Mein Keyboard erstellt Midis, aus dem was ich auf der Tastatur spiele, auch bekannte Melodien sind damit bei. wer hat jetzt die Urheberrechte dieser selbst erzeugten midi, und wie sieht das mit den rechten aus wenn man mit einem Instrument bekannte Titel spielt?
Meines Erachtens keinerlei Regressabsprüche da diese Titel nicht gelouded wird.
MfG
Didika
Solange du die nicht verkaufst oder öffentlich damit auftrittst (xD) dürfte es damit eigentlich keine Probleme geben.
Aber sobald du bekannte Melodien benutzt, müsstest du etwas abdrücken beim Verkauf.
sorry, carolina,
in urheberechtlichen dingen kenne ich mich nicht aus. jedenfalls ist bei einer öffentlichen darbietung von bekannten titeln -auch wenn sie nur in einer gewissen anzahl von takten- vorsicht geboten…GEMA wacht darüber.
gruss
ww
Die GEMA ist immer sache des veranstalters wie ich Bei uns im rathaus schon erfahren habe.
wer hat jetzt
die Urheberrechte dieser selbst erzeugten midi, und wie sieht
das mit den rechten aus wenn man mit einem Instrument bekannte
Titel spielt?
Hallo, also ehrlich, ich weiss es nicht.
Aber soviel: Sofern es sich um alte Melodien handet, also etwas Klassik, an denen keine fremden Rechte mehr bestehen, sind die Recht an Deine midi-Dateien bei Dir. Sofern es neuere Melodien sind, ist das problematsich. Wenn Du z.B. aus einem neuen Roman vorliest und das aufnimmst und dann ein Hörbuch daraus machst, so ist das mit Sicherheit nicht erlaubt. Bei nachgespielter Musik wird es nicht anders sein, denke ich, denn auch da wird fremdes geistiges Eigentum verwertet.
Viele Grüße
Andreas Kleiner
hallo…damit kenne ich mich leider nicht aus. sorry.
Mein Keyboard erstellt Midis, aus dem was ich auf der Tastatur
spiele, auch bekannte Melodien sind damit bei. wer hat jetzt
die Urheberrechte dieser selbst erzeugten midi, und wie sieht
das mit den rechten aus wenn man mit einem Instrument bekannte
Titel spielt?
Die Urheberrechte liegen immer beim Komponisten einer Melodie - auch, wenn diese Melodie ganz oder teilweise in eine deiner Kompositionen eingeht. Du hast nur das Urheberrecht für komplett von Dir geschaffene Kompositionen. Für den Hausgebrauch spielt das keine Rolle. Kommt es allerdings zu einer Veröffentlichung, muss der Urheber (bzw. der Rechteinhaber) seine Zustimmung geben. Außerdem kommt bei einer öffentlichen Aufführung fremder Melodien unter Umständen noch die GEMA ins Spiel, die für die Aufführungsrechte kassiert.
Ja das Stimmt soweit auch, dennoch entspricht ein nachgespielte melodie nie dem orginal, für die GEMA ist der Veranstalter verantwortlich wie ich schon oben beschrieben habe,diese information habe ich von einem Angestellten der selbst Musiker ist.
Die Urheberrechte verbleiben immer beim Komponisten eines Musikstückes.
Sie können es also nicht einfach verfremden etc.
Da müsste Sie vorher die Genehmigung einholen, wenn Sie das kommerziell betreiben, sonst kann das teuer werden.
Grundsätzlich gilt, solange man das Originalstück (und auch nur ein einzelnen Teilen) wiedererkennen kann, hat der ursprüngliche Komponist des Werks das Urheberrecht und kann über die Nutzung seiner Musik mitentscheiden bzw. ist an den Einnahmen zu beteiligen.
Bei rein privat abgespielter Musik gibt es meines Wissens in den Preisen für die Noten eine Pauschale der GEMA, die dann den Urheberrechtsschutz abdeckt.