Selbst gekündigt - selbst krankenversichern?!

Hallo,

folgender Fall:

jemand kündigt selbst sein Arbeitsverhältnis (Kündigung zum 30.06.) und besucht ab September eine Schule (zweiter Bildungsweg).

Da derjenige selbst gekündigt hat, erhält er für die Dauer von 12 (?) Wochen kein Arbeitslosengeld (Sperrzeit).

Wie sieht es nun mit Krankenversicherung, allg. Sozialversicherung aus?
Muss man sich für diese Zeit in der man quasi „arbeitslos“ ist, selbst versichern, da man ja auch kein Arbeitslosengeld bekommt?
Mit Beginn der Schulzeit wäre derjenige übrigens wieder beim Vater mit krankenversichert.

Wäre schön, wenn mir jemand dazu ein paar Infos geben könnte :smile:

Grüße,
Nina

Hallo Nina,

Muss man sich für diese Zeit in der man quasi „arbeitslos“
ist, selbst versichern, da man ja auch kein Arbeitslosengeld
bekommt?

soweit ich weiß ja

Mit Beginn der Schulzeit wäre derjenige übrigens wieder beim
Vater mit krankenversichert.

dann einfach mal bei der KV nachfragen. Normalerweise kann er/sie dann schon
nach der Kündigung wieder über den Vater versichert sein. Dies passiert aber
nicht automatisch, sondern muss erfragt werden.

Gruß
Tato

Hallo Nina,

bei Arbeitsaufgabe zu Zwecken beruflicher Bildung, die neben einer Beschäftigung nicht möglich ist, liegt ein wichtiger Grund vor und es tritt keine Sperrzeit ein.

Ansonsten ist man ab dem zweiten Monat der Sperrzeit über die Agentur für Arbeit krankenversichert. Im ersten Monat ist man „nachversichert“. Es tritt somit keine Unterbrechung des Krankenversicherungsschutzes ein.

Gruß Andreas