Liebe/-r Experte/-in,
unmittelbar vor meiner Theorienprüfung habe ich folgende Frage:
Auf Autobahnen gilt „Halten auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen verboten“, während auf der Landstraße die Seitenstreifen zum Halten und Parken erlaut sind.
Richtig so? Besteht der Unterschied nur darin, ob es sich um die Autobahn oder Landstraße handelt?
Aber bei Pannen darf man doch auch auf der Autobahn den Seitenstreifen zum Halten benutzen, oder?
Dank im voraus!
peter
Hallo Peter,
es ist genau so, wie Du es erklärt hast. Wenn Du auf der Autobahn eine Panne hast, dann „hälst“ Du ja nicht absichtlich, sondern Du „bleibst liegen“. Dann musst Du ja anhalten…
Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de
Man muss 2 unterschiedliche Seitenstreifen betrachten.
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Seitenstreifen auf der Autobahn und Kraftfahrstrasse dienen als so genannte Pannenstreifen und dürfen nur in Notfällen oder zum Liegenbleiben benutzt werden. Ausnahmen gibt es hier, wenn sie durch Verkehrszeichen oder durch Weisungen von Polizeibeamten zum Verkehr freigegeben sind. (also als zusätzlicher Fahrstreifen gelten) Zum Halten oder Parken (freiwillige Fahrtunterbrechung) dürfen sie nicht verwendet werden.
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Seitenstreifen auf sonstigen Strassen außerhalb geschlossener Ortschaften sind sogenannte Mehrzweckstreifen und normalerweise für langsame Fahrzeuge (Traktor, Mofa usw.) gedacht. Diese Streifen dürfen aber auch zum Halten und Parken benutzt werden.
Gruß
Liebe/-r Experte/-in,
unmittelbar vor meiner Theorienprüfung habe ich :folgende Frage:
dann hättest du das natürlich auch deinen Fahrlehrer noch fragen können…
Auf Autobahnen gilt „Halten auf der Fahrbahn und auf dem
Seitenstreifen verboten“, während auf der Landstraße die
Seitenstreifen zum Halten und Parken erlaut sind.
Richtig so?
Richtig so
Besteht der Unterschied nur darin, ob es sich um
die Autobahn oder Landstraße handelt?
Ja, eigentlich schon.
Aber bei Pannen darf man doch auch auf der Autobahn :den Seitenstreifen zum Halten benutzen, oder?
So siehts aus. Der Seitenstreifen auf Landstraßen ist z.B. auch für Trecker, Mofas oder Fahrräder gedacht, damit der Verkehr ohne diese Behinderungen besser fließen kann.
Jetzt zitier ich mal mein Lehrbuch aus der Fahrschule: „Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen markiert die Fahrbahnbegrenzung den Seitenstreifen, der nur bei Pannen und Notfällen benutzt werden darf.“ Manchmal können die Seitenstreifen auf Autobahnen zeitweise auch zum befahren frei gegeben werden, aber damit möchte ich dich nicht verwirren.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
Gruß, Tina
Dank, Tina!
Mein Lehrer erklärt nichts, läßt nur Bögen üben. Er sagt z.B. bei den Fragen über Anhängerlast nur, dass wir blos die keineste Zahl ankreuzen sollen. Ich habe selbst herausgefunden, dass die Anhängerlast entweder geringer als 750kg sein muss, oder sonst müssen sowohl die Anhängerlast geringer als die Leermasse des PKW, als auch die Summe der zGM des PKW und der Anhängerlast zusammen weniger als 3,5 t sein.
Dank, Tina!
Mein Lehrer erklärt nichts, läßt nur Bögen üben.
Toller Fahrlehrer… dann wird es beim fahren bestimmt erst richtig informativ und lehrreich mit dem…
Er sagt z.B.
bei den Fragen über Anhängerlast nur, dass wir blos :die
keineste Zahl ankreuzen sollen. Ich habe selbst
herausgefunden, dass die Anhängerlast entweder :geringer als
750kg sein muss, oder sonst müssen sowohl die :Anhängerlast
geringer als die Leermasse des PKW, als auch die :Summe der zGM
des PKW und der Anhängerlast zusammen weniger als 3,5
t sein.
Und grade das Thema sich selber beibringen… nicht schlecht. Die meisten verstehen das noch nicht mal, wenn ein Fahrlehrer das gut erklärt (meiner konnte super erklären und trotzdem hat das kaum einer verstanden =D).
