Selbst kündigen oder droht Sperrzeit? *knifflig*

Hallo,

folgender Fall:
Eine Firma hat im März sog. Massenentlassungen durchgeführt. Dabei sind ca. 50% der AN aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden, das Arbeitsamt wurde darüber informiert.
Ein AN, der noch weiter beschäftigt wurde, möchte nun aus eigener Motivation (Perspektivlosigkeit in der Firma) die Firma verlassen.
Da ihm aber bei einer eigenen Kündigung eine 12-wöchige Sperrzeit des Arbeitslosengeld droht, sucht er einen anderen alternativen Weg.
Der AG nennt ihm dazu 2 Alternativen:

  1. AN kündigt selbst mit einer Frist von 3Monaten. Da der AG aber nicht weiter mit ihm plant und schnellmöglich Ersatz sucht, würde ein Aufhebungsvertrag bei Neueinstellung eines neuen Mitarbeiters in Kraft treten. Hierbei würde der AN eine „Entschädigung“ erhalten, vorm Arbeitsamt aber eine Sperrzeit.

  2. Der AN erhält einen nachträglichen Zusatz im Arbeitsvertrag. Dieser verkürzt die Kündigungsfrist auf vier Wochen. Der AN wird dann durch den AG gekündigt mit dem Zusatz, dass dieser sich beruflich verändern möchte. Dies würde dann auch dem Arbeitsamt kommuniziert, könnte also ebenfalls zu einer Sperrzeit des Arbeitslosengeld führen.

Der AN möchte möglichst schnell aus der Firma austreten, um sich so auf sein Fernstudium zu konzentrieren und flexibler einen neuen Job anzutreten.

Wie lässt sich das Problem lösen?

Gruß
Benjo

Gar nicht knifflig
Hi!

Du möchtest einen Job aus eigenem Antrieb ohne Not kündigen um anschließend der Gemeinschaft auf der Tasche zu liegen - und erwartest noch Hinweise, wie Du der absolut berechtigten Sperre ausweichen kannst, im Zweifel also Sozialversicherungsbetrug begehen willst?

Ich fasse es nicht!

Gruß
Guido

Naja, nicht ganz lieber Guido. Weiterreichende Pläne sind Fertigstellung vom Fernstudium und parallel Arbeit als Freelancer in der Werbung.
Das sollte hier nicht den Eindruck eines Sozialschmarotzers erwecken (davon haben wir leider genug). Vielmehr geht es darum, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, dessen Arbeitsbereiche sich ins negative verschoben haben und die einen nicht näher an berufliche Ziele heranbringen…

Moin Guido,

Du möchtest einen Job aus eigenem Antrieb ohne Not kündigen

Wenn man die Fa. den Bach runter gehen sieht, ist es eine Notsituation!

anschließend der Gemeinschaft auf der Tasche zu liegen

Es wurden Beiträge eingezahlt und damit besteht ein Anspruch auf Leistungen.

erwartest noch Hinweise, wie Du der absolut berechtigten
Sperre ausweichen kannst,

Die evtl. richtig ist aber auch in der Einzelfallprüfung als menschenverachtend beurteilt werden muss.

im Zweifel also
Sozialversicherungsbetrug begehen willst?

Wenn jemand z.B. das Fernstudium beenden möchte oder einen anderen wichtigen Grund hat, sehe ich den Betrug nicht.

Ich fasse es nicht!

Ich auch nicht.

Gruß Volker

Hi!

Wenn man die Fa. den Bach runter gehen sieht, ist es eine
Notsituation!

Nein, ist es nicht. Es wird zur Notsituation, wenn die Firma ihre Gehälter nicht mehr zahlen kann…

Es wurden Beiträge eingezahlt und damit besteht ein Anspruch
auf Leistungen.

Der besteht zweifellos - ebenso, wie (absolut zu Recht!) eine Sperre der Leistungen eintreten wird, wenn man aktiv die Arbeitslosigkeit herbeiführt.

