Selbst krankmelden für 2 Tage

Hallo,

ich habe eine ganz allgemeine Frage ohne konkreten Fall oder Hintergrund. Angenommen ein Arbeitgeber verlangt von seinen Mitarbeitern eine Krankmeldung ab den ersten Krankentag. Wäre das dann rechtens? Können sich arbeitnehmer nicht immer 2 Tage eigewnverantwortlich krankmelden? Im Arbeitsvertrag wäre dazu keine Klausel enthalten. Gibt es da gestzliche Grundlagen?

Vielen Dank für eure Mühe!

Gruß anna

Hallo Anna,

ich denke mal, dass eine ärztliche Krankmeldung immer vom ersten Tag der Krankheit=Arbeitsunfähigkeit ab erstellt wird.
Das würde bedeuten, wenn man sich am dritten Tag der Krankheit/AU zum Arzt schleppt und ihm sagt, dass man seit vorgestern krank/au ist, müsste der Arzt die AU-Bescheinigung entsprechend ausfüllen.

Ein Zwang, am ersten Tag der Krankheit/AU einen Arzt aufzusuchen, ist m.E. nicht durchsetzbar.
Falls Jemand hier darüber andere Informationen haben sollte, würde ich mich freuen, diese auch zu lesen!

Gruß
BT

Hallo,

ich denke mal, dass eine ärztliche Krankmeldung immer vom
ersten Tag der Krankheit=Arbeitsunfähigkeit ab erstellt wird.

Nein.

Das würde bedeuten, wenn man sich am dritten Tag der
Krankheit/AU zum Arzt schleppt und ihm sagt, dass man seit
vorgestern krank/au ist, müsste der Arzt die AU-Bescheinigung
entsprechend ausfüllen.

Müssen muss der das gar nicht. Er darf die AU 2 Tage zurückdatieren, aber zwingen kann man ihn nicht. Das entscheidet der Arzt.

Ein Zwang, am ersten Tag der Krankheit/AU einen Arzt
aufzusuchen, ist m.E. nicht durchsetzbar.

Da man nicht automatisch damit rechnen kann, dass der Arzt rückwirkend krank schreibt, wird man unter Umständen wohl bei entsprechender Forderung durch den AG entweder auch am 1. Tag zum Arzt müssen oder denselbigen zu einem Hausbesuch bestellen.

Zitat: „Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html

MfG

Hallo Anna,

Ein Zwang, am ersten Tag der Krankheit/AU einen Arzt
aufzusuchen, ist m.E. nicht durchsetzbar.
Falls Jemand hier darüber andere Informationen haben sollte,
würde ich mich freuen, diese auch zu lesen!

Ich würde Dir zustimmen, dass Dich niemand zwingen kann, zum Arzt zu gehen. Aber wenn in einem Arbeitsvertrag festgelegt ist, dass ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorzulegen ist, könnte er Dir zumindest die Bezahlung verweigern, wenn Du das nicht machst. Ohne Arbeit kein Lohn.

Außerdem könnte er Dich abmahnen, weil Du gegen Deine arbeitsvertraglichen Pflichten verstossen hast.

IANAL und Gruß, Inli

Hallo,
der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer ab dem ersten der
Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest verlangen.
Das wird allgemein zwar nicht so gehandhabt aber es gibt es.
Gruß
Czauderna

Ermahnung - Abmahnung - Kündigung
Hi!

Außerdem könnte er Dich abmahnen, weil Du gegen Deine
arbeitsvertraglichen Pflichten verstossen hast.

Er kann nicht nur ERmahnen, er kann (und wird bei entsprechender Vereinbarung auch) ABmahnen und bei Wiederholung kündigen.

Wenn man solch eine Vereinbarung unterschreibt und sich nicht an seine vertraglichen Verpflichtungen hält, muss man damit rechnen.

LG
Guido

Er darf die AU 2 Tage
zurückdatieren, aber zwingen kann man ihn nicht.

Laut Auskunft meines Arztes kann er eine Krankschreibung nicht -legal- zurückdatieren sondern immer nur ab dem Tag der Untersuchung krankschreiben.

Dann hat dein Arzt offensichtlich nicht die AU-Richtlinien gelesen, an die sich alle [Kassen-]Ärzte zu halten haben. Oder bist du Privatpatient?

Zitat:

„2 Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig.“

http://www.g-ba.de/downloads/36-232-2/RL_Arbeitsunfa…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Off topic
Hi!

Laut Auskunft meines Arztes kann er eine Krankschreibung nicht
-legal- zurückdatieren sondern immer nur ab dem Tag der
Untersuchung krankschreiben.

Ich hoffe, ein Arzt kann überhaupt nicht „krank schreiben“ sondern bestenfalls eine bestehende Arbeitsunfähigkeit bescheinigen (das übrigens sehr wohl auch rückwirkend)

Die gelben Dinger heißen schließlich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und nicht „Voodoozettel“ *g*

LG
Guido

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Nein, ich bin auch ganz profan gesetzlich versichert.
Danke für die Korrektur, werde ich ihm bei Gelegenheit mal vorlegen.

o.t.

Danke für die Korrektur, werde ich ihm bei Gelegenheit mal
vorlegen.

Die Ärzte haben so viele Vorschriften zu beachten, dass sie wohl auch nicht alle auswendig kennen können.
Da ich im med. Bereich tätig war, weiß ich zumindest, dass viele Ärzte solche rückwirkenden AU äußerst ungern ausschreiben. Der Arzt bei dem ich mein 1. Praktikum gemacht habe, hat es z.B. kategorisch abgelehnt.

Hi Inli,

das halte ich für überzogen.
Dagegen müsste man doch Widerspruch einlegen können?!

Stell dir mal vor, du fängst dir einen bösen Magen-Darm-Virus ein.
Gestern warst du noch in der Arbeit, abends zuhause fing es an, heute bist du den ganzen Tag mit Schüttelfrost, Magenkrämpfen, Erbrechen und Durchfall zuhause und nicht in der Lage, das Haus zu verlassen, dein Hausarzt kann gar nicht kommen, weil heute Mittwoch und die Praxis zu ist, und einen Notarzt zu rufen hältst du für übertrieben.

Dann würde man dir den Tag einfach nicht bezahlen?!?

Toll.

Gruß
BT