Hallo, ich hätte da auch mal eine Frage…
Ich habe schon viel im Netz herumgesucht, aber noch keinen Fall in dieser Art gefunden:
Ich bin vor ca. 14 Jahren in meine Wohnung in Berlin-Neukölln eingezogen und habe die Böden damals SELBST abgeschliffen und versiegelt - zuvor gab es diese grausame Ochsenblutbeschichtung.
Nach all den Jahren sieht der Boden natürlich nicht mehr aus, wie am ersten Tag.
Zwar keine groben Beschädigungen, aber an manchen Stellen ist er doch nachgedunkelt und wo Möbel standen eben hell geblieben, teils abgelaufener Lack, in der Folge Vergrauen des Holzes und hier und da natürlich ein paar Kratzer. Wenn ich jetzt neu einziehen würde, dächte ich schon „Ja, könnte schon mal frischgemacht werden…“
Demnächst ziehe ich jedenfalls aus und ich denke, dass der abgeschliffene Boden trotz der Abnutzungserscheinungen im Vergleich zum Ochsenblut eine deutliche Verbesserung darstellt - Einige meiner potenziellen Nachmieter sind hellauf begeistert und würden die Wohnung sogar sofort nehmen, so wie sie ist.
Ich habe schon im Netz gesehen, dass mein Vermieter rein rechtlich verlangen kann, dass ich wieder rot lackiere - Davor wird er sich aber sicher hüten!
(Hier im aufstrebenden „Kreuzkölln“, dem nächsten Prenzlberg… :0))
Kann der Vermieter denn jetzt verlangen, dass ich Boden nochmals komplett neu schleife?
Immerhin hätte ich ihm doch einige Schleifgänge (sprich: bares Geld) gespart, wenn er die Dielung jetzt selbst auffrischen ließe…
Wäre das reine Verhandlungssache?
Oder gibt es dazu etwas Rechtliches?
Im Mietvertrag steht übrigens „besenrein zu übergeben“.
Ich würde mich über eine aufschlussreiche Antwort oder einen aufschlussreichen Link sehr freuen.
Herzliche Grüße,
Marion