Guten Tag zusammen …
Eine Frage … ist es richtig, dass man keinen Anspruch auf ALG hat, wenn man seinen Arbeitsplatz selber gekündigt hat? Besteht auch nach Ablauf einiger Zeit kein Anspruch bei eigener Kündigung?
Vielleicht hat jemand Infos, würde mich freuen.
Gruß
ThaiGurke 
Hallo,
Eine Frage … ist es richtig, dass man keinen Anspruch auf
ALG hat, wenn man seinen Arbeitsplatz selber gekündigt hat?
Gar keinen Anspruch ist (bei sonst vorliegenden Anspruchsvoraussetzungen) eh falsch. Es kann eine Sperrzeit verhängt werden.
Besteht auch nach Ablauf einiger Zeit kein Anspruch bei
eigener Kündigung?
Doch. Nach Ablauf der Sperrzeit dann halt.
Vielleicht hat jemand Infos, würde mich freuen.
Es kommt drauf an warum derjenige gekündigt hat. Nicht jede Eigenkündigung zieht eine Sperrzeit nach sich.
MfG
Hallo!
Grundsätzlich ist die erste Anwort richtig. Eine Sperrzeit kann nie den Verlust des kompletten Anspruchs zur Foge haben.
Richtig ist auch dass sich dbaei die Frage des „wichtigen Grundes“ stellt - ein unbestimmter rechtsbefriff. Oder einfacher: was Dir wichtig ist muss nicht unbedingt der Versichertengmeinschaft oder gar dem Sachbearbeiter wichtig sein. dafür gibt Deine Schilderung aber viel zu wenig her.
Einige Einzelbeispiele findet unter www.arbeitagentur.de > Bürgerinne&Bürger und dann im Suchfeld §144 eingeben. Dort ist die DA (Durchführungsanweisung) komplett abgedruckt. Diese ist verbindlich und Teil der Offensive „gläserne Behörde“.
Gruß
AK
Überflüssiges Vollzitat gelöscht [Mod. X]