eine person X sucht sich in einer sache eine anwalt ( unfall ). ca. 6 monate später gibt es mit einer anderen person Y ein rechtsstreit.
person X sucht sich ein spezialisierten anwalt auf diesem gebiet. person Y nimmt sich jedoch den anwalt der person X in der unfallsache vertritt ( unwissend )
kann person X den anwalt ablehnen mit dem grund der befangenheit und person Y auffordern ein anderen zu beauftragen ? schlieslich arbeitet er ja auch für person X
eine person X sucht sich in einer sache eine anwalt ( unfall
). ca. 6 monate später gibt es mit einer anderen person Y ein
rechtsstreit.
person X sucht sich ein spezialisierten anwalt auf diesem
gebiet. person Y nimmt sich jedoch den anwalt der person X in
der unfallsache vertritt ( unwissend )
kann person X den anwalt ablehnen mit dem grund der
befangenheit und person Y auffordern ein anderen zu
beauftragen ? schlieslich arbeitet er ja auch für person X
aus eigener Erfahrung in ähnlichem Fall, wurde der Mandant vom Anwalt abgelehnt da dieser sonst in einen Interessenskonflikt gerät, mehr wurde vom Anwalt nicht mitgeteilt.
Dann liegt eine unzulässige Kollision vor. Jetzt kann das theoretisch dem Anwalt passiert sein, weil er es übersehen hat (fahrlässig) oder aber weil es ihm wurscht ist (vorsätzlich).
Ob jetzt X das mit seinem Anwalt bespricht oder ob er diesem gleich das Mandat kündigt, sei ihm überlassen. Es ist jedenfalls berufsrechtlich keinesfalls zulässig, dass ein Anwalt gegen seinen eigenen Mandanten (bei aufrechtem Mandat) auftritt und man sollte dies als Mandant auch keinesfalls akzeptieren.
Der Anwalt ist zur Kollisionsprüfung verpflichtet (Grundpflicht eines RA) und muss bei einer bestehenden Kollision das neue Mandat zu kündigen, zumal das alte nicht beendet ist. § 3 BRAO Widerstreitende Interessen, Versagung der Berufstätigkeit
Im Zeitalter von PC und Co ist es wohl das kleinste Problem, Datenbanken abzugleichen ^^
Das geht an sich, wenn die Kanzleisoftware richtig bedient wird, in der Praxis automatisch. Hier wird zu den Namen eingegeben, ob es sich um einen Gegner oder Klienten handelt. Sobald man einen Akt anlegt, der im Widerspruch dazu ist, zeigt dies das Programm automatisch an. Soweit ich das weiß, hat jede Kanzeisoftware diese automatische Funktion.
Fahrlässige Fehler passieren in der Praxis eigentlich fast nur in so Fällen wie z.B. einer KFZ Haftpflichtversicherung oder so. Darf zwar dort auch nicht sein, aber da kann es passieren. Sonst ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass einem soetwas passiert.
kann auch sein, dass ein Angestellter ein Standartschreiben abgeschickt hat und gar nicht mit der Mandantenliste abgeglichen wurde. Einfach mal kommunizieren.