Selbst. Nebentätigkeit: Verlust im 2. Geschäftsjah

Hallo liebe Wissende!

Angenommen jemand betreibt seit 07/2007 eine selbständige Nebentätigkeit und hat im Jahr 2007 einen Minimalen Gewinn erwirtschaftet (unter 100 Euro).

Nun hat er 2008 sogar einen Verlust eingefahren. Er hat einige Umsätze gemacht, aber eben mehr Ausgaben als Einnahmen eingefahren.

Wird das Finazamt kritisch und könnte bereits von Liebhaberei gesprochen werden?

Vielen Dank und liebe Grüße, Manuel.

wenns um die züchtung von kakteen auf der fensterbank im wohnzimmer geht: JA

wenns um was anderes geht: VIELLEICHT

liebhaberei kann man nur als einzelfallbetrachtung diskutieren. „nebentätige selbständigkeit“ grenzt das ganze nur rudimentär ein und wäre von vorteil die tätigkeit wenigstens ansatzweise zu beschreiben…

aber selbst dann wird es keine abschließende beurteilung geben können…

gruß inder

Hallo und Gruß ans Meer :wink:

Es ist anzunehmen, dass es sich um die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen aus der EDV und Telek. Brache handelt.

aber selbst dann wird es keine abschließende beurteilung geben
können…

Welche Informationen werden benötigt um eine Aussage treffen zu können?

Gruß, Mnauel.

aber selbst dann wird es keine abschließende beurteilung geben
können…

Welche Informationen werden benötigt um eine Aussage treffen
zu können?

keine, wie gesagt, liebhaberei wird immer eine einzelfallbetrachtung sein.

es geht in erster linie um den charakter der tätigkeit und den bezug zur privatsphäre.

gew. vermietung des eigenen motorrades oder wohnmobils oder sou, das sin klassiker für liebhaberei, aber selbst dann muss man den einzelfall sich ansehen…

Nein, solange es kein sehr hoher Verlust ist wird es keine Probleme geben. Ich kenne Firmen die hatten die letzten 10 Jahre nur negative Einkünfte.

Es verdienen ja meistens an deinen Aufwendungen auch deutsche Firmen was das FIA auch weis.

Gruß Percy

Vielen Dank für eure Beiträge!

Dann ist ja alles im grünen Bereich.

Manuel.