Ich bin in der PKV und 56 Jahre alt. Ich komme da nie wieder raus. Ich bin im Augenblick noch beherrschender Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH.
Ich weiss, wenn ich meine beherrschende Gesellschafteranteile auf höchstens 20% abgebe und mich anstellen lasse werde ich Krankenversicherungspflichtig. Jetzt meine Frage. Wenn ich mit 65 Jahre in Rente gehe und ich bleibe weiterhin bis zu meinem Tod als Angestellter in der GmbH, bleibe ich auch, nachdem ich Rente beziehe und weiterhin angestellt bleibe, weiterhin in der GKV, immer mit der Voraussetzung ich bleibe mit meinem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze.?
Hallo,
meiner Meinung nach hast du keine Möglichkeit mehr aus der PKV zu kommen, EInkommen hin oder her.
Für solche Fälle wurde der Basistarif geschaffen, wobei ich mich frage, warum wechselt jemand aus der PKV, wenn diese auch in diesem Alter günstiger sein müsste bei einem GGF und deutlich bessere Leistungen leisten kann?!?!?
Hallo dabeisein,
ich konnte bislang keine Antwort auf Dein Frage lesen, also versuche ich, Deine Frage zu beantworten.
Du bist 56 Jahre, selbständig und PKV versichert.
Selbst wenn Du Deine Anteile auf 20% schrumpfen lässt und ins Angestellten-Verhältnis wechselst, kommt Du nicht mehr in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Dein Beschäftigungsverhältnis wird nur gesetzlich Renten- und Arbeitslosenversicherungsplichtig. Aufgrund Deines Alters wirst Du auch weiterhin in der PKV bleiben müssen, egal, ob Dein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der KV liegt oder nicht.