Ein Arbeitnehmer kündigt seinen Arbeitsvertrag, zum 31.07.2010. Ihm stehen bis dahin noch 12 Tage Urlaub zu. In seinem Arbeitsvertrag steht das Überstunden innerhalb von 3 Monaten in Freizeit abgegolten werden können. Der Arbeitsvertrag lautet auf 40 Stunden je Woche, im Schnitt fallen im Monat ca. 40 bis 60 Überstunden an. Kann der Arbeitnehmer verlangen das neben seinem Urlaub auch seine Überstunden vor seinem Ausscheiden in Freizeit abgegolten werden und somit sich sein letzter Arbeitstag z.b. schon Mitte Juni ist? Wenn Urlaub und Überstunden in Freizeit abgegolten werden. Und muss sich der Arbeitgeber darauf einlassen?
Kann der
Arbeitnehmer verlangen das neben seinem Urlaub auch seine
Überstunden vor seinem Ausscheiden in Freizeit abgegolten
werden … Und muss sich der Arbeitgeber darauf einlassen?
Überstunden: Es kommt drauf an, was wortwörtlich im Vertrag vereinbart wäre.
Urlaub: ‚‚Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.‘‘
Eventuell anfallende Überstunden sind nur mit vorheriger
Zustimmung der Geschäftsleitung zulässig. Entstandene
Überstunden werden in Abstimmung mit der Geschäftsleitung
innerhalb von 3 Monaten in Freizeit abgegolten, sofern
dies die betrieblichen Belange zulassen.
Eventuell anfallende Überstunden sind nur mit vorheriger
Zustimmung der Geschäftsleitung zulässig. Entstandene
Überstunden werden in Abstimmung mit der Geschäftsleitung
innerhalb von 3 Monaten in Freizeit abgegolten, sofern
dies die betrieblichen Belange zulassen.
Ich habe das, was von Relevanz ist, mal in fett gekennzeichnet.
Dann kann der Arbeitnehmer es also versuchen, lässt sich der Arbeitgeber nicht darauf ein, so bleibt also nur der weg die Überstunden finanziell auszugleichen, oder? Zumindest würde das zu vermuten sein wenn das Ab bummeln der Überstunden nicht genehmigt wird.
Andererseit ist natürlich auch davon auszugehen das der Arbeitnehmer natürlich auf seine 40 Stunden Woche pochen und keine Überstunden erbringen wird. Was in dem Fall auch Problematisch sein kann, da ca. 30% der anfallenden Stunden Reisezeiten sind die als Arbeitszeit gelten.
Gegen letzteres denke ich kann nicht viel gemacht werden, wenn dem Arbeitnehmer evtl., weil ist noch zu klären, der Ausgleich in Freizeit nicht genehmigt wird.