Der Ausdruck einer Lohnsteuerbescheinigung begleitet uns ja nun schon einige Jahre. Frage ist: Seit wann ist denn die elektronische Version wirklich rechtsverbindlich? Es geht um eine Lohnsteuerbescheinigung 2010, die auf elektronischem Wege falsch übermittelt wurde (offenbar Softwarefehler). Die Papierversion 2010 wurde dem Arbeitnehmer mit dem richtigen Lohnsteuerabzug ausgehändigt und von dort auch korrekt beim FA geltend gemacht. Das FA hat aber den richtig eingereichten Lohnsteuerabzug einfach mit den falsch übermittelten elektronischen Daten überschrieben. Und es ist dort auch nicht abgeglichen worden, dass die Papierversion eine andere Zahl enthielt als die elektronische Version. Gilt jetzt die Papierversion (weil die elektronische Lohnsteuerbescheinigung erst 2013 eingeführt wurde)?
Könnte mir da jemand beim „Knobeln“ helfen?