Hallo,ich habe nun mal eine frage?!
Mein partner ist selbstständig.er hat ein gewerbe in holland und in deutschland ein nebengewerbe.
jetzt komm ich gerade vom steuerberater,und der sagt mir,das das deutsche finanzamt die umsätze aus holland sehen möchte und gegenfalls mit berechnen.
hier in deutschland unterliegt er den kleinunternemen.würde er aber die holländischen rechnungen mit angegeben würde er nicht mehr unter kleinunternehmen laufen.
meine frage ist nun was hat das deutsche finanzamt damit zu tun?hat es ein recht darauf die rechnungen einzusehen?
Ja !
Halloo Sandra
Da gilt Eu Recht…
Maßgebend ist das in der Eu erzielte Einkommen.
Wer dann welchen Anteil der R.St. bekommt, kann ich nicht beurteilen… liegt auch wohl am Wohnsitz.
und Kleinunternehmer ist dein Freund auf die Wese ganz bestimmt nicht mehr----
Maßgebend ist der Gesamtumsatz egal wo in der EU erzielt…
Gtuß Georgie
Tut mir leid, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen !
Hallo Sandra,
am besten ist ihr ruft beim deutschen Finanzamt an, es ist eine sehr komplizierte Angelegenheit. die Versteuerung unterliegt dem EU-Recht und wahrscheinlich kommt ihr nicht drum herum, Eure Einnahmen bei beiden Finanzämter anzugeben. Leider wiß ich auch nicht mehr darüber.
Viel Glück!
Liebe Grüße
Ingrid
Ja, das Finanzamt hat das Recht auf jeden Fall. Innerhalb der EU verdientes Einkommen wird in einem Land angegeben. Oft ist es sogar so, dass man erstmal in beiden Ländern Steuern zahlt und sie hinterher von einer Seite wiederbekommt.
Genaueres kann man Dir da aber sicher bei der Pendlerberatung der Euregio sagen. Ich weiß nicht, welche Region für Euch zuständig ist, daher hier eine der Adressen: www.euregio.de.
Ich hoffe dort gibt es genauere Infos dazu.
Viele Grüße!
vielen lieben dank,ich werde es mal dort probieren.mensch ist das alles kompliziert.
lg sandra