Seitensprung Ehefrau Rechtsverhältnis Vaterschaft

Wenn die Ehefrau durch einen Seitensprung schwanger wird, der Ehemann das Kind akzeptiert und als seins anerkennt und der Erzeuger von dem Kind nichts wissen will (er wollte der Ehefrau sogar die Abtreibung bezahlen) - hat der Erzeuger falls er irgendwann eine väterliche Ader in sich entdeckt, irgendwelche Rechte gegenüber dem Ehemann (eingetragenen Vater)? Wie gesagt der Ehemann akzeptiert das Kind als sein eigenes der Erzeuger will dass die Ehefrau abtreibt.

Ehefrau sogar die Abtreibung bezahlen) - hat der Erzeuger
falls er irgendwann eine väterliche Ader in sich entdeckt,
irgendwelche Rechte gegenüber dem Ehemann (eingetragenen Vater)?

Das Kind gilt als ehelich. Also hat solange kein anderer Mann etwas zu kamellen, solange der Ehemann die Vaterschaft nicht bestreitet.