Selbst. Tätigkeit: Haftung, Gema, etc

Hallo liebe Rechtsexperten,

ich unterrichte Salsa (ist ein Tanz, tut aber nichts zur Sache) - und zwar einmal-zweimal wöchentlich in einem Fitnessstudio. Ich bin keine Studioangestellte , sondern ich bezahle für die Zeit, in der ich unterrichte, Raummiete und kassiere Geld von den Kursteilnehmern.

Ich habe hierzu einige Fragen:

  1. Ich nehme an, GEMA muss (wg. der Musik) bezahlt werden, oder? Obwohl das Studio es schon für die Aerobic-Stunden bezahlt?

  2. Wie ist es mit der Haftpflicht? Stimmt es, dass wenn sich beispielsweise jemand währen meines Unterrichts verletzt, ich dafür hafte? Müsste ich dafür eine Betriebshaftpflichversicherung abschließen?

Danke im vorraus für eure Antworten.

Gruß
Camilla

Hallo,
beide Fragen kann man mit JA beantworten

Gruß
HaWeThie

Frage dazu
Hallo Hawethie,

Danke für die Antwort.
Ich möchte noch etwas wissen:
Um den Abschluss einer Betriebshaftpflichversicherung zu vermeiden, wäre es möglich, den Kursteilnehmer eine Erklärung unterschreiben zu lassen, mit der sie auf eventuelle Ansprüche verzichten? Hätte so was Rechtsgültigkeit?
Oder:
Gäbe es eine Möglichkeit, dass der Studioinhaber die Haftung übernimmt?

Gruß
Camilla

Hallo Hawethie,

Hi,

Danke für die Antwort.

Gerne.

Ich möchte noch etwas wissen:
Um den Abschluss einer Betriebshaftpflichversicherung zu
vermeiden, wäre es möglich, den Kursteilnehmer eine Erklärung
unterschreiben zu lassen, mit der sie auf eventuelle Ansprüche
verzichten? Hätte so was Rechtsgültigkeit?

Das geht mE nicht.

Oder:
Gäbe es eine Möglichkeit, dass der Studioinhaber die Haftung
übernimmt?

Du müsstest dazu Angestellte oder zumindes freie Mitarbeiterin des Studios werden. Deine Bezahlung erfolgt durch das Studio, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer, die Teilnehmer zahlen ihren Obulus an das Studio, falls nicht Kurse im Monatsbeitrag enthalten sind.

Gruß
HaWeThie

Hallo Hawethie,

Um den Abschluss einer Betriebshaftpflichversicherung zu
vermeiden, wäre es möglich, den Kursteilnehmer eine Erklärung
unterschreiben zu lassen, mit der sie auf eventuelle Ansprüche
verzichten? Hätte so was Rechtsgültigkeit?

Das geht mE nicht.

Ist es wirklich so? Warum?
Das wäre wichtig zu wissen…

Danke im voraus
Gruß
Camilla

Das geht mE nicht.

Ist es wirklich so? Warum?
Das wäre wichtig zu wissen…

Hi
das ist mW durch Rechtsprechung schon mehrfach so entschieden worden.
Es würde jeder Betreiber eines Studios, jeder Sportverein etc. so machen und sich jeder Verantwortung entziehen. Das geht nicht, da die Gäste unangemessen benachteiligt würden.

Gruß
HaWeThie