Selber Kündigen oder Kündigen lassen?

Angenommen ein AN wurde „gemoppt“ und hält es nicht mehr aus. Er lässt sich zuerst mal krankschreiben. OK, nun sind ja die 6 Wochen Lohnfortzahlung mal gesichert.
Jetzt die Fragen:
Selber kündigen oder Kündigen lassen?

Welche Vor- bzw. Nachteile hat man bei beiden Varianten?

Welche Auswirkungen hat es auf: Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rentenversicherung, Arbeitszeugnis?

Einem Unternehmen ist es doch egal, sobald der AN Krankengeld bekommt, oder? Wollen die dann überhaupt kündigen?

Das einzig sinnvolle ist sich schnellst möglich einen anderen Job suchen und dann zu kündigen.

Alles andere hat nur Nachteile.

  • Zeugnis das ausweisst, dass man gekündigt wurde macht sich nicht so gut wie wenn man selber gekündigt hat (und das ist der einzige Punkt im Zeugnis, bei dem definitiv nie gelogen wird)
  • Im Falle der Eigenkündigung ohne Job erfolgt eine 3 Monatige Sperre des Arbeitslosengeldes.

Gruss Ivo

ja, denke auch, dass es besser ist selber zu kündigen!!
Würde ein AG überhaupt kündigen wenn man krank macht… er muss ja nur 6 Wochen zahlen???

ja, denke auch, dass es besser ist selber zu kündigen!!
Würde ein AG überhaupt kündigen wenn man krank macht… er
muss ja nur 6 Wochen zahlen!!??

es soll Firmen geben, die auf die Arbeitskraft ihrer Mitarbeiter angewiesen sind, und die deswegen Krankmachern gern mal kündigen - da geht es nicht darum dass sie kein Gehalt zahlen müssen sondern darum, dass sie jemanden brauchen der die Arbeit macht - und der Dauerkranke besetzt dann eine Arbeitsstelle, die anderweitig besser besetzt werden könnte

Gruß H.

danke für eure antworten…

Jetzt noch was:
Folgender Fall…

  • Kündigung AN heute zum Jahresende
  • AN ab heute Krank (voraussichtlich bis Jahresende)
  • AN bekommt 6 Wochen Lohnfortzahlung
  • AN bekommt danach Krankengeld

Hat AN jetzt Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Dein fiktiver AN hat ja Nerven! Wie meine Vorrednerin schon bemerkte werden AN meistens angestellt, weil ein gewisses Arbeitspensum zu erledigen ist.
Aber das mal beiseite -
es gibt da zwei Möglichkeiten : entweder ist das 13. Gehalt als Teil des Arbeitsvertrag dort schriftlich festgehalten, dann wird es auch bei Krankheit bezahlt oder
es ist eine freiwillige Zusatzleistung, dann kann sich der fiktive AN selbst ausrechnen, ob er es bekommt.
Ich hatte übrigens mal einen Arbeitsvertrag, der vorsah, daß das letzte ( ! ) Weihnachtsgeld bei einer Kündigung wieder zurückgezahlt wird - in dem Monat der Kündigung gab es dann gar nichts. Der fiktive AN sollte also mal seinen Vertrag durchsehen.

Gruß Karin