wenns um die züchtung von kakteen auf der fensterbank im wohnzimmer geht: JA
wenns um was anderes geht: VIELLEICHT
liebhaberei kann man nur als einzelfallbetrachtung diskutieren. „nebentätige selbständigkeit“ grenzt das ganze nur rudimentär ein und wäre von vorteil die tätigkeit wenigstens ansatzweise zu beschreiben…
aber selbst dann wird es keine abschließende beurteilung geben können…
aber selbst dann wird es keine abschließende beurteilung geben
können…
Welche Informationen werden benötigt um eine Aussage treffen
zu können?
keine, wie gesagt, liebhaberei wird immer eine einzelfallbetrachtung sein.
es geht in erster linie um den charakter der tätigkeit und den bezug zur privatsphäre.
gew. vermietung des eigenen motorrades oder wohnmobils oder sou, das sin klassiker für liebhaberei, aber selbst dann muss man den einzelfall sich ansehen…