Sekundäre Darlegung gegenüber Anwalt Pflicht?

Man hat von einem Anwalt eine Abmahnung(Urheberrechtsverletzung
an einem Pornofilm) bekommen,worin neben einer vorgefertigten Unterlassungserklärung
auch ein Schadensersatz gefordert wird.

Eine modifizierte Unterlassungserklärung wird zugeschickt.
Zu dem Schadensersatz wird sich nicht darin geäußert.

Nun kriegt man von diesem Anwalt ein Schreiben ,worin gefordert wird,
Stellung zu nehmen wenn man geltend machen will,das man nicht selbst Täter der Urheber-
rechtsverletzung ist(Sekundäre Darlegungslast nach Rechtsprechung des BGH)

Nun meine Fragen.

1.Ist man verpflichtet, oder sollte man dem Anwalt diese sekundäre Darlegung zukommen lassen,
oder sollte man abwarten,ob der Mandant vor Gericht zieht ?
2.Kann der Anwalt(oder das Gericht) nach der Rechtsprechung davon ausgehen,das man die Tat begangen habe,
wenn man ihm nicht diese Darlegung zuschickt?
3.Kann man auch erst später vor Gericht die Sache darlegen?

Würde mich freuen,wenn mir jemand eine antwort darauf geben könnte.

mfg

Hallo,

  1. Das ist wie beim Strafmandat fürs Auto. Wird geblitzt, muss einer zahlen. Letztlich der Halter des Wagens. Verweist der auf einen anderen Fahrer, muss er dessen Namen nennen, damit das Amt diesem das Strafmandat zustellen kann. Will oder kann der Halter das nicht, bleibt er der Verantwortliche.

Soll heißen: Wer den Film geladen hat, ist vollkommen egal. Will eigentlich auch keiner wissen. Verantwortlich und zur Kasse gebeten wird derjenige, dem der Internetanschluss gehört und dem damit die Urheberrechtsverletzung zur Last gelegt wird. Jeder PC hat eine IP- Adresse.

Bleiben eigentlich nur folgende Möglichkeiten. Zahle selber oder lass den anderen zahlen. Anwälte verdienen mit diesen Abmahnungen ihr Geld, weil sie wissen, das sie im Recht sind.

  1. Warum vor Gericht gehen? Das ist teuer und wenn die Sachlage eindeutig ist, unnötig. Verschleppen bedeutet lediglich Zeit zu gewinnen. Ich empfehle Ratenzahlungen und „TOR“. Sun Tzu sagt: „Greife niemals einen Gegner an, der auf dem Hügel steht, während Du selber noch in der Senke hockst. Du wirst einen Kampf definitiv verlieren“. MfG, Bramante

hallo
erstmal danke für Ihre antwort.

Man will ja selber nicht zum Gericht gehen.Der gegnerische Mandant tut das ja !
Oder man hat die Hoffnung , das der Mandant nicht vor Gericht zieht,und man die Schadensersatzforderung sich spart.
Ausserdem könnte die Forderung von der Gegenseite
nicht zu hoch angesetzt sein?

Wie meinen Sie das,selber zahlen oder zahlen lassen?

mfg

klausklaus2008

Hi,

ich habe bisher nicht die Erfahrung gemacht, dass Leute aus Jux und Dollerei vor Gericht gezerrt werden. Wenn das jemand tut, hat er entweder einen Hang zum Sadismus oder aber eindeutige
Zweifel an den Aussagen des Beschuldigten. Beim UrhG könnte das heißen, das der Kläger glaubt, sein Film ist aus gewerblichen Gründen kopiert worden und nicht aus privaten. Wenn er das beweisen kann, berechnet er nach einer bestimmten Formel den Gewinn , den er hätte machen können, wenn er den Film ganz normal mit einer Nutzerlinzenz weitergegeben hätte.

Wie er das beweisen will, kann ich natürlich nicht sagen. Ich kenne weder seine Dokumentation noch seine Verdachtsmomente. Vielleicht hat er ja auch gar keine Beweise, weil es lediglich eine Privatperson ist, die einen Rechtsverstoß begangen hat. Was will man dann beweisen, außer dass man die IP Adresse ausfindig gemacht hat, über die ein bestimmter Film runtergeladen worden ist. Und schuldig ist in einem solchen Fall immer der, dem diese IP-A gehört. Normalerweise fordert ein RA zwischen 650 und 850 Euro, nebst eine Unterlassungserklärung. Ob man die jetzt unterschreiben soll oder nicht, lässt sich auf genügend Seiten nachlesen. Rechtsanwälte stehen immer mit Rat und Tat zur Seite, wenn man denn bezahlen kann. Fakt ist, für RAe´s ist das ein cooles Geschäft, das jeder Wirtschaftskrise trotzt.

Was ich mit zahlen meine? Einer wird es tun müssen. Derjenige, der nen Film gucken wollte oder derjenige, dem der PC gehört. Ihr könnt ja knobeln. Mit freundlichen Grüßen, Bramante

Danke für die Antworten

Die Unterlassungserklärung ist angenommen schon
verschickt.
Da bleibt einem dann wohl nur die Zahlung,
oder es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.

Sorry, da kann ich dir nicht weiterhelfen. Bin kein Jurist.

Gruß
Formator

Grundsätzlich solltest du dir dazu einen kompetenten Fachanwalt suchen.

1.) Auf diese Frage gibt es keine Antwort. Wenn du behauptest das es jamdn anderes war, musst du das auch darlegen. Wenn du das nicht willst, musst du halt die Gefahr eingehen das der Kläger vor Gericht zieht.

2.) Ja

3.) Schon, wird aber wohl kaum ein Richter entsprechend werten.