Hallo zusammen!
Angenommen ein Freiberufler hat zu wenig Aufträge und möchte seine Beschäftigung vorerst ruhen lassen und sich nach einem anderen Job umsehen.
Der Freiberufler ist bei einer gesetzl. Krankenkasse versichert, wo er etwa 250 EUR Beitrag zahlt. Wäre es sinnvoll, die eigene Krankenversicherung zu beenden und sich beim Partner mitversichern zu lassen? Welche Auswirkungen hat das z. B. auf die Rente?
Der Freiberufler hat eine private Rentenvorsorge, müsste er evtl. in die gesetzl. wieder eintreten?
Danke im Voraus!
Irena
Hallo,
wenn das Gewerbe als ruhend gemeldet wird und es werden keine
Einnahmen über 345,00€ (400€) bezogen kann die Familienversicherung
(kostenlos) in der Kasse des Ehegatten durchgeführt werden.
Die freiwilligen Rentenversicherungsbeiträge können weitergezahlt werden, das hat aber nix mit der Krankenkasse zu tun.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo!
Also als freiberufler zahlst Du sicher nicht in die ges. Rentenversicherung. Daher ist die KV unabhängig von der Rente.
In die ges. Rente muss man nur im Ang.Verhältniss einzahlen.
Wenn Du Deine Vers. kündigst und bei der Frau mitvers. sein willst darft Du keine Arbeit ausführen in der Du mehr als 400 € verdienst.
Ich denke das ist nicht Sinnvoll.
Björn