Wir wohnen seit 1999 in einem Haus zur Miete. Heute haben wir mit einem Makler gesprochen, der uns mitteilte, dass der Vermieter des Hauses, erst ab 2004 von uns die Bezahlung der gesamten Kosten (Umlagen, Grundbesitzabgaben usw.) erhalten müsste. Wir bezahlen, seit dem wir in dem Haus wohnen, vierteljährlich Grundsteuern an die Stadt. Wir bezahlen sie nicht an den Besitzer, sondern direkt an die Stadt…dies wurde vom Vermieter so an uns weitergegeben. Ist es rechtens, dass wir „alles zahlen“ müssen?
Vielen Dank für die Antwort
Leider verstehe ich die Frage nicht ganz. Wenn das Haus seit 99 gemietet ist, sind auch die Kosten zu bezahlen, ob an den Vermieter oder direkt an den Empfänger.
Nach meinem Wissensstand, sind die Grundsteuern umlagefähig, daher vereinbaren Vermieter bei Häusern oft die direkte Abgabe durch den Mieter. Weitere Kosten sind mir nicht bekannt. Weiterhin sind natürlich die Verbrauchskosten wie Strom, Wasser, Gas, Schornsteinfeger, Müllabfuhr, usw., also alle umlagefähigen Kosten, direkt oder über den Vermieter zu bezahlen. Doppelzahlungen sind natürlich nicht zulässig.
Ausschlaggebend ist der Mietvertrag.
Was haben Sie unterschrieben?
Viele liebe Grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ausschlaggebend ist der Mietvertrag.
Was haben Sie unterschrieben?
Viele liebe GrüßeWir wohnen seit 1999 in einem Haus zur Miete. Heute haben wir
mit einem Makler gesprochen, der uns mitteilte, dass der
Vermieter des Hauses, erst ab 2004 von uns die Bezahlung der
gesamten Kosten (Umlagen, Grundbesitzabgaben usw.) erhalten
müsste. Wir bezahlen, seit dem wir in dem Haus wohnen,
vierteljährlich Grundsteuern an die Stadt. Wir
bezahlen sie
nicht an den Besitzer, sondern direkt an die Stadt…dies
wurde vom Vermieter so an uns weitergegeben. Ist es rechtens,
dass wir „alles zahlen“ müssen?
Vielen Dank für die Antwort
Vielen Dank für die Antworten!
Kurze Erklärung meinerseits. Im Mietvertrag steht nur, dass wir die Nebenkosten leisten müssen. Dies ist für uns allerdings auch keine Frage, denn es ist ja normal, dass man die Nebenkosten selbst trägt.
Mir geht es tatsächlich um die Grundbesitzabgaben, die ja eigentlich auf den Vermieter fallen müssten, denn es ist sein Haus! Gestern wurde uns von einem Makler mitgeteilt, dass der Vermieter die Grundbesitzabgaben erst ab 2004 auf den Vermieter umlegen darf. Ich möchte wissen, ob dies tatsächlich so ist, oder ob nicht.
LG Astrid
Hallo Astrid!
Gesagtes ist nichts. Alles schriftliche zählt!
Und Forderungen die nach einem Jahr nach deren Abrechnung geltend gemacht werden, sind bereits verwirkt!
Soweit mir bekannt, sind Grundstückssteuern umlagefähig.
Als Literatur ist das Mieterlexikon empfehlenswert.
MfG
Liebe Astrid,
sorry späte Antwort aber ich hatte jetzt Monatelang keinen Internetzugang. Leider kann ich Dir mit der Frage auch keine Antwort geben. Ich hoffe, Dir konnte jemand anders im Forum helfen.
Alles Gute!