Selber Kündigen wenn Firma umzieht: ALG-Sperre?

Hallo

Jemand hat einen relativ gut bezahlten Halbtagsjob in einer großen Firma. Man verdient 800 Euro, alles darüber wird vom Jugendamt gepfändet.

Nun soll die Firma vergrößert werden, doch das Versprechen, dass sich die neue Firma in der Nähe befinden soll, kann nicht gehalten werden und die neue Firma soll nun statt der bisherigen knapp 10 km 40 km entfernt liegen.
Damit würden die Benzinkosten von 80 Euro im Monat auf vermutlich 250 Euro ansteigen. Möglicherweise sogar auf 300 Euro. 300 Euro Miete, 100 Euro Versicherungen, 100 Euro Strom, Telefon usw, da bleibt nicht mehr viel über.

Ich weiß zwar, dass 40 Kilometer als „Zumutbare Entfernung“ angesehen wird, doch in diesem Fall ist es ja wirklich eine erhebliche Mehraufwendung (Steuerlich würde man ja ebenfalls nichts wiederbekommen, weil das wie schon erwähnt vom Jugendamt gepfändet wird).

Da würde mich mal interessieren, wie sowas vom Arbeitsamtgewertet wird, wenn man dann beim/zum Umzug selber kündigt? Würde man dann eine Sperre bekommen? Oder wie sollte man sich dabei verhalten, da die Sache vielleicht noch ein  Jahr hin ist.

Die Person arbeitet sein 14 Jahren in der Firma und ist nicht der gelernte Beruf, der nun seit 16 Jahren nicht mehr ausgeübt wird.
Man hat sich schon mal beim AA erkundigt wegen Umschulung oder so, aber die meinten, das würden sie nicht machen, weil man automatisch in HartzIV rutschen würde und das solle/wolle das AA vermeiden.

Was könnte man der Person raten, wie sie sich verhalten soll?

Vielen Dank

Taki

Hallo!

Würde man dann eine Sperre bekommen?

Damit ist zu rechnen.

Oder wie sollte man sich dabei verhalten, da die Sache vielleicht noch ein
Jahr hin ist.

Wunderbar. Genug Zeit, sich rechtzeitig anderweitig zu bewerben.

Nebenbei: Es ist nicht sinnvoll, den Lohn aufgrund von Pfändungen niedrig zu halten oder deshalb nur halbtags zu arbeiten. Auf diese Weise wachsen Schulden immer weiter an. Außerdem werden nur niedrige Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt. Die Methode führt in lebenslange Armut und sollte deshalb dringend überdacht werden.

Gruß
Wolfgang

Ich weiß zwar, dass 40 Kilometer als „Zumutbare Entfernung“
angesehen wird, doch in diesem Fall ist es ja wirklich eine
erhebliche Mehraufwendung (Steuerlich würde man ja ebenfalls
nichts wiederbekommen, weil das wie schon erwähnt vom
Jugendamt gepfändet wird).

Streng genommen gibt es keine zumutbare Entfernung, sondern zumindest aus SGB II/III-Sicht nur zumutbare Pendelzeiten und die können schon bei 20 km Entfernung unzumutbar sein
Da man nicht gezwungen werden kann, den Arbeitsweg mit einem PKW zurückzulegen, stellt sich unwillkürlich die Frage nach dem ÖPNV.

Da würde mich mal interessieren, wie sowas vom
Arbeitsamtgewertet wird, wenn man dann beim/zum Umzug selber
kündigt? Würde man dann eine Sperre bekommen? Oder wie sollte
man sich dabei verhalten, da die Sache vielleicht noch ein
Jahr hin ist.

Eigenkündigung ist immer schlecht, zumal das Ganze zunächst eine arbeitsrechtliche Frage ist, die im Vorfeld geklärt werden sollte.

Was könnte man der Person raten, wie sie sich verhalten soll?

Die Person sollte sich bemühen, ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Spätestens im Alg2-Bezug ist ohnehin jede diesbezügliche Einkommensdeckelung hinfällig.
Und irgendwann kann auch unterhaltsrechtlich eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit für Druck im Kessel sorgen.

Abgesehen davon: abwarten, keinesfalls kündigen; lediglich, wenn der Arbeitsplatz per ÖPNV in nicht zumutbarer Zeit erreichbar ist, eine Kündigung in Betracht ziehen und vorher mit dem Amt darüber reden.

Das hat andere Hintergründe. Vor der „Niederkunft“ war die betroffene Person selbstständig und hatte dann diese Halbtagsstelle angenommen.
Die Selbstständigkeit ist dann vor kurzen aufgegeben worden und dann wurde ja versucht wieder was besseres zu finden, aber als ungelernte Kraft verdient man dann nicht automatisch mehr. Der Brutto-Lohn liegt derzeit bei etwa 1300€

Eine angemessene Vollzeitstelle wäre durchaus wünschenswert, aber ohne „Vitamin B“ ist da wohl nicht viel zu machen. Und über das AA kommen ja in der Regel nur noch Zeitarbeiterfirmen zum tragen. Und „interessante Jobs“ benötigen oft Berufserfahrung oder Vorkenntnisse usw.
Alles nicht so einfach.

Ich glaube mit ÖPVN wäre das noch schwieriger, weil die Arbeitszeit des Nachts beginnt. Ich vermute mal - ohne jetzt nachzuschauen - dass da nicht im „15 Minuten Takt“ die Züge fahren. Zudem müsste man dann vom Bahnhof zur Arbeitsstelle kommen, was vermutlich auch wieder ein Problem darstellt um diese Uhrzeit.
Da würde die „Anreise“ sicherlich viel Zeit in Anspruch nehmen.