wir sind gerade dabei möglichst viel von der Geschichte unseres Hauses auszugraben. So haben wir festgestellt, dass es nicht erst ca. 1900 erbaut wurde (wie bisher vermutet), sondern schon 1830 stand. Der älteste Bauantrag, der dem Bauamt vorliegt - ein Anbau - ist von 1881.
Nun unsere Idee über das Grundbuchamt eventuell noch ein bisschen rauszubekommen. Aber seit wann wird denn eigentlich das Grundbuchamt geführt? Wie weit zurück geht das (Verluste von z.B. Brand o.Ä. ausgeschlossen)?
Interessierte Grüße,
Tinchen
PS:
Oder hat sonst noch jemand eine Idee wie wir weiterkommen könnten?
Die heutigen Grundbuchämter haben die Nachfolge aller früher geführten Kataster angetreten. Sie sind daher auch Ansprechpartner für Dinge, die im Zeitpunkt der Anlage des heutigen Grundbuchblattes aus welchem Grund auch immer vielleicht nicht übertragen worden sind.
Wenn Du Zweifel am Inhalt des heutigen Grundbuchblattes zu dem von Dir benannten Haus hast, sollten diese allerdings in irgendeiner Weise erhärtet werden: Die vor den heutigen Grundbüchern existierenden Kataster sind mühselig zu handhaben, empfindlich und teilweise recht wertvoll.
Wenn Du aber eine Eintragung betreffend Bau des genannten Hauses Anfang des 19. Jahrhunderts suchst, dürfte dieses ganz unproblematisch sein. Den Grundbuchämtern ist bekannt, wo die Vorgänger und Quellen der Grundbücher archiviert sind (kann u.U. an anderen Orten sein).
Der Zeitraum, der für Kataster, Kirchenbücher (Vorläufer der Melderegister) und vergleichbare Quellen eine zeitliche Grenze setzt, hinter die man oft nicht zurückkommt, ist etwa 1620-1630. Da ist sehr vieles verbrannt, geplündert, zerstört worden. Im späteren Zeitraum kommt man in fast allen Fällen (außer einigen auf dem Territorium der DDR) ganz gut zurecht.
Schöne Grüße
MM
der vor ein paar Jahren der Frage nachgehen durfte, welche Weinberge in Meersburg vor 1803 dem Kloster Schussenried gehört haben, und überrascht war, wie „modern“ die Kataster von 1750 ausschauen…
Das Grundbuch nannte man früher auch Hypothekenbuch.
Diese wurden beim zuständigen Gericht (Grundbuchamt als Nachfolger) öffentlich geführt. In diesen wurden zur Sicherung der den Einzelnen an Grundstücken zustehenden Rechte die genaue Beschreibung der Grundstücke, deren Eigentümer, die Belastungen, Hypotheken und Grundschlden eingetragen.
Geregelt in Deutschland durch die Grundbuchordnung vom 24. März 1897 und durch das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch.
Vor dieser Regelung gab es für jeden Bezirk „Vogteikarten“ in denen der herrschaftliche Besitz eingezeichnet war. Und es gab auch Grenzsteine.
Aber erst die Privatisierung großer Bodenflächen, d.h. Verkauf staatlicher Ländereien an Privat, machte eine genaue Erfassunf der Grundstückslagen notwendig.