Ich bin Student und momnentan bei meinen Eltern mitversichert.
Ab welchem Einkommen muss ich mich selber versichern? Wann muss ich das meiner Krankenkasse mitteilen? Am besten sofort nehme ich mal an.
Danke!
Der Michael
Ich bin Student und momnentan bei meinen Eltern mitversichert.
Ab welchem Einkommen muss ich mich selber versichern? Wann muss ich das meiner Krankenkasse mitteilen? Am besten sofort nehme ich mal an.
Danke!
Der Michael
hallo Michael,
mitversichert ist immer das günstigste! 
Aber ab 325 € monatlich hält die Kasse die Hände auf. Für Studenten gibt´s zwar noch eine Einkommensgrenze, die weiß aber Marco (als Student) und Günter (als Kassenfachmann) besser.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
ich bin aber kein normaler Student.
Ich bin immer pflichtig, da ich in einem Angestelltenverhältnis studiere.
Aber sonst gibt es für Studenten meines Erachtens nach keine Einkommensgrenze. Sie dürfen nur nicht mehr als eine bestimmte Zeit abhängig und in Vollzeit arbeiten. Daraus ergibt sich aber eine gewisse Grenze. 
Gruß
Marco
Hallo,
ab 1.4.2003 gilt die Grenze von 400,00 Euro.
Handelt es sich ausschliesslich um Arbeitsentgelt kann der
Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000,00 Euro (???) gezwölftelt
zugerechnet werden.
Gruss
Günter
widersprüchliche Angaben
Hallo Michael,
da hast du dir ein spannendes Thema ausgesucht! Ich habe nämlich neulich auch probiert, die Antwort auf diese Frage in Erfahrung zu bringen und war hinterher ähnlich schlau wie vorher. Ich werde Dir also einfach mal in loser Reihenfolge schildern, welche Angaben mir dabei über den Weg gelaufen sind. Falls jemand Genaueres weiss, so lasse ich mich selbstverständlich gerne korrigieren.
Auf http://www.studentsatwork.org habe ich den Hinweis gefunden, dass man als in der elterlichen KV Mitversicherter monatlich bis zu 325 EUR verdienen darf. Zumindest bis Ende März war das noch so. Seit dieser Woche sind es dann wohl 400 EUR, nehme ich mal an? Ob auch noch eine Jahresobergrenze existiert, dazu habe ich keine Angaben gefunden.
Auf http://www.jungekarriere.com/netto kann man nachlesen, dass diese Regelung auch für Pflichtpraktika gilt. Das kann ich aber nicht bestätigen. Ich hab gerade ein halbjähriges in meiner Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum hinter mir, in dem ich über die 325 EUR-Grenze gekommen und trotzdem bei meinen Eltern mitversichert geblieben bin.
Ob man als Mitversicherter der elterlichen KV sein zu erwartendes Einkommen explizit mitteilen muss weiss ich nicht. Kann wohl nicht schaden, denke ich mal. Andererseits schickt dein Arbeitgeber ja auch bei deiner Einstellung eine Mitteilung darüber an deine Krankenversicherung, wenn ich da richtig informiert bin. Von daher wird die KV sich sicherlich auch ganz von alleine melden, wenn sie Geld von Dir haben will. Notfalls wohl auch rückwirkend. Ob man dann irgend welche Strafen zu zahlen hat weil man eine rechtzeitige Mitteilung versäumt hat kann ich Dir leider nicht sagen.
Natürlich kannst Du auch einfach mal bei der Krankenkasse deiner Eltern anrufen und deinen Fall schildern. Das hab ich auch schon hinter mir, allerdings hatte ich den Eindruck, dass der Sachbearbeiter, den ich an der Strippe hatte, sich in dieser Thematik nicht besonders gut auskannte. Er erklärte mir auch die 325 EUR-Regelung, räumte aber ein, dass man trotzdem mitversichert bleiben könne, wenn man lediglich ein-, zweimal im Jahr über dieser Grenze liegt aber das Jahresmittel in etwa stimmt. Auf genaue Werte (wie oft, wie weit drüber, das Mittel der letzten 12 Monate oder des Kalenderjahres… etc.) wollte er sich nicht festlegen und auch keine Gewähr für das Gesagte übernehmen. Er meinte, er könne keine verbindliche Aussage zu meiner Versicherungspflicht treffen, wenn ich ihm nicht meinen Arbeitsvertrag vorlegen würde. Einen solchen hatte ich zu dem Zeitpunkt aber noch gar nicht, weil ich mich vor dem Aushandeln des Vertrags mit meinem potentiellen Arbeitgeber erst mal nur informieren wollte, wie viel ich überhaupt arbeiten und verdienen darf.
