Selber Kündigen > Meisterschule > Arbeitslos oder?

Hallo zusammen,

nehmen wir an, es gibt einen AN, der seit ca. 3 Jahren arbeitet und demnächst eine Weiterbildung als Meister anstrebt. Die Meisterschule wird in Vollzeit absolviert. Daher wird eine Kündigung verlangt.

Der seitherige AG will sein Geschäft aufgeben, zwei Monate nach beendigung der Meisterschule. (Nur AN und der AG wissen davon.)

Wenn der AN das Geschäft nicht übernehmen will, will er ihn wegen 2 Monaten nach der Meisterschule nicht mehr einstellen.
Wenn doch, möchte der AN die zwei Monate nutzen um Veränderungen vorzunehmen, Behördengänge zu erledigen usw.

Wie könnte es mit dem Arbeitslosengeld nach der Meisterschule aus,

  • wenn der AN das Geschäft nicht übernehmen will?

  • wenn der AN das Geschäft übernehmen will. Könnte er in diesen ein bis zwei Monaten weiter Arbeitslosengeld bekommen und in der Zeit alles erledigen?
    Oder gibt es wegen der Eigenkündigung kein Arbeitslosengeld?

Danke für Eure Antworten!

MfG
Pascal

Hallo,

  • wenn der AN das Geschäft übernehmen will. Könnte er in
    diesen ein bis zwei Monaten weiter Arbeitslosengeld bekommen
    und in der Zeit alles erledigen?

Du meinst von der Allgemeinheit bezahlten Urlaub?

Gruß

S.J.

Hallo Steve

nehmen wir mal an der AN (arbeitet ohne pausen seit dem 16 Lebensjahr) will das Geschäft übernehmen (Produktion und Verkauf(Laden)).

und nehmen wir mal an der jetzige AG hätte seit Jahren nichts mehr getan, also ein haufen arbeit hinterlassen. Die man jetzt zusätzlich noch machen muss/will.

und dann nehmen wir noch an, das er dafür ein bis zwei monate bräuchte, um eben
4 vollzeitarbeitsplätze
6 teilzeitarbeitsplätze
und noch 3 Ausbildungsplätze sichern könnte. wüsste ich nicht welches übel die allgemeinheit tragen müsste.

mfg Pascal

Hallo,

nehmen wir mal an der AN (arbeitet ohne pausen seit dem 16
Lebensjahr) will das Geschäft übernehmen (Produktion und
Verkauf(Laden)).

und nehmen wir mal an der jetzige AG hätte seit Jahren nichts
mehr getan, also ein haufen arbeit hinterlassen. Die man jetzt
zusätzlich noch machen muss/will.

das ist nun Mal so, wenn man einen Betrieb übernehmen will. Arbeitslosengeld ist aber sicher nicht dafür gedacht, dass der neue Besitzer auf Kosten der Sozialkassen seine Firma in Ordnung bringt.

Warum sollte ich dafür zahlen?

Gruß

S.J.

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