Selbst kündigen. Sperrfrist ?

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo !
Ich bin seit 45 Jahren in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
Nun beabsichtige ich mit meinem 63. Lebensjahr aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden.
Nach 24 Monaten als arbeitlos zu laufen, hätte ich dann mit 65 regulär die Pensonierung erreicht.
Da mein Arbeitgeber mich nicht entlassen wird, muß ich also selbst kündigen.
Meine Frage lautet: Wie lange wäre nun meine Sperrfrist ? Und muß ich hier noch was anderes beachten ?
Es wäre nett, wenn sie mir hier neutral etwas darüber berichten könnten.
Gruß Folkert

Hallo Folkert,

zu den Sperrfristen der Arbeitsagentur kann ich Ihnen leider nichts sagen, da ich damit gar nichts zu tun habe. Es könnte aber eventuell sein, dass Ihnen ein Arbeitsrechtler weiterhelfen kann.

Freundliche Grüße

Brigitte Flade

Hallo Folkert,

meinen Sie mit Sperrfrist Ihre Kündigungsfrist oder die Sperrfrist zum Bezug von Arbeitlsonengeld?

Letzteres: hier macht der deutsche Staat meines Wissens nach keine Unterschiede, wie lang man „in Arbeit“ ist - die Sperrfrist beträgt bis zu 3 Monate.

In Ihrem Fall macht es eher Sinn:

  1. prüfen, inwiefern Ihr Arbeitgeber Ihnen entgegenkommt:
  • Möglichkeit der Altersteilzeit
  • Aufhebungsvertrag aufgrund voraussehbarer betriebsbedingter Kündigung (hier beträgt die Sperrfrist 1 Monat) -> in diesem Fall nach auch eine Abfindung aushandeln (sollte nach den vielen Jaher Betreibzugehörigkeit kein schwieriges Thema sein)
  • falls vorhanden: Betriebsrat in die Verhandlungen einbeziehen!
  1. Arbeitsamt kontaktieren
  • auch hier gibt es kostenfrei Beratung
  1. (falls Ihr Betrieb keine Arbeitnehmervertretung hat) Beratung bei der für Ihren Geschäftszweig zuständigen Gewerkschaft suchen (machen die auch für Nichtmitglieder :smile:)

  2. kostenfreie Beratung beim Arbeitsgericht einholen

Der Möglichkeiten gibt es viele - je mehr Stellen Sie kontaktiern, desto eher schlagen Sie das für Sie Wertvollste heraus :wink: