Selbst Kündigen innerhalb der ersten Zwei Wochen

Hallo Leute,

meine erste Frage hier im Forum und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe am 04.12 einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben, möchte diesen jedoch aufgrund von persönlichen Zeitkonfliken kündigen. Am Montag den 16.12 möchte ich schriftlich Kündigen.

Im Vertrag steht:Die ersten 6 Monate des obengenannten Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Für die Kündigung während dieser Probezeit gelten die verkürzten Kündigungsfristen aus § 9.3 MTV BAP, insbesondere beträgt bei Neueinstellung die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen des Arbeitsverhältnisses 1 Arbeitstag.

Frage: Wenn ich am Montag kündige, muss ich Dienstag arbeiten aufgrund des einen Arbeitstages? Außerdem steht mir laut Vertrag eine Stundenlohn von 8,19 brutto pro Stunde zu, ich habe jetzt innerhalb der ersten zwei Wochen, ca. 40 Stunden gearbeitet.
Dieser Lohn steht mir doch zu, ich bin mir diesbezüglich nicht ganz sicher, da im Vertrag auch folgendes steht:_Vertragstarife: Der Arbeitsgeber kann in einem Falle des schuldhaften Verstoßes durch den Mitarbeiter gegen §§ 8.1 und 12.1 (unentschuldigtes Fehlen etc.) bis 12.7 (Arbeitsverweigerung, Störung etc.) des Arbeitsvertrages eine Vertragsstrafe erheben, insbesondere wenn der Mitarbeiter: seine Meldungspflicht verletzt, fristlos kündig, nicht fristgerecht kündigt… etc._Dies liegt jedoch nicht vor, somit steht mir mein bis dahin entstandener Stundenlohn zu, denn im Vertrag ist nur der Stundenlohn und Wochenarbeitsstunden von 30 Stunden gereglt.

Ich hoffe ihr könnt mir dies ein wenig erklären.

Vielen Dank, Florian