Hallo,
wenn jemand selbst Geräte baut, z.B. elektronisches Spielzeug, darf er dieses dann bei Ebay versteigern? Und falls ja, muß das Gerät ein TÜV-Zertifikat haben oder darf er es auch ohne Zertifikat versteigern?
Gruß
Hallo,
wenn jemand selbst Geräte baut, z.B. elektronisches Spielzeug, darf er dieses dann bei Ebay versteigern? Und falls ja, muß das Gerät ein TÜV-Zertifikat haben oder darf er es auch ohne Zertifikat versteigern?
Gruß
Hallo,
alles, was jemand in Verkehr bringt, hat die einschlägigen Vorschriften zu erfüllen und durch ein CE-Kennzeichen zu bestätigen. Das bedeutet, der Hersteller muß die entsprechenden Vorschriften erstmal selber kennen. Die entsprechenden Vorschriften bekommt man oft in Uni-Bibliotheken - ausleihen oder kopieren ist aber nicht möglich.
Google doch mal nach CE-Kennzeichnung, Niederspannungsrichtlinie, Maschinenrichtlinie etc. und hangel Dich da durch. Ich glaube, spätestens beim Punkt ‚Einhaltung des EMV-Gesetzes‘ lohnt es sich nicht mehr mit dem ebayverkauf.
Gruß
loderunner
Hi,
Google doch mal nach CE-Kennzeichnung,
Niederspannungsrichtlinie, Maschinenrichtlinie etc. und hangel
Dich da durch. Ich glaube, spätestens beim Punkt ‚Einhaltung
des EMV-Gesetzes‘ lohnt es sich nicht mehr mit dem
ebayverkauf.
Die von dir oben genannten Punkte sind eigentlich gar nicht so schlimm. Was wirklich Schmerzen erzeugt, ist das Elektro Altgeräte Gesetz.
http://www.stiftung-ear.de/
Die Kosten dafür sind hier angegeben: http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/354…
Du kommst locker auf einen kleinen 4 stelligen EURO Betrag pro Gerätefamilie, wenn du b2c verkaufst. Das hat schon einige Kleinhersteller zur Aufgabe gezwungen.
mfg Ulrich
Ist das mit dem CE tatsächlich so? Muss ich mich wohl mal informieren…
Ein Blick in das Produkthaftungsgesetz ist auch seeeehr empfehlenswert. Besonders, wenn Du Elektro-„Zeugs“ vertreiben willst.
moe.
Elektro-Altgeräteverordnung
Hallo,
also wenn man das Alles so liest mit der Elektro-Altgeräteverordnung, dann kann einem ja wirklich schlecht werden.
Manchmal muss man sich fragen, was die da oben sich dabei denken, denn hiermit werden doch viele Ideen, die den Markt ankurbeln könnten, im Keim erstickt.
Wahnsinn!
Hi,
also wenn man das Alles so liest mit der
Elektro-Altgeräteverordnung, dann kann einem ja wirklich
schlecht werden.
Vorsicht! Da fällt evtl. Sondermüll an! 
Manchmal muss man sich fragen, was die da oben sich dabei
denken, denn hiermit werden doch viele Ideen, die den Markt
ankurbeln könnten, im Keim erstickt.
Der Volksmund sagt: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Und bei der Umsetzung der EU Richtlinien haben unsere Politiker es besonders gut gemeint. Damit wir uns nicht falsch verstehen, ich bin schon für eine Kostenübernahme für den Elektromüll. Aber das Verfahren widert mich an.
Wobei, und das finde ich schlimm, sich niemand darüber aufregt, daß viele Geräte noch nicht einmal so lange halten wie die mitgelieferten Batterien. Spielzeug hat oft eine Lebensdauer im Minutenbereich.
Ein Hersteller im Sinne des Gesetzes ist nicht nur der Produzent an sich, sondern auch der Importeur. Das an sich ist in Ordnung. Aber alleine schon die Unterscheidung b2c und b2b Geräte ist haarsträubend.
Ich habe Glück, ich bin kein Hersteller, da ich lediglich Lohnbestückung mache und somit Baugruppenn für meine Kunden anfertige. Aber gerade die innovativen Kleinbetriebe mit ihren Kleinstmengen werden gebeutelt.
Die Anmeldung ist in jedem europäischen Land anders geregelt und kann IMHO nur von dort tätigen Firmen durchgeführt werden. IMHO wird in Spanien z.B. in jeder Provinz gesondert eine Anmeldung fällig.
https://www.mikrocontroller.net/forum/read-7-266052…
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewforum.php?f=11&s…
Kurz zusammengefaßt:
Die Entsorgungskosten an sich sind minimal, die insolvenzsichere Rücklage auch, aber die Kosten für die Prüfung bewegen sich im 500 EURO Bereich. Für die reine Prüfung, wohlgemerkt.
mfg Ulrich
ps: hab ich eigentlich schon RoHS erwähnt?