Die evtl. richtig ist aber auch in der Einzelfallprüfung als
menschenverachtend beurteilt werden muss.

Unsere Sozialgesetzgebung ist menschenverachtend?
Das ist Deine sehr subjektive Einstellung, die gerade im Bereich des ALG I weder von unserem BSG noch vom BVG nicht geteilt wird.

Wenn jemand z.B. das Fernstudium beenden möchte oder einen
anderen wichtigen Grund hat, sehe ich den Betrug nicht.

Wenn jemand dem Arbeitsmarkt eh nicht zur Verfügung steht, hat er auch keinen Anspruch.
Fernunis gibt es in erster Linie, damit man NEBEN dem Job studieren kann.

Abgesehen davon ist es das falsche Brett und verstößt gegen die FAQ:1129 :smile:

Gruß
Guido

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Weiterreichende Pläne sind
Fertigstellung vom Fernstudium

Beantrage BAFÖG

und parallel Arbeit als
Freelancer in der Werbung.

Womit Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und eh keinerlei Anspruch hast.

Das sollte hier nicht den Eindruck eines Sozialschmarotzers
erwecken (davon haben wir leider genug).

Sorry, aber um nichts anderes geht es hier!

Vielmehr geht es
darum, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, dessen
Arbeitsbereiche sich ins negative verschoben haben und die
einen nicht näher an berufliche Ziele heranbringen…

Erzähle das mal einem Menschen, der seinen wenig qualifizierten Job nach 30 Jahren wirklich ohne Not verliert!

Ebenfalls grußlos
Guido

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Vertippser

Die evtl. richtig ist aber auch in der Einzelfallprüfung als

menschenverachtend beurteilt werden muss.

Unsere Sozialgesetzgebung ist menschenverachtend?
Das ist Deine sehr subjektive Einstellung, die gerade im
Bereich des ALG I weder von unserem BSG noch vom BVG nicht
geteilt wird.

So muss es heißen - wenn man halt morgens früh bereits fertige Artikel nachträglich ändernt…

Gruß
Guido

Moin Guid0,

Nein, ist es nicht. Es wird zur Notsituation, wenn die Firma
ihre Gehälter nicht mehr zahlen kann…

Das sehe ich nicht so, dann ist es schon zu spät! In dem Moment in dem die Zerschlagung der Fa. zu erkennen ist, ist es m.E. eine Notsituation, man kann doch nicht erwarten, dass der AN fröhlich auf die Kündigung wartet.

Der besteht zweifellos - ebenso, wie (absolut zu Recht!) eine
Sperre der Leistungen eintreten wird, wenn man aktiv die

Arbeitslosigkeit herbeiführt.

Unsere Sozialgesetzgebung ist menschenverachtend?

Das habe ich so nicht geschrieben! Ich sprach von Einzelfällen, hier ist insbesondere die Vorgehensweise des Sachbearbeiters/in entscheidend! Ein Pauschalurteil habe und wollte ich nicht fällen.

Wenn jemand dem Arbeitsmarkt eh nicht zur Verfügung steht, hat
er auch keinen Anspruch.

Ok., hier hat doch der AN erkannt, dass der Job verloren gehen wird und versucht eine Qulifizierung zu erreichen um im Arbeitsmarkt einen Job finden zu können.

Sollte ein Angebot kommen, kann der AN doch jederzeit wieder auf „Nebenbei-Studieren“ umschalten.

Fernunis gibt es in erster Linie, damit man NEBEN dem Job
studieren kann.

Korrekt, trotzdem kann man i.d.R. den Abschluß bei Ganztagsstudium den Abschluß schneller erreichen.

Gruß Volker

Hi!

Das sehe ich nicht so, dann ist es schon zu spät! In dem
Moment in dem die Zerschlagung der Fa. zu erkennen ist, ist es
m.E. eine Notsituation, man kann doch nicht erwarten, dass der
AN fröhlich auf die Kündigung wartet.

