Selbst. Buchführungshelfer in Kooperation mit Stb?

darf selbst. Buchführungshelferin als freie Mitarbeiterin / oder - auch auf Steuerkarte mit Steuerberater zusammenarbeiten?

Dabei geht es um Mandanten im Buchhaltungsbüro( Steuerfachgehilfin mit 20 Ja. Praxis u. BBh), deren Abschlüsse vom Steuerberater bislang gemacht wurden.

Darf Frau/Mann als freie Mitarbeiterin: Rechnung an Steuerberater für Abschlussarbeiten des Mandanten u. der wiederum stellt Rechnung an Mamdanten.
Geht das ?
Oder besser auf Lst.karte zusätzlich?