Selbst gestaltetes Logo/Bild geschützt?

Ist ein selbst erstelltes Bild/Logo automatisch durch das recht am eigenen Bild geschützt?

Urheber ist grundsätzlich mal derjenige (oder diejenigen) der ein Werk erschaffen hat. Das war’s im Grunde dann aber auch schon.

„Schutz“ wird ja erst zum Thema, wenn nach Auffassung des Rechteinhabers (das kann/muss nicht immer automatsich nur der Urheber sein) dagegen verstoßen wurde. Dann geht es um Nutzungsrechte (bzw. Verletzung derselben) und da kommen dann viele Faktoren zum Tragen. Kann der Urheber/Rechteinhaber seinen Anspruch überhaupt belegen (im Zeitalter digitaler Medien und 1:1 Kopien nicht immer so einfach), wurde das Werk kommerziell oder privat weiterpubliziert, genügt das Werk überhaupt gewissen qualitativen Anforderungen (Strichmännchen auf einem Blatt Papier z.B. wäre eher grenzwertig) usw.

Die Frage ist sehr allgemein… deswegen kann sie auch nur sehr allgemein angerissen werden.

Hallo,

deine Frage ist im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ sicherlich besser aufgehoben. dort bitte die Vorschaltseite (FAQ 1129 usw.) beachten.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, das ein Logo ein Recht am eigenen Bild hat.

Grüße

godam

Die Frage war:

Ist ein selbst erstelltes Bild/Logo automatisch durch das recht am :eigenen Bild geschützt?

Beim Recht am eigenen Bild geht es allerdings um die Rechte des Abgebildeten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Deine Ausführungen sind natürlich völlig richtig, nur halt nicht zu der Frage, so wie sie gestellt wurde. Vermutlich war auch das gemeint, worauf Du geantwortet hast, der Titel legt das nahe. Aber eh sich noch mehr Halb- und Unwissen im Netz verbreitet, wollte ich das schnell Richtig stellen. :wink:

Urheber ist grundsätzlich mal derjenige (oder diejenigen) der
ein Werk erschaffen hat. Das war’s im Grunde dann aber auch
schon.

„Schutz“ wird ja erst zum Thema, wenn nach Auffassung des
Rechteinhabers (das kann/muss nicht immer automatsich nur der
Urheber sein) dagegen verstoßen wurde. Dann geht es um
Nutzungsrechte (bzw. Verletzung derselben) und da kommen dann
viele Faktoren zum Tragen. Kann der Urheber/Rechteinhaber
seinen Anspruch überhaupt belegen (im Zeitalter digitaler
Medien und 1:1 Kopien nicht immer so einfach), wurde das Werk
kommerziell oder privat weiterpubliziert, genügt das Werk
überhaupt gewissen qualitativen Anforderungen (Strichmännchen
auf einem Blatt Papier z.B. wäre eher grenzwertig) usw.

Im übrigen ist die Frage hier eh falsch aufgehoben, da Rechtsfrage…

Gruß

osmodius

Ist ein selbst erstelltes Bild/Logo automatisch durch das
recht am eigenen Bild geschützt?

Nein, das Recht am eigenen Bild betrifft nur Personen, die auf einem Bild abgebildet sind.

Und dass „Logo“ wird ja nicht die Abbildung einer Person sein.

Ein selbst erstelltes Logo kann aber ein Werk im Sinne des Urheberrechts sein.

Vorsicht Falle:
Es muss eine ausreichende Schöpfungshöhe haben.

Um ein Logo zu schützen, sollte man das Geld für den Markenschutz beim DPMA investieren. Auch hier kann man nicht alles schützen lassen.
Wer Schraubendreher herstellt, kann nicht bloß einen (irgendeinen) Schraubendreher eintragen lassen, das wäre ja bloß eine nicht unterscheidbare Abbildung. Wäre man aber der einzige Hersteller 90° gekrümmter Schraubendreher, dann wäre ein ebensolches Logo wohl doch wieder einzutragen.

Die Frage lässt viel offen.

Das Recht am eigenen Bild meint doch den Schutz des Abgebildeten vor Nutzungen durch Dritte nach dem Kunsturhebergesetz (vgl. §§ 22 f KUG).

Der Schutz des Lichtbildners (Fotografen) richtet sich wiederum nach § 72 ff. UrhG.

Wer ein eigenes Logo gestaltet, kann demgegenüber - je nach Schöpfungshöhe

  • Urheberschutz beanspruchen.