Man kann aber sehr wohl erwarten, dass der AN sich aktiv um einen neuen Job bemüht, damit er gar nicht erst in den Bezug von ALG kommen MUSS.
Hier ist es ja sogar so, dass er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen wird - also eh egal…

Das habe ich so nicht geschrieben! Ich sprach von
Einzelfällen, hier ist insbesondere die Vorgehensweise des
Sachbearbeiters/in entscheidend! Ein Pauschalurteil habe und
wollte ich nicht fällen.

Nochmal: Wenn jemand seine Arbeitslosigkeit aktiv herbeiführt, dann hat der Sachbearbeiter keinen Spielraum, den er ausschöpfen kann.

Ok., hier hat doch der AN erkannt, dass der Job verloren gehen
wird und versucht eine Qulifizierung zu erreichen um im
Arbeitsmarkt einen Job finden zu können.

So, wie jeder andere Mensch, der sich auf eigene Kosten qualifiziert.
Manchmal stelle ich mir die Frage, warum es zigtausende Menschen gibt, die ihren Meister, Fachwirt oder sonstwas NEBEN dem Job machen, damit sie ihre Chancen verbessern.
Man kann Selbstverantwortung auch möglichst weit weg von sich schieben…

Sollte ein Angebot kommen, kann der AN doch jederzeit wieder
auf „Nebenbei-Studieren“ umschalten.

Warum soll die Allgemeinheit die schlichte Unzufriedenheit eines Menschen finanzieren?
Sorry, aber das ist ein Anspruchsdenken, mit dem ich echte Probleme habe.
Er HAT einen job - und auch, wenn dieser nicht so toll ist, soll er ihn gefälligst behalten, statt auf meine und auch Deine Kosten zu leben!

Korrekt, trotzdem kann man i.d.R. den Abschluß bei
Ganztagsstudium den Abschluß schneller erreichen.

Das kann man sich auch vorher überlegen, sich an einer „echten“ Uni einschreiben und dort die Mittel beantragen, welche dafür gedacht sind.
Wenn es diese Mittel nicht geben sollte: Ich kenne fast keinen Studenten, der nicht arbeitet um sich sein Studium zu finanzieren…

VG
Guido

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na wenns so ist …
Hallo,

Weiterreichende Pläne sind
Fertigstellung vom Fernstudium und parallel Arbeit als
Freelancer in der Werbung.

Als Bezieher von ALG1 kannst du nur bis zu 165 Euro dazu verdienen (natürlich geht mehr, aber das wird mit ALG1 verrechnet, also nix dazu)

Das sollte hier nicht den Eindruck eines Sozialschmarotzers
erwecken (davon haben wir leider genug).

Na wenn du keine Hilfe vom Staat benötigst und auch nicht annehmen musst, weil du freibereuflich tätig bist, dann musst du dich auch nicht um eine Sperre kümmern. Die kann dir eigentlich egal sein.
Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?

LG Jasmin

Moin,

Man kann aber sehr wohl erwarten, dass der AN sich aktiv um
einen neuen Job bemüht, damit er gar nicht erst in den Bezug
von ALG kommen MUSS.

Einverstanden.

Hier ist es ja sogar so, dass er dem Arbeitsmarkt nicht zur
Verfügung stehen wird - also eh egal…

Im Gegenteil, durch die Kündigung ist der AN sofort verfügbar und muss nicht erst eine Frist abwarten.

Nochmal: Wenn jemand seine Arbeitslosigkeit aktiv herbeiführt,
dann hat der Sachbearbeiter keinen Spielraum, den er
ausschöpfen kann.

Manchmal stelle ich mir die Frage, warum es zigtausende
Menschen gibt, die ihren Meister, Fachwirt oder sonstwas NEBEN
dem Job machen, damit sie ihre Chancen verbessern.
Man kann Selbstverantwortung auch möglichst weit weg von sich
schieben…

Das ist bewundernswert, was die Leute machen, aber hier ist der Job ganz konkret in absehbarer Zeit weg. Also ist es sinnvoll einen schnellen Weg zu finden um aus dieser Situation herauszukommen.

