Situation: Rund um das Frankfurter Kreuz sind seit ein paar Jahren zur Hauptverkehrszeit die extra verbreiterten Seitenstreifen zur Nutzung freigegeben. Dies geschieht per Schild „Seitenstreifen befahren“. Außerhalb der Rush-hour werden die Schilder dann wieder gewendet und zeigen gar nichts an.
Nun lässt sich folgendes regelmäßig beobachten:
Fahrer A wechselt nicht von der rechten Spur auf den freigegebenen Seitenstreifen, sondern fährt auf seiner Spur weiter.
Fahrer B überholt Fahrer A rechts.
Frage: Was haben A und B zu erwarten, wenn sie sich dabei erwischen lassen?
In ruhigeren Zeiten dann wieder ein anderes Phänomen: Fahrer C wechselt von der rechten Spur auf den nicht freigegebenen Seitenstreifen und fährt dort weiter ohne andere rechts zu überholen. Fahrer D wiederum treibts auf die Spitze und überholt auf dem nicht freigegebenen Seitenstreifen andere rechts. Was erwartet C und D an Bußgeld?
Grüße
Christian
Fahrer A wechselt nicht von der rechten Spur auf den
freigegebenen Seitenstreifen, sondern fährt auf seiner Spur
weiter.
Fahrer B überholt Fahrer A rechts.
Frage: Was haben A und B zu erwarten, wenn sie sich dabei
erwischen lassen?
fahrer A erwartet gar nix. warum auch? es besteht doch keine pflicht, den seitenstreifen zu benutzen.
überholt fahrer B wirklich rechts? oder fährt er nur rechts vorbei (was im dichten feierabendverkehr eher denkbar wäre)?
es ist durchaus erlaubt, rechts schneller zu fahren, wenn der verkehr links ins stocken kommt.
In ruhigeren Zeiten dann wieder ein anderes Phänomen: Fahrer C
wechselt von der rechten Spur auf den nicht freigegebenen
Seitenstreifen und fährt dort weiter ohne andere rechts zu
überholen. Fahrer D wiederum treibts auf die Spitze und
überholt auf dem nicht freigegebenen Seitenstreifen andere
rechts. Was erwartet C und D an Bußgeld?
fahrer A erwartet gar nix. warum auch? es besteht doch keine
pflicht, den seitenstreifen zu benutzen.
Hast Du da Quellen, wo das steht?
Der TÜV sieht das nämlich anders: http://www.tuev-nord.de/de/Standstreifen_2825.htm
Und in der StVO steht zu Zeichen 223.1:
„Das Zeichen ordnet das Befahren eines Seitenstreifens an; dieser ist dann wie ein rechter Fahrstreifen zu befahren“
Und auf den Fahrstreifen gilt doch das Rechtsfahrgebot.
Der TÜV sieht das nämlich anders: http://www.tuev-nord.de/de/Standstreifen_2825.htm
Und in der StVO steht zu Zeichen 223.1:
„Das Zeichen ordnet das Befahren eines Seitenstreifens an;
dieser ist dann wie ein rechter Fahrstreifen zu befahren“
das war mir in der tat so nicht bewußt.
trotzdem dürfte fahrer A zumindest praktisch nichts „erwarten“.
wenn es einen grund gibt, den seitenstreifen freizugeben, sind schließlich alle spuren mehr oder weniger gut belegt, und
verstöße gegen das rechtsfahrgebot eher schwierig nachzuweisen.
trotzdem dürfte fahrer A zumindest praktisch nichts
„erwarten“.
Wenn er nicht von dem anderen angezeigt wird.
wenn es einen grund gibt, den seitenstreifen freizugeben, sind
schließlich alle spuren mehr oder weniger gut belegt, und
verstöße gegen das rechtsfahrgebot eher schwierig
nachzuweisen.
Das sieht man anders, wenn man sich öfters auf der A99 um München herum aufhält. Tue ich zwar nicht aber bei den paar Malen war der Seitenstreifen freigegeben, aber trotzdem ist kaum einer darauf gefahren, das selbe Phänomen wie die Mittelstreifenfahrer auf einer dreispurigen Autobahn.