Selbst. als IT-Dienstleister Nebenjob (Schüler)

Hallo an alle,

mich würde interessieren inwiefern es möglich ist, sich als Schüler (Berufsoberschule, vorher Speditionskaufmann) in der IT-Branche selbstständig zu machen.

Ich bzw. wir (noch ein Bekannter dazu) hatten geplant in Zukunft unter anderem Dienstleistungen aus folgenden Bereichen anzubieten:

  • LAN/WLAN
  • Internet (speziell DSL-Anschlüsse einrichten)
  • Hardware (Wunschpcs zusammenbauen, upgraden, usw…)
  • Software (Windows neuinstallieren, neue Software installieren, usw…)
  • Schulung (Internet, Office, Windows, Ebay…)

Die eigentliche Frage ist jetzt ob und wie wir das am besten anstellen. Wir haben beide keine Ausbildung in der IT-Branche gemacht. Gibt es dafür Voraussetzungen was die Vorbildung anbelangt oder soetwas wie eine Meisterpflicht?

Kann dazu leider überhaupt nichts finden.

Ich muss dazu sagen, dass wir wirklich Ahnung von den ganzen Sachen haben und uns nur auf Privatkunden konzentrieren würden.

Mein Bekannter und ich haben bereits eine GbR angemeldet (Online-Handel) aber da hier der Markt nichts mehr hergibt wollten wir eben diesen weiteren Schritt gehen.

Wäre nett wenn ihr etwas dazu schreiben würdet.

Gruß
Daniel

mich würde interessieren inwiefern es möglich ist, sich als
Schüler (Berufsoberschule, vorher Speditionskaufmann) in der
IT-Branche selbstständig zu machen.

Lesetoff zu „Gewerbe für Schüler“: http://www.klicktipps.de/gewerbe3.htm#studenten
Auf den Seiten gibt es auch andere Informationen und Links zum Thema Gewerbe.

Ich bzw. wir (noch ein Bekannter dazu)

Wenn Ihr beide je ein eignes Gewerbe an bietet, wird es einfacher, wenn Ihr Euch wieder trennt oder einer keine Lust mehr hat.
Alternative: Der eine stellt den Anderen (z. B. als 400€-Job) an.


Gibt es dafür Voraussetzungen was die Vorbildung
anbelangt oder soetwas wie eine Meisterpflicht?

Wenn Ihr Netzteile aufmacht oder verändert/repariert geht das garantiert nicht ohne Meisterpflicht.
Wenn nur Komponenten getauscht werden, dürfte es m. E. keine Probleme geben.
Wenn nur Software eingspielt oder geändert wird, sind keine Voraussetzungen nötig.
Es ist aber zu überlegen, ob eine Haftpflichtversicherung nötig ist, falls (z. B. durch beschädigte Daten) Schäden entstehen.

Mein Bekannter und ich haben bereits eine GbR angemeldet
(Online-Handel) aber da hier der Markt nichts mehr hergibt
wollten wir eben diesen weiteren Schritt gehen.

Dann habt Ihr ja schon was angemeldet.
Ihr könnt das dann ja ummelden (Zweck des Gewerbes ändern bzw. erweitern).

Gruß
JoKu