Warum soll die Allgemeinheit die schlichte Unzufriedenheit
eines Menschen finanzieren?

Es geht hier nicht um Unzufriedenheit, sondern um den absehbaren Verlust des Arbeitsplatzes, das ist ein Unterschied!

Das kann man sich auch vorher überlegen, sich an einer
„echten“ Uni einschreiben und dort die Mittel beantragen,
welche dafür gedacht sind.
Wenn es diese Mittel nicht geben sollte: Ich kenne fast keinen
Studenten, der nicht arbeitet um sich sein Studium zu
finanzieren…

Wenn ich in einem festen Job bin, mich nebenbei weiterqualifizieren möchte, z.B. durch ein Fernstudium, ist das doch völlig i.O.

Wenn ich dann erfahre, dass mein Job demnächst wegfällt, will ich doch schnellst möglich den Abschluss erreichen.

Der Umstieg auf eine „normale“ Uni/FH ist naturgemäß an feste Zeitpunkte gekoppelt, die vermtl. nicht in das Zeitraster passen.

Also, ich sehe weiterhin keinen Missbrauch.

Gruß Volker

Hi!

Im Gegenteil, durch die Kündigung ist der AN sofort verfügbar
und muss nicht erst eine Frist abwarten.

Er will ja als Freelancer arbeiten, steht also dem Markt nicht zur Verfügung…

Das ist bewundernswert, was die Leute machen, aber hier ist
der Job ganz konkret in absehbarer Zeit weg. Also ist es
sinnvoll einen schnellen Weg zu finden um aus dieser Situation
herauszukommen.

Sinnvoll ist bleiben und suchen.
Der AG wird unter den Umständen, dass er den MA eh loswerden will, einer Aufhebung kaum widersprechen…

Es geht hier nicht um Unzufriedenheit, sondern um den

absehbaren Verlust des Arbeitsplatzes, das ist ein
Unterschied!

Nochmal: NOCH existert der Job, es besteht also keine Not.

Der Umstieg auf eine „normale“ Uni/FH ist naturgemäß an feste
Zeitpunkte gekoppelt, die vermtl. nicht in das Zeitraster
passen.

Abgesehen davon, dass ich bislang nicht lesen konnte, dass er an eine „normale“ Uni/FH wechseln möchte: Wenn er Vollzeitstudent wird, steht er dem Arbeitsmarkt ebenfalls nicht zur Verfügung, hat also ebenfalls keinen Anspruch auf ALG.

Also, ich sehe weiterhin keinen Missbrauch.

Ich sehe ihn auch nicht, da eine Sperre völlig zurecht absolut unausweichlich ist (ich könnte mir zwar eine Konstellation vorstellen, die möglich wäre, aber die werde ich hier nicht kundtun)

Gruß
Guido

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Hallo nochmal,

Ich sehe ihn auch nicht, da eine Sperre völlig zurecht absolut
unausweichlich ist (ich könnte mir zwar eine Konstellation
vorstellen, die möglich wäre, aber die werde ich hier nicht
kundtun)

Ich werde das Gefühl nichtlos, dass wir aneinander vorbei reden.

Ich werde hier erstmal Schluß machen. Gerne bin ich aber zu einer weiteren Diskussion per Mail bereit, da könnte ich Dir auch noch weitere Fakten sagen, ich setze Verschwiegenheit voraus.

Gruß Volker

Stell Dir mal vor, alle Arbeitnehmer machen das, was Du vor hast.
Bruttosozialprodukt ade.
Natürlich bekommst Du eine Sperre vom Arbeitsamt.
Aber Du musst es ja nicht dazu kommen lassen.
Such Dir einen Job neben Deinem Studium und verdiene Deinen Unterhalt selbst. Schon stellt sich die Frage nach der Sperre nicht mehr.
Übrigens wärst Du da nicht allein.
Viele Grüße
Axel
Arbeitsvermittler