Hallo,
folgender Fall:
Eine Firma hat im März sog. Massenentlassungen durchgeführt. Dabei sind ca. 50% der AN aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden, das Arbeitsamt wurde darüber informiert.
Ein AN, der noch weiter beschäftigt wurde, möchte nun aus eigener Motivation (Perspektivlosigkeit in der Firma) die Firma verlassen.
Da ihm aber bei einer eigenen Kündigung eine 12-wöchige Sperrzeit des Arbeitslosengeld droht, sucht er einen anderen alternativen Weg.
Der AG nennt ihm dazu 2 Alternativen:
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AN kündigt selbst mit einer Frist von 3Monaten. Da der AG aber nicht weiter mit ihm plant und schnellmöglich Ersatz sucht, würde ein Aufhebungsvertrag bei Neueinstellung eines neuen Mitarbeiters in Kraft treten. Hierbei würde der AN eine „Entschädigung“ erhalten, vorm Arbeitsamt aber eine Sperrzeit.
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Der AN erhält einen nachträglichen Zusatz im Arbeitsvertrag. Dieser verkürzt die Kündigungsfrist auf vier Wochen. Der AN wird dann durch den AG gekündigt mit dem Zusatz, dass dieser sich beruflich verändern möchte. Dies würde dann auch dem Arbeitsamt kommuniziert, könnte also ebenfalls zu einer Sperrzeit des Arbeitslosengeld führen.
Der AN möchte möglichst schnell aus der Firma austreten, um sich so auf sein Fernstudium zu konzentrieren und flexibler einen neuen Job anzutreten.
Wie lässt sich das Problem lösen?
Gruß
Benjo
