“ ein.

Das ist aber krass!

Ach: Mein Beispiel habe ich selbst erlebt. Mal für kurze Zeit
das Diktiergerät abgeschaltet um eine Drohung auszusprechen.
War zwar noch zu DDR-Zeiten; aber in Westdeutschland, Köln.
Und sag’ nicht das wäre heute anders, nur weil 2008 ist …

Ich sage gar nichts. Ich halte dein Geschreibe für ziemlich wirr.

Sind die nicht konkret genug?

Eigentlich nicht.

Ich dachte zu konkrete Fragen sind verboten? :wink:

Tja, dann hast du die Forenregeln - wie so manch anderes - nicht verstanden.

Levay

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Seit wann beseteht der Pragraph 136a der Strafprozessordnung?

1950 mit dem „Vereinheitlichungsgesetz“ eingeführt.

Gruß

In älteren Büchern (1970, 1980) wird von Cops das Ganze
nämlich noch angewandt und -zwar straffrei.

Was sollen das denn für Bücher sein? Nur mal so als Anmerkung, es wäre nicht sinnig vom Freitagskrimi auf reale polizeiliche Arbeit zu schließen.

Gruß Andreas

Hallo,

Seit wann es den § 136a StPO gibt, kann ich auch nicht sagen. Mir liegen auch keine Unterlagen vor, aus denen das genaue Entstehungsdatum hervorgeht. Da er aber die Ausprägung des Art. 1 Abs. 1 GG beinhaltet, dürfte er erst nach dem Grundgesetz entstanden sein. Jedenfalls hat der BGH schon im Jahre 1951 Urteile über die Anwendung des § 136a StPO gefällt (z.B. 1 StR 393/51 – Zulässigkeit einer Vernehmung zur Nachtzeit). 1950 kann, wie schon aufgeführt, dann durchaus hinkommen.

Ob die Rechtsvorschrift bei der Polizei angewandt wird: Ja, sie wird sehr genau eingehalten. Schon alleine aus dem Grunde, weil dessen Nichtbeachtung Beweisverbote nach sich zieht. Von daher hat keiner ein Interesse daran, unerlaubte Vernehmungsmethoden einzusetzen. Die deutschen Polizeibeamten gehören weltweit zu den am besten rechtlich geschulten und sie wissen sehr genau um die Folgen von Rechtsverstößen. Negative Berichte von durch Polizeibeamte begangene Verstöße gegen Rechtsvorschriften entbehren häufig objektiver Grundlagen und dienen meist nur dazu, die eigene Position zu stärken.

Dass es auch tatsächliche Ausnahmen vom § 136a StPO gibt – siehe z.B. den Fall Daschner – heißt nicht, dass er allgemein nicht beachtet wird.

In älteren Büchern (1970, 1980) wird von Cops das Ganze
nämlich noch angewandt und -zwar straffrei.

Wie kommst Du darauf? Welche Bücher? Oder doch Barbara Salesch? Und was wird im Einzelnen denn angewandt? Beispiele?
Im Übrigen: Hier sagt man Polizist.

Und wie weit wirkt sich das Ganze auf den Prozess aus?

Verwertungsverbot.

Gruss

Iru

Ich empfehle im Deutschen das lawblog.de.

Kannte ich vorher nicht, hab aber jetzt mal da reingesehen. Fazit: Fundierte Informationen findet man dort nicht, lediglich Meinungsmache. Beziehst Du von dort Deine Infos?

Gruss

Iru