Selbst geschliffene Dielen, Auszug: Neu Schleifen?

Hallo, ich hätte da auch mal eine Frage…
Ich habe schon viel im Netz herumgesucht, aber noch keinen Fall in dieser Art gefunden:

Ich bin vor ca. 14 Jahren in meine Wohnung in Berlin-Neukölln eingezogen und habe die Böden damals SELBST abgeschliffen und versiegelt - zuvor gab es diese grausame Ochsenblutbeschichtung.

Nach all den Jahren sieht der Boden natürlich nicht mehr aus, wie am ersten Tag.
Zwar keine groben Beschädigungen, aber an manchen Stellen ist er doch nachgedunkelt und wo Möbel standen eben hell geblieben, teils abgelaufener Lack, in der Folge Vergrauen des Holzes und hier und da natürlich ein paar Kratzer. Wenn ich jetzt neu einziehen würde, dächte ich schon „Ja, könnte schon mal frischgemacht werden…“

Demnächst ziehe ich jedenfalls aus und ich denke, dass der abgeschliffene Boden trotz der Abnutzungserscheinungen im Vergleich zum Ochsenblut eine deutliche Verbesserung darstellt - Einige meiner potenziellen Nachmieter sind hellauf begeistert und würden die Wohnung sogar sofort nehmen, so wie sie ist.

Ich habe schon im Netz gesehen, dass mein Vermieter rein rechtlich verlangen kann, dass ich wieder rot lackiere - Davor wird er sich aber sicher hüten!
(Hier im aufstrebenden „Kreuzkölln“, dem nächsten Prenzlberg… :0))

Kann der Vermieter denn jetzt verlangen, dass ich Boden nochmals komplett neu schleife?
Immerhin hätte ich ihm doch einige Schleifgänge (sprich: bares Geld) gespart, wenn er die Dielung jetzt selbst auffrischen ließe…

Wäre das reine Verhandlungssache?
Oder gibt es dazu etwas Rechtliches?
Im Mietvertrag steht übrigens „besenrein zu übergeben“.

Ich würde mich über eine aufschlussreiche Antwort oder einen aufschlussreichen Link sehr freuen.

Herzliche Grüße,
Marion

Hallo Marion!

Schleifen braust Du die Böden auf keinen Fall.
Der Vermieter hat Dir die Wohnung vermietet und so muss er auch Abnutzungen in kauf nehmen. Dafür bekommt er schließlich auch seine Miete. Wenn er böse ist sagt er Du muss die Böden rot streichen. Ich würde es einfach mal mit Ihm besprechen und Fragen ob er die Böden gestrichen haben möchte oder ob er diese so übernimmt. Am besten machst Du es schriftlich, so hast Du auch etwas in der Hand.

Viel Glück
Peter

Genau weiß ich es nicht wie es rechlich aus sieht,da solltest du nochmal bei jemand anderen anfragen.
Rein intuitiv würde ich aber sagen das wenn da besenrein steht auch nur so übergeben werden muss und du nicht nochmal schleifen musst.Du hattest ja beim Einzug auch keinen frisch renovierten und abgeschliffenen Boden bekommen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Hallo Marion,
wenn im Mietvertrag steht „besenrein zu übergeben“ und sonst nichts weiter, dann brauchst Du auch nur eine besenreine Wohnung zu übergeben. Eine Renovierung ist dann nicht durchzuführen.
Freundliche Grüße
Udo

Hallo Marion,
ich würd auf besenrein setzten, leider kenn ich mit diesen Böden nicht aus!

Liebe Grüße