Selber anwalt, 2 verschiedene fälle. und nun ?

hallo

eine person X sucht sich in einer sache eine anwalt ( unfall ). ca.  6 monate später gibt es mit einer anderen person Y ein rechtsstreit.

person X sucht sich ein spezialisierten anwalt auf diesem gebiet. person Y nimmt sich jedoch den anwalt der person X in der unfallsache vertritt  ( unwissend )

kann person X den anwalt ablehnen mit dem grund der befangenheit und person Y auffordern ein anderen zu beauftragen ? schlieslich arbeitet er ja auch für person X

mfg

Hallo,

der betreffende Anwalt sollte es ablehenen, gleichzeitig für zwei konträre Parteien zu arbeiten.

Gruß, Paran

hallo

kann person X den anwalt ablehnen mit dem grund der befangenheit

da der Anwalt im Sinne seines Mandanten handeln muß, darf er befangen sein. Ansonsten kann ich mich paran nur anschließen.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

eine person X sucht sich in einer sache eine anwalt ( unfall
). ca.  6 monate später gibt es mit einer anderen person Y ein
rechtsstreit.

person X sucht sich ein spezialisierten anwalt auf diesem
gebiet. person Y nimmt sich jedoch den anwalt der person X in
der unfallsache vertritt  ( unwissend )

kann person X den anwalt ablehnen mit dem grund der
befangenheit und person Y auffordern ein anderen zu
beauftragen ? schlieslich arbeitet er ja auch für person X

aus eigener Erfahrung in ähnlichem Fall, wurde der Mandant vom Anwalt abgelehnt da dieser sonst in einen Interessenskonflikt gerät, mehr wurde vom Anwalt nicht mitgeteilt.

Gruß

BHShuber

Hallo!

  1. Ist die erste Angelegenheit abgeschlossen?
  2. Stehen beide Angelegenheiten in einem Zusammenhang?

Gruß
Tom

Hallo!

  1. Ist die erste Angelegenheit abgeschlossen?

nein, ist noch mittendrin und ein gerichtstermin wird unvermeidlich

  1. Stehen beide Angelegenheiten in einem Zusammenhang?

nein, sache 1 ist ein unfallstreit ( schuld ), sache 2 ein geldstreit

Gruß
Tom

Hallo,

der betreffende Anwalt sollte es ablehenen, gleichzeitig für
zwei konträre Parteien zu arbeiten.

genau dieser anwalt hat der person X aber schon geschrieben das er person Y in der rechtssache vertritt

Hallo!

Dann liegt eine unzulässige Kollision vor. Jetzt kann das theoretisch dem Anwalt passiert sein, weil er es übersehen hat (fahrlässig) oder aber weil es ihm wurscht ist (vorsätzlich).

Ob jetzt X das mit seinem Anwalt bespricht oder ob er diesem gleich das Mandat kündigt, sei ihm überlassen. Es ist jedenfalls berufsrechtlich keinesfalls zulässig, dass ein Anwalt gegen seinen eigenen Mandanten (bei aufrechtem Mandat) auftritt und man sollte dies als Mandant auch keinesfalls akzeptieren.

Gruß
Tom

2 „Gefällt mir“

Ich stimme voll und ganz mit Tom überein.

Der Anwalt ist zur Kollisionsprüfung verpflichtet (Grundpflicht eines RA) und muss bei einer bestehenden Kollision das neue Mandat zu kündigen, zumal das alte nicht beendet ist. § 3 BRAO Widerstreitende Interessen, Versagung der Berufstätigkeit

Im Zeitalter von PC und Co ist es wohl das kleinste Problem, Datenbanken abzugleichen ^^

LG Asmo

Hallo!

Das geht an sich, wenn die Kanzleisoftware richtig bedient wird, in der Praxis automatisch. Hier wird zu den Namen eingegeben, ob es sich um einen Gegner oder Klienten handelt. Sobald man einen Akt anlegt, der im Widerspruch dazu ist, zeigt dies das Programm automatisch an. Soweit ich das weiß, hat jede Kanzeisoftware diese automatische Funktion.

Fahrlässige Fehler passieren in der Praxis eigentlich fast nur in so Fällen wie z.B. einer KFZ Haftpflichtversicherung oder so. Darf zwar dort auch nicht sein, aber da kann es passieren. Sonst ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass einem soetwas passiert.

Gruß
Tom

Hi,

kann auch sein, dass ein Angestellter ein Standartschreiben abgeschickt hat und gar nicht mit der Mandantenliste abgeglichen wurde. Einfach mal kommunizieren.

MFG