Selbst gekündigt und dann krank: Krankengeld?

Hallo Ihr Lieben,

angenommen, ein Arbeitnehmer kündigt selbst sein Arbeitsverhältnis wegen eines Umzugs in ein anderes Bundesland. Kurz vor dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses bricht er sich den Fuß und wird krank geschrieben. Bekommt er dann evtl. auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Krankengeld, auch wenn er noch keinen nuen Job angenommen hat?

Viele liebe Grüße und danke für Eure Antworten!

Susanne

Hallo,

ja, bekommt er und zwar für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit
längstens für 78 Wochen. Das Krankengeld beträgt (unter Einrechnung
der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) max. 100% des
letzten Netto-Entgeltes.
Gruss
Czauderna

Hallo und guten Morgen,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!
Bis bald vielleicht und viele Grüße,

Susanne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]