Wenn du nochmal ne Frage haben solltest, kannst du mir gerne wieder schreiben.
Gruß
Toller Fahrlehrer… dann wird es beim fahren bestimmt erst
richtig informativ und lehrreich mit dem…
Der alte Herr lehrt uns nur die Theorie. Wir waren oft nur zwei oder drei Schüler da, zweimal war ich der alleinige Zuhörer! Der Herr ist so wortkarg und spricht leise (wie im Energiensparmodus). Zum Glück habe ich schon 14 Theorienstunden hinter mir.
Allerdings habe ich von meinen Bekannten gehört, dass man die Theorienprüfung erst drei Monate später machen darf, von der Anmeldung an. Also habe ich noch gut 20 Tage zu vollen 3 Monaten!
Sein Mitarbeiter, der mich fahren lehrt, ist aber wirklich gut. Wir haben keine Zeit zu längerem Gespäch, außer einfacher Fragen und Antworten, wie z.B. ob ich was wie richtig machen soll. Diese Woche habe ich noch keine Termine gehabt und auch keine vor mir in den nächsten Tagen.
Wenn du nochmal ne Frage haben solltest, kannst du mir gerne
wieder schreiben.
Sehr nett, Tina! Bestimmt habe ich noch einige kommische Fragen, mit denen ich mich an dich wenden werde.
Schöne Grüße,
peter
Der alte Herr lehrt uns nur die Theorie. Wir waren oft nur
zwei oder drei Schüler da, zweimal war ich der alleinige
Zuhörer!
Das scheint ja eine sehr beliebte Fahrschule zu sein =D
Allerdings habe ich von meinen Bekannten gehört, dass man die
Theorienprüfung erst drei Monate später machen darf, von der
Anmeldung an.
So ganz richtig ist das nicht… die 3 Monate haben nichts mit der Anmeldung zu tun… du darfst frühstens 3 Monate vor deinem 18. Geburtstag die Theorieprüfung machen. Aber da bei dir als Beruf „Systemadministrator“ steht, habe ich fast die „Befürchtung“, dass du schon älter als 18 bist…
Wir haben keine Zeit zu längerem Gespäch, außer einfacher
Fragen und Antworten, wie z.B. ob ich was wie richtig machen
soll.
Keine privaten Gespräche? Ist doch langweilig =D. Bei meinem Fahrlehrer wurde oft viel gequatscht, eig zwar mehr auf der Landstraße oder Autobahn, aber gelernt hat man trotzdem sehr viel… Nächstes Jahr werd ich noch den Lkw-Führerschein bei ihm machen und ich freu mich schon =D
Diese Woche habe ich noch keine Termine gehabt und
auch keine vor mir in den nächsten Tagen.
Am besten so oft hintereinander fahren, wie es von den Terminen des FL´s her möglich ist. Sonst vergisst man zu viel.
Wenn du nochmal ne Frage haben solltest, kannst du mir gerne
wieder schreiben.
Sehr nett, Tina! Bestimmt habe ich noch einige kommische
Fragen, mit denen ich mich an dich wenden werde.
Es gibt keine komischen Fragen
.
LG
So ganz richtig ist das nicht… die 3 Monate haben nichts mit
der Anmeldung zu tun… du darfst frühstens 3 Monate vor deinem
18. Geburtstag die Theorieprüfung machen. Aber da bei dir als
Beruf „Systemadministrator“ steht, habe ich fast die
„Befürchtung“, dass du schon älter als 18 bist…
Da hast du wieder recht. Meine goldenen Jahre, auch im Sinne zum Fahrenlernen, sind vorbei.
viel… Nächstes Jahr werd ich noch den Lkw-Führerschein bei
ihm machen und ich freu mich schon =D
Viel Erfolg und Glück wünsche ich dir schon jetzt!
Schönen Abend!
Hallo, Peter!
So kurz vor der Prüfung hast Du doch einen Fahrlehrer, dem Du auch Grundgebühr bezahlt hast, oder? Der sollte Dir die Fragen beantworten können!
Zu Frage 1: Ja.
Zu Frage 2: Eine Panne ist dann „liegenbleiben“ - nicht halten oder Parken.
Viele Grüße
Michael Bauer
www.Fahrschulen-Bielefeld.info
Dank, Michael!
Schönes Wochenende!
hallo,
wie soll man auf der autobahn weiterfahren, wenn man eine panne hat?
mfg hardy