Hallo Zusammen,
Arbeitnehmer A arbeitet seit ca. 13 Jahren ununterbrochen bei einem Betrieb B. A hat insgesamt schon ca. 19 Jahre bei B gearbeitet (unterbrochen durch 3 Jahre bei einer anderen Firma). In letzter Zeit wurden die Bedingungen in der Abteilung von A immer schlimmer, da der Chef von A einen neuen Abteilungsvorgesetzten eingestellt hat. Nach Meinung von A und Kollegen ist dieser inkompetent und verzögert/stört die Prozesse und dadurch geriet A beruflich immer mehr unter Druck. A ging nur noch sehr widerwillig zu B arbeiten, hatte Schlafstörungen und lebte ständig mit einer großen psychischen Belastung. A ist eine Person die Konflikten lieber aus dem Weg geht und hat deshalb selbst gekündigt. Fällt A unter Berücksichtigung dieser Umstände auch unter die Arbeitslosengeldsperrfrist?
Vielen Dank im voraus für die Antworten
Uli
Hallo Ulrich,
Fällt A unter
Berücksichtigung dieser Umstände auch unter die
Arbeitslosengeldsperrfrist?
Ja.
Er hätte sich aus der Anstellung heraus um eine neue Stelle bemühen können.
Gandalf