Selbst'ndig reparateur

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,

Frage nicht aus Elektronik, aber Sie sollten es auch wissen,
eine Person mit IHK-Abschlüß „Elektroniker für Geräte und Systeme“ hat festes Job und will nebenbei für selbe Firma einige Elektronikplatinen reparieren.

Er hat vor sich selbständig melden, 1 Person auf Teilzeit einstellen und ein Vertrag über o.g. Platinenbehandlung abschliessen. Wird defekte Platinen selbst abholen, reparieren und zurück bringen.
Einbau, Endtest Sicherheitstest und Verantwortung bleibt bei die Firma,

Es gibt bestimmt 1000 Vorschriften dass man dabei beachten muss und Anforderungen für Reparaturen. Frage: wie konnte es funktionieren ohne Aufwand? Wenn im Vertrag nicht Reparatur, sondern z.b. „Testen“ steht, oder „Behandlung“ oder.
Was darf man überhaupt in Gewerbeanmeldung schreiben? Ist ein Meisterbrief notwendig für alle tätigkeiten ODER darf ein Elektroniker was tun?

Hat jemand eine Idee / Erfahrung?

Werde versuchen die Anfrage zu beantworten. Die Anfrage ist in einem schlechten Deutsch verfasst.
Wer Arbeitsplätze schafft hat erst mal gute Karten. Bitte bei der zuständigen Handwerkskammer nachfragen, ob ein Meisterbrief verlangt wird. Es gab da eine Lockerung in den Bestimmungen. Bin aber nicht auf dem aktuellsten Stand. Wenn Du eine handwerkliche Leistung anbietest, hast Du auch die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungen zu geben (Gebrauchtteile 1 Jahr).
Gruss
R. Böhme

Hallo,

am besten bei der IHK oder der Handwerkskammer fragen,
was erlaubt ist und was nicht.
Meines Wissens nach ist ein reiner Service auch ohne Meisterbrief erlaubt, Reparaturen jedoch nicht.

Gruss Andy

Guten Tag,
die Idee ist gut, leider nur sehr schlecht durchführbar. Ich bin selbst Dipl.-Ingenieur für wissenschaftlichen Gerätebau und habe mich mit dem Thema umfangreich befasst. Die Fehler sind sehr umfangreich und oft nicht meßbar. Die Garantie für die Funktionsfähigkeit muss in jedem Fall die reparierende Firma geben. Das ist gesetzlich festgelegt. Gern würde ich mich über dieses Thema weiter unterhalten. Ich habe mehr als 20 Jahre Kundendiensterfahrung und schon viele Reparaturversuche an Leiterplatten, Programmplatinen und mech. Steuerungen hinter mir. Meine Mail-Adresse lautet: [email protected]

Mit freundlichen Grüßen Walter Lux

Hallo,

ich persönlich würde sagen, geht nicht!
Aber Deine zuständige Handwerkskammer kann
es Dir ganz genau sagen.

HTH
Micha

Hallo,
erst - danke sehr,
zweitens: wie konnte das Problem gelöst werden?
Wenn nicht Gewerbe dann - freiberuflich oder sonstwie,
Prüfung und Verantwortung SOLL bei der Auftraggeber bleiben da einbau selbst und endtest soll durchgeführt werden.
Gibt es überhaupt irgendeine Möglichkeit?
Danke,

die Idee ist gut, leider nur sehr schlecht durchführbar. Ich
bin selbst Dipl.-Ingenieur für wissenschaftlichen Gerätebau
und habe mich mit dem Thema umfangreich befasst. Die Fehler
sind sehr umfangreich und oft nicht meßbar. Die Garantie für
die Funktionsfähigkeit muss in jedem Fall die reparierende
Firma geben. Das ist gesetzlich festgelegt. Gern würde ich
mich über dieses Thema weiter unterhalten. Ich habe mehr als
20 Jahre Kundendiensterfahrung und schon viele
Reparaturversuche an Leiterplatten, Programmplatinen und mech.
Steuerungen hinter mir. Meine Mail-Adresse lautet:
[email protected]

Mit freundlichen Grüßen Walter Lux

Da kann ich leider nicht helfen, tut mir leid.

Tut mir leid!! Keine Idee dazu

Guten Tag,
wie haben Sie sich die Sache vorgestellt ? Was und wie möchten Sie reparieren ? Wie soll das bezahlt werden ? Wenn jemand für eine Reparatur bezahlt, verlangt er selbstverständlich (!!!) eine Garantie. Die ist deutsches Recht und Pflicht. Was haben Sie für eine Werkstatt und was für Meßmittel ? Was passiert, wenn Sie eine Leiterplatte reparieren und sie funktioniert hinterher nicht ?

Legen Sie doch Ihre gedanken einmal näher dar !

Viele Grüße Walter Lux

Hallo,

das ist nicht einfach zu beantworten. Meine Meinung nach geht das nicht so einfach, da es sich dabei um ein Handwerksgewerbe handelt.

  1. Handwerkskammer abklären
    Dann habe ich nicht ganz verstanden ob du dich selbständig machen willst, also deinen Job aufgeben oder ein Nebengewerbe anmelden willst.
  2. Mit Arbeitgeber klären ob er Nebenjob / Nebengewerbe tolleriert.
    Auf die ausgeführten Arbeiten muss du natürlich Gewährleistung geben
  3. Haftungsfragen klären. Versicherung abklären
    Du schreibts, dass du zu ausführung der Tätigkeit eine Halbtagskraft einstellen willst. Das bedeutet ne menge bürokratischen Aufwand bis hin zur Lohnabrechnung. Ich würde malschauen, ob ich nicht eine kleine Firma :wink: (Mailadresse findest du in meinem Profil) die solche Reparaturen übernimmt und du nur als Vermittlungsaggent handelst.

So nur mal kurz meine Gedanken dazu.