Hallo zusammen,
nehmen wir an, es gibt einen AN, der seit ca. 3 Jahren arbeitet und demnächst eine Weiterbildung als Meister anstrebt. Die Meisterschule wird in Vollzeit absolviert. Daher wird eine Kündigung verlangt.
Der seitherige AG will sein Geschäft aufgeben, zwei Monate nach beendigung der Meisterschule. (Nur AN und der AG wissen davon.)
Wenn der AN das Geschäft nicht übernehmen will, will er ihn wegen 2 Monaten nach der Meisterschule nicht mehr einstellen.
Wenn doch, möchte der AN die zwei Monate nutzen um Veränderungen vorzunehmen, Behördengänge zu erledigen usw.
Wie könnte es mit dem Arbeitslosengeld nach der Meisterschule aus,
-
wenn der AN das Geschäft nicht übernehmen will?
-
wenn der AN das Geschäft übernehmen will. Könnte er in diesen ein bis zwei Monaten weiter Arbeitslosengeld bekommen und in der Zeit alles erledigen?
Oder gibt es wegen der Eigenkündigung kein Arbeitslosengeld?
Danke für Eure Antworten!
MfG
Pascal