Sekundenschlaf - Unfall - Führerscheinentzug?

Hallo zusammen,

mal angenommen der Herr Jemand führe auf der Autobahn so vor sich hin (es ist völlig unklar, mit welcher Geschwindigkeit). Trotz des hellerlichten Vormittags übermannte ihn der Sekundenschlaf, was dazu führte, dass er sein Auto gleichmässig um die Leitplanke wickelt. Ausser dem Auto und der Leitplanke käme jedoch niemand zu Schaden. Alkohol war definitiv nicht im Spiel, Herr Jemand war sowas von nüchtern.

Kann es sein, dass dem Herrn Jemand jetzt 6 Monate Führerscheinentzug und noch x Punkte in Flensburg drohen? Achja, nur der Vollständigkeit halber: Herr Jemand, sein Auto und die Unfallstelle seien in Deutschland bzw. Deutsche bzw. Deusch zugelassen (und produziert, was aber für die Frage wohl irrelevant sein dürfte *fg*).

*wink*

Petzi

Hallo

Kann es sein, dass dem Herrn Jemand jetzt 6 Monate
Führerscheinentzug und noch x Punkte in Flensburg drohen?

Ja, und da ist der Herr Jemand noch gut bedient!

http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html

Gruß
smalbop

Hallo

Bei einem Unfall ohne Fremdverschulden sollte man tunlichst keine Aussagen zur Ursache machen wenn kein technischer Defekt vorlag, das kann sehr leicht nach hinten losgehen.

Definitiv sollte man nie als möglichen Grund angeben:

Ich war etwas zu schnell
Ich habe nicht aufgepasst
Ich bin wohl eingeschlafen
Ich war abgelenkt durch Tätigkeit X (z.B Fliege erschlagen …)
Ich wurde von der Sonne geblendet
Ich war beim Zahnarzt
Und natürlich auch nie eine evtl. körperliche Beeinträchtigung, wie verstauchter Fuss, Kopfschmerzen, Zahnschmerzen etc. angeben.

Gruss vonsales

Am besten ein kurzer Satz: „Ich möchte mich momentan nicht weiter zum Unfall äussern“, Begründung muss nicht sein, aber „ich momentan zu aufgewühlt“ ist nicht verkehrt. Ein Eigenverschulden und damit Bußgeld/Strafe/Zweifel an der Fahreignung muss einem erst einmal nachgewiesen werden.

Gruss vonsales

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Hallo

Bei einem Unfall ohne Fremdverschulden sollte man tunlichst
keine Aussagen zur Ursache machen wenn kein technischer Defekt
vorlag, das kann sehr leicht nach hinten losgehen.

Nun ja, überhaupt keine Antwort zu geben auf die Frage, was einen eigentlich dazu verleitet hat, die Leitplanke zu küssen, wirkt auch nicht so recht entlastend. Wenn es (mangels eines technischen Defekts) irgendwie plausibel wäre, würde mir da wohl schon noch ein Hirsch einfallen, der plötzlich auf die Fahrbahn sprang und den ich nicht bei Tempo 100 durch die Windschutzscheibe einsteigen lassen wollte. (Schwierig darzustellen natürlich auf Sylt oder auf einer Brücke in der Stadt - das meine ich mit plausibel.)

Aber du hast schon recht, wenn man seine Ausrede mit „Ich“ anfangen muss, sollte man lieber gleich die Klappe halten.

Gruß
smalbop

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Hallo,

ich denke schon das ein Führerscheinentzug möglich ist, jedoich nicht sein muss.
Hier ein Fall aus dem realen Leben, live miterlebt:
Autofahrerin schläft nachmittags am Steuer ein, folgt auf Grund des Schlafes dem Strassenverlauf nicht und fährt gerade aus weiter anstatt der leichten Rechtskurve zu folgen. Dadurch fährt sie frontal in einen entgegenkommenden Rollerfahrer hinein. Dieser hat, zum Glück „nur“, beide Oberschenkel und die linke Elle tertrümmert–> Folgen: mehrere 4,5 Monate Rollstuhl, 3 Monate Krankenhaus, 2 Monate Reha…heute Fehlstellung der Hüfte durch verkürztes Bein, Knieprobleme (er kann z.B. gar nicht knien)usw…
Vom entstanden Sachschaden von ca. 40.000 Euro (sie hatte den Roller noch in ein weiteres Fahrzeug hineingeschoben) mal ganz abgesehen.

Es gab eine Gerichtsverhandlung, Strafe für die Frau: 40 Tagessätze a 30 Euro wegen Fahrlässiger Körperverletzung, auf entzug des Führerscheins hat die Richterin verzichtet, da kein Vergehen in Flensburg verzeichnet war.

So kann es auch gehen…, ich weiß aber nicht in welchen Fällen sowasüberhaupt verhandelt wird. Hier war es ganz klar, wegen der Körperverletzung.

Gruß Tina

Hallo,
von einem ähnliche Fall auf einer Landstraße, bei dem statt der Leitplanke ein paar halbwüchsige Bäume beteiligt waren, weiß ich nur, daß nichts weiter passiert ist, außer, daß der Ehemann die Autoschlüssel seitdem nicht mehr rausrückt.
Da waren noch starke Medikamente im Spiel, die aber nach ärztlichem Attest die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigen, wenn sie nach Verordnung eingenommen werden.

Cu Rene

ich denke auch nichts zu sagen ist in diesem fall das beste… steht ja jedem frei zur sache nichts auszusagen…

hauptmann

schreib mir mal eine mail habe hilfe fur dich

Hallo markus (oder peter?),

danke für Deine Nachricht :wink: Allerdings geht es hierbei echt nicht um mich - sondern um einen Bekannten, dem dies vor einigen Jahren so oder so ähnlich widerfahren ist. Und ich fand’s halt erstaunlich, dass sowas statt einer medizinischen Untersuchung (könnte ja sein, dass dieser Sekundenschlaf am hellerlichten Tag gesundheitlich bedingt war und so zukünftig häufiger vorkommen kann) einen Führerscheinentzug nach sich zieht.

*wink*

Petzi