Muß der Arbeitnehmer selbst für eine Urlaubsvertretung sorgen.Ist der Arbeitgeber allein zuständig für eine Urlaubsvertretung?
Wer kennt sich da richtig aus.Gesetzliche Bestimmungen?
Muß der Arbeitnehmer selbst für eine Urlaubsvertretung
sorgen.
Nein, in keinem Fall
Ist der Arbeitgeber allein zuständig für eine
Urlaubsvertretung?
Das zu organisieren, gehört zu seinen Pflichten.
Wer kennt sich da richtig aus.Gesetzliche Bestimmungen?
Rechtsprechung, u.a. zu den §§ 305 - 310 und 611 Abs. 1 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
sowie §§ 1 und 7 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/index.html