Hallo,
ich suche mir gerade einen Wolf. Seit wann gibt es den §328BGB, also seit wann ist der Vertrag zugunsten Dritter im BGB verewigt? Eine Quelle wäre auch toll
Vielen Dank
Gruß
Sascha
Hallo,
ich suche mir gerade einen Wolf. Seit wann gibt es den §328BGB, also seit wann ist der Vertrag zugunsten Dritter im BGB verewigt? Eine Quelle wäre auch toll
Vielen Dank
Gruß
Sascha
seit 1896 ?
Lies selbst auf welchen Vorgänger-Rechtsnormen es beruht
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783170188969_Excerpt_001.pdf
MfG
duck313
Danke für die Antwort. Soweit war ich auch schon, es wird zwar darüber gesprochen dass der Vertrag zugunsten Dritter prinzipiell auch davor schon bekannt war aber wann der §328 eingeführt wurde ist nicht aufgeführt…
Doch. Lies den von Duck verlinkten Text nochmal richtig. Hinweis: In Rz 8 bist Du ganz nahe dran.
Schöne Grüße
MM