Seit wann ist ein Revisionsschacht beim Hausbau vorgeschrieben

Wir haben 2018 in Schleswig-Holstein (Insel Fehmarn) ein Haus gekauft, das 1999 gebaut wurde. Vor einer Woche hatten wir Besuch von der Gemeinde, die uns nach der Existenz und der Lage des Revisionsschachtes fragte.

Uns ist leider nicht bekannt, ob ein solcher Revisionsschacht beim Bau in 1999 eingebaut wurde, aus den Bauunterlagen ist das nicht ersichtlich.

Zum Verkäufer haben wir keinen Kontakt mehr, weil ins Ausland verzogen.

Meine Frage ist nun, ob es bereits 1990 Pflicht war in SH, einen Revisionsschacht einzubauen und falls ja, war es die Pflicht des Verkäufers, uns über das Fehlen eines solchen aufzuklären (versteckter Mängel)

Und warum fällt es der Gemeinde erst jetzt, nach 21 Jahren ein, die Existenz eines solchen Revisionsschachtes zu prüfen? Habe ich da nicht Bestandsschutz? Warum wurde der Vorbesitzer nicht von der Gemeinde dazu aufgefordert? Dürfen die das jetzt überhaupt von uns verlangen?

Danke für Eure Hilfe.

Hallo.
Eigentlich müsste es sich um einen Schacht handeeln. wo alle Abwasserleitungen des Hauses, bzw des Grundstücks andie Demeindekanalisation angeschlossen sind. Schau nach, ob es da zwischen dem Haus und dem Kanalverlauf ein Deckel gibt.
Ansonsten gibt es hier einige Infos zum Nachlesen und runterladen als PDF-Dateien. Vielleicht findest Du da eine brauchbare Info.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/abwasser/abwasserleitungen.html
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__60.html
Gruß

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Hast Du denn einen Entwässerungsplan ? Oder weißt Du wo die Schmutzwasserleitung aus dem Haus herausführt und wo sie nahe der Grenze in das öffentliche Siel übergeht ?
Das sollte man auch ohne Plan nachvollziehen können. Dort muss der Schacht sein. Er kann mit Erdreich überdeckt sein und deshalb fand man ihn nicht.
Erst einmal geht die Gemeinde wohl noch davon aus es gibt einen. Du mögest ihn freilegen zwecks Kontrolle.
Der Schacht war schon lange vor 1990 (bundesweit)gefordert und üblich musste man ja auch einen formellen Entwässerungsantrag mit Zeichnung beibringen als Teil der Baugenehmigung.
Dort war die Leitung und natürlich der Schacht einzuzeichnen. Je nach Länge und Verlauf der Leitung brauchte man auch mehr als einen Schacht ! Nämliche alle 20/40 m und an Biegungen/Knicken unabhängig davon auch.
Eine Bauabnahme fand evtl. nicht statt, denn damals war man noch nicht so streng mit der Dichtheitsprüfung die noch vor dem Verfüllen der Leitungsgräben gemacht werden musste.

Übrigens, wenn Schmutz und Regenwasser getrennt entwässert werden, so gäbe es auch 2 Übergabeschächte.

Es gibt hier keinen Bestandsschutz. Es kann Nachrüstung gefordert werden. Ebenso wie Unterhaltung/Reparatur.

Noch ist ja aber unklar ob es nicht doch einen Schacht gibt. Suche ihn, beschaffe von der Gemeinde einen Planauszug aus der die Lage der Stichleitungen von Straßenkanal auf die Grundstücke hervorgeht. Das gibt Anhaltspunkt wo deine Leitung einleitet und da muss der Schacht sein,nahe der Grenze noch auf deinem Land. Der ist so groß dass man ihn nicht übersehen kann.
Betonringe 0,8/1 m Durchmesser aus Fertigteilen mit einem runden Deckel von 50 cm.

MfG
duck313

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Wie kommst du darauf, dass er fehlt?

Bei uns ist er im Vorgarten. Unter 15cm Erde mit Blumen drauf.

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Vielen Dank für die nützlichen Hinweise. Diese werden mir sicher weiterhelfen in dieser Angelegenheit.

Danke für Deine Hilfe.

Danke für Deine Hilfe. Möglicherweise ist das bei uns ähnlich. Haben einen großen Teil vor dem Carport, der mit Kies bedeckt ist.