Hallo an Alle!
Ich möchte Selbstgebasteltes im Netz auf einer eigenen
Homepage verkaufen (aber nur nebenher, ich arbeite Vollzeit
als kaufm. Angestellte und möchte den Beruf auch nicht
aufgeben!)! Nun habe ich aber noch ein paar Fragen. Würde es
sich dabei um einen Freiberuf oder um ein Kleingewerbe
handeln? Freiberuf würde ich sagen, weil es etwas kreatives
ist, und Kleingewerbe wiederum, weil ich auch Gewinnabsichten
habe. Was ist nun korrekt?
Auch so genannte Freiberufler haben Gewinnabsichten. Aber auf jeden Fall solltest Du Deinen Arbeitgeber über Deine Absichten informieren. Anderenfalls kann eine Kündigung wegen Arbeitsüberlastung drohen. Und wenn er das nicht möchte hast für das Unternehmen keine Chance.
Wie schaut es dann aus mit der UmSt? Ich möchte es eher
unkompliziert haben, d. h. kein Vorsteuerabzug und später auch
keine UmSt. Wäre das möglich? Falls ich UmSt berechnen muss,
wie schaut es dann aus mit Briefmarken (dazu gabs hier schon
mal etwas, ich finde den Link nur nicht wieder, leider) und
sonstigen Versandkosten (da ich auch größere Teile verschicken
würde, wüsste ich die genauen Versandkosten erst bei der
Post)? Wie müsste ich die MwSt dabei kalkulieren, falls denn
auf den Versand auch Steuer draufkommt!
Was ist überhaupt Umsatz- oder - besser gesagt - Mehrwertsteuer? Die zahlen wir als Endverbraucher jeden Tag (manche, ohne es zu wissen). Es ist sogar unerlaubt, gegenüber den Endverbrauchern einen Nettopreis zzgl. Mwst zu nennen. Heute beträgt sie 19% vom Netto-Umsatz (bei manchen noch 7% und bei Briefmarken bislang noch gar keine).
Was man sich als Neugründer einfach einprägen muss ist, dass es sich quasi um eine Waage handelt. Als Unternehmen kauft man ein und bezahlt die Mwst und man schreibt Rechnungen und kassiert die Mwst. Fürs Finanzamt ergeben sich daraus zwei Seiten in der Gegenrechnung. Hat man als Unternehmer mehr der Steuer bezahlt als eingenommen, bekommt man die Differenz zurück. Andersrum muss man die Differenz bezahlen.
Da kleine Unternehmen von diesem Verfahren befreit werden können, hat man natürlich den Nachteil: Wer die Mwst beim Verkauf nicht berechnen kann, kann auch keine Rückzahlung einnehmen.
Müsste ich bei der IHK eine Mitgliedschaft haben (Gewinn unter
5.200 Euro jährlich, dann kostenlos?)?
Erst einmal kommt die Rechnung. Nach Abgabe einer Kopie des Steuerbescheids kommt dann die Entscheidung. Ich selbst bin nach rund 15 Jahren Selbständigkeit in ein anderes Bundesland umgezogen (Neuanmeldung) und bekam den IHK-Bescheid. Ich habe die Gebühr bezahlt und dann nach Abgabe der Kopie vom Finanzamt die Gebühr erstattet und erst einmal freigestellt bekommen. Übrigens: Bei der IHK handelt es sich definitiv um eine Mitgliedschaft. Genauso wie beim Finanzamt wirst Du erbarmunglos aufgenommen. Ob Du willst oder nicht.
Falls es sich nun doch um einen Freiberuf handelt, müsste ich
mich zwingend bei der Künstlersozialkasse anmelden?
Nein. Wie der Name schon sagt handelt es sich um Künstler - also z. B. um Komponisten, Grafikern u.ä. Zwar sollen auch Werbegrafiker damit belastet werden, aber dies finde ich etwas übertrieben. Ich glaube, dass Du in diesem Sinne nicht der Künstler bist, der bezahlen muss.
Die Fragen sollten erst mal reichen. Wenn diese beantwortet
sind, werden sich meine restlichen Fragen hoffentlich auch
erledigen.
Lieben Dank im Voraus und Grüße, Hübi