So, jetzt ist die Verwirrung komplett, hm?
Ein paar Hinweise hatte ich glaub’ ich auch noch auf http://www.jobber.de gefunden. Die Seite ist aber im Moment wegen Wartungsarbeiten nicht erreichbar, so dass ich Dir jetzt grad nicht sagen kann, was sich da noch an interessanten bis abstrusen Informationen aufgetan hat.
Tut mir leid, dass ich Dir auch keine eindeutige Antwort liefern konnte. Solltest Du allerdings irgendwann mal herausfinden, wie die Regelung nun „wirklich“ lautet, dann würde ich mich freuen, wenn Du es mir mitteilst.
Beste Grüße
Kerstin
Hallo Kerstin,
Auf http://www.studentsatwork.org habe ich den Hinweis
gefunden, dass man als in der elterlichen KV Mitversicherter
monatlich bis zu 325 EUR verdienen darf. Zumindest bis Ende
März war das noch so. Seit dieser Woche sind es dann wohl 400
EUR, nehme ich mal an? Ob auch noch eine Jahresobergrenze
existiert, dazu habe ich keine Angaben gefunden.
Hier galt meines Wissens nach die Obergrenze von 1/7 der JAE (Jahresarbeitsentgeltgrenze).
Ob man als Mitversicherter der elterlichen KV sein zu
erwartendes Einkommen explizit mitteilen muss weiss ich nicht.
Kann wohl nicht schaden, denke ich mal. Andererseits schickt
dein Arbeitgeber ja auch bei deiner Einstellung eine
Mitteilung darüber an deine Krankenversicherung, wenn ich da
richtig informiert bin.
An die Krankenkasse muss er es mitteilen, da er sich ggf. schuldig machen würde, wenn er für Einkommensbeträge oberhalb von 400 Euro keine Abgaben entrichten würde. In Semesterferien kann man auch mitversichert bleiben, man muss deswegen trotzdem ganz normal Abgaben zahlen. Für diese Zeit wäre man streng genommen sogar doppelt versichert.
Natürlich kannst Du auch einfach mal bei der Krankenkasse
deiner Eltern anrufen und deinen Fall schildern. Das hab ich
auch schon hinter mir, allerdings hatte ich den Eindruck, dass
der Sachbearbeiter, den ich an der Strippe hatte, sich in
dieser Thematik nicht besonders gut auskannte. Er erklärte mir
auch die 325 EUR-Regelung, räumte aber ein, dass man trotzdem
mitversichert bleiben könne, wenn man lediglich ein-, zweimal
im Jahr über dieser Grenze liegt aber das Jahresmittel in etwa
stimmt. Auf genaue Werte (wie oft, wie weit drüber, das Mittel
der letzten 12 Monate oder des Kalenderjahres… etc.) wollte
er sich nicht festlegen und auch keine Gewähr für das Gesagte
übernehmen. Er meinte, er könne keine verbindliche Aussage zu
meiner Versicherungspflicht treffen, wenn ich ihm nicht meinen
Arbeitsvertrag vorlegen würde. Einen solchen hatte ich zu dem
Zeitpunkt aber noch gar nicht, weil ich mich vor dem
Aushandeln des Vertrags mit meinem potentiellen Arbeitgeber
erst mal nur informieren wollte, wie viel ich überhaupt
arbeiten und verdienen darf.
hier spricht er meines Erachtens nach die 50 Arbeitstage an, die man im Jahr arbeiten darf und der Verdienst derer nicht berücksichtigt wird, wenn er unterhalb der Grenze liegt.
Gruß
Marco