eine wirklich dringende frage. zwar bin nicht ich betroffen, sondern eine nahe verwandte, aber mir liegt die ganze sache mittlerweile echt
am herzen, hoffentlich bin ich im richtigen brett.
betroffene person arbeitet seit zwei jahren im altenpflegebereich, eigentlich stand von anfang an fest, dass dieser beruf aus gesundheitlichen gründen nicht lange ausgeübt werden kann, jedoch wollte man aus begeisterung unbedingt damit anfangen.
jetzt ist die situation am arbeitsplatz allerdings untragbar geworden,
vorgesetzte provozieren beschwerden und anscheinend sieht das alles nach einer kurz- oder längerfristigen kündigungsabsicht des arbeitgebers aus.
nun meine frage:
wie schaut es mit dem arbeitslosengeld aus, wenn man selbst kündigt? gibt es sperrzeiten (was auch immer das ist) o.ä.?
ich wäre wirklich froh über antworten und ratschläge/tipps, die evtl.
weiterhelfen würden.
wie schaut es mit dem arbeitslosengeld aus, wenn man selbst kündigt? gibt es sperrzeiten (was auch immer das
ist) o.ä.?
In diesem Fall gibt es grundsätzlich eine Sperrzeit (= Keine Leistungen vom Arbeitsamt) von zwölf Wochen. Ebenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses zustimmt.
Extrem eng definierte Ausnahmen (wenn der Arbeitgeber nicht nur nach subjektiver Einschätzung des Arbeitnehmers zu der Kündigung Anlass gegeben hat) sind möglich. Hier kann man aber sehr leicht auf der Nase liegen, wenn man sich auf das eigene Urteil verlässt - das sollte mit einem Anwalt mit Fachgebiet/Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht oder Sozialversicherungsrecht, am besten beidem, vorher diskutiert werden.
ist das denn grundsätzlich auch so, wenn man aus gesundheitlichen
gründen kündigt? heisst, wenn eben dieser job nicht ausgeübt
werden kann ohne risiken in kauf zu nehmen?
allgemeine frage
wie wird arbeitslosengeld eigentlich berechnet?
ist das ein anteil vom brutto- bzw. nettogehalt???
wie lange wird das gezahlt? einen monat, zwei???
ist das denn grundsätzlich auch so, wenn man aus
gesundheitlichen
gründen kündigt? heisst, wenn eben dieser job nicht ausgeübt
werden kann ohne risiken in kauf zu nehmen?
eine Sperrzeit von 12 Wochen tritt ein, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis auflöst, ohne hierfür einen wichtigen Grund zu haben (§ 144 Abs. 1 SGB III).
Meine persönliche Ansicht - die eines Nicht-Juristen - (um eine gültige Bewertung zu erhalten, empfehle ich den Gang zum Rechtsanwalt oder den Eintritt in die Gewerkschaft, dort gibts auch spezialisierte Juristen): Drohende Gefährdung der Gesundheit durch die Arbeit dürfte ziemlich klar ein „wichtiger Grund“ iSd § 144 (1) SGB III sein. Mit zwei Einschränkungen: (1) Das Risiko sollte durch einen Arzt bestätigt sein und (2) dem Arbeitgeber sollte Gelegenheit gegeben worden sein, die Arbeitnehmerin ggf. auf einem anderen Arbeitsplatz zu beschäftigen, der ihre Gesundheit nicht gefährdet.