Mir ist ein kleines Malör passiert bzw. Meinem vater.
Und zwar nach einer kleinen Fahrt ist mein Vater ausgestiegen (Beifahrerseite) nach dem er die zugemacht hat und los wollte ist er gestolpert und beim fallen hat er mir den Seitenspiegel abgerissen …
Haftet da evtl seine private Haftpflicht Versicherung ?
Oder meine Teilkasko ?
Oder werden die kosten so „gering“ sein das ich die Reparatur Lieber selber zahle und mir den ganzen Versicherungs Stress spare?
Habe leider wenig Erfahrung in diesen Sachen und würde gerne eure Meinung hören …
Klar am einfachsten ist es die Versicherung anrufen und fragen aber da wird um diese Uhrzeit keiner mehr da sein … Und ich denke mal ihr wisst genau so viel
Aufgrund des hier geschilderten Vorgangs handelt es sich meiner Auffassung nach um einen PH-Schaden.
Wenn der PH-Versicherer nicht gerade großzügig ist in der Regulierung wird er versuchen den Hergang noch als Nutzung des KFZ´s anzusehen, dann wäre die TK (ggfls. in Kombination mit VK wenn es das Spiegelglas auch einzeln gibt) zuständig.
ne, die „Benzinklausel“ bei der PH dürfte hier mal nen Strich durch die Rechnung machen - es sei denn, Papa wäre nur am Auto vorbeigelaufen und hätte nicht drin gesessen.
Die TK zahlt Glasbruch oder den Diebstahl des Spiegels.
Wie ich den UP verstanden habe, ist aber der Spiegel abgerissen.
Somit dürfte sich die TK erledigt haben.
Die Benzinklausel greift nur bei der NUTZUNG des KFZ. Dies sehe ich hier nicht als gegeben an.
Der Spiegel würde auch von der TK ersetzt werden wenn es das Glas nicht einzeln zu kaufen gibt, sondern nur fertig montierte Spiegel. Sowas kommt in der Realität auch mal vor.
Ich hatte letzt ein Urteil, da hat ein Beifahrer eine Flasche O-Saft im Wagen verteilt und die PH hat es abgelehnt. Begründung: Nutzung des Wagens als Beifahrer und somit mitversicherte Person aus der Kraft-Haft. Ich finde aber das Urteil gerade nicht
es wäre im Vorfeld unbedingt zu klären, ob der Vater Eigentümer, Besitzer, Halter oder Fahrzeugführer des PKW ist. Ansonsten scheidet der Einwand der Benzinklausel nämlich aus.
Entscheidend scheint mir zu sein, ob a) Vater und Sohn im gemeinsamen Haushalt leben, b) in einer PHV versichert sind oder c) der Vater das Fahrzeug geliehen hatte.
Sind alle Fragen zu verneinen, stehen die Chancen auf eine Regulierung nicht schlecht - auch wenn es nur um den Zeitwert geht…