Selbst.Handelsvertr.gekündigt und Regelinso beantr

Hallo zusammen,

ich bin selbständiger Handelsvertreter einer Vers.Gesellschaft und zum Ende des Jahres gekündigt.
Im selben Zusammenhang habe ich ein Regelinsolvenzverfahren beim Amtsgericht eingeleitet, da eine hohe Verschuldung (Immofinanzierung, Bankenkredite und Finanzamt um einige zu nennen) vorhanden ist.
Soweit so gut, ich bin sehr gut informiert (Fachanwalt und Richter am Amtsgericht etc.)was die rechtlichen Gegebenheiten und die Zukunft anbelangt.

Meine Frage bezieht sich auf die Zeit nach der Kündigung und die Harz IV Behörde!

In meiner Branche wird es unmöglich sein weiterzuarbeiten, da die BAFIN Vorschriften ein solches Engagement nicht zulassen un es ungeschriebenes Gesetz ist „Insolvenzer“ nicht neu zu beschäftigen. Faktisch kann ich aber nichts anderes und habe nichts anderes gelernt und je gemacht als Versicherungen etc.
Ein Angestellenverhältnis halte ich auch für kaum erreichbar (wer bindet sich schon einen Problemfall ans Bein wenn er in der heutigen Zeit junge, arbeitslose Akademiker ohne Unterhaltsverpflichtungen günstig einstellen kann)
Faktisch rechne ich damit ab Ende des Jahres Harz IV beantragen zu müssen.
Natürlich laufen die Vorbereitung für eine neue Firma auf Hochtouren, nur wirds evtl. nicht ganz so schnell gehen.
Meine Frage hierzu nun endlich konkret:

Kann das Amt/Harz IV Behörde ggf. Umschulungskosten übernehmen (PC Kurse, Englischkurse etc.) wenn eine begründete Logik dahintersteht wie das bei mir wohl der Fall ist?
Gibt es sonstige Fördermittel die man kennen sollte zum Thema Existenzgründung, da ich wie schon angesprochen natürlich sofort eine neue Firma gründen werde, die nichts mit dem alten Gewerk/Branche zu tun hat.

Arbeitsamt kommt nicht in Frage weil ich seit Jahren als Selbständiger natürlich keine Beiträge mehr an diese Behörde abgeführt haben, das betrifft ebenfalls die Rentenversicherungsanstalt.

Bitte nur konkrete Antworten von Leuten die auch konkret faktisch etwas zu dem Thema „Förderung der Harz IV Behörde für Arbeitslose“ wissen. Selbstverständlich werde ich mich zeitnah am Amt schlau machen, aber ich wollte vorher Erkundigungen einziehen um entsprechend argumentieren zu können.

Vielen Dank im Vorfeld.
LG Ari2

habe leider keine ahnung davon. lg teufel 22

Leider keine Ahnung. Aber ein Blick ins SGB II könnte zur Vorbereitung sicherlich dienlich sein.