Selbst versicherungspflichtig ?

Hallo,
weiß nicht ob meine Anfrage in diesem Forum richtig ist. Habe auch nicht viel Ahnung von entsprechender Materie. Also mal angenommen, ein Ehepaar, getrennt lebend, zwei Kinder. Sie bezieht Unterhalt und Harz 4. Sie und die Kinder sind über den Noch - Ehemann krankenversichert. Nun beantragt sie beim Amt Gelder, da sie sich selbstständig machen möchte (Gründungszuschuss ?).

  1. Frage
    Sind diese Gelder für Selbstständigkeit vom Amt immer gleich hoch oder bei jedem individuell ?

Angenommen sie bekommt die entsprechenden Gelder vom Amt. Anschließend wird sie vom Finanzamt angeschrieben wegen irgendeiner steuerlichen Selbsteinschätzung.

  1. Frage
    Wie sieht es aus mit den sonstigen Sozialabzügen bei ihr. ? Kann sie trotz gemeldeten Gewerbe bzw. eigenen Einkommen trotzdem über den Ehemann krankenversichert bleiben. ? Muss sie nicht selbst z. B. auch in die Rentenversicherung einzahlen. ? Hätte das Arbeitsamt sie weiterversichern müssen. ?

Vielleicht kann man die Fragen zumindest pauschal beantworten, würde schon reichen.

Vielen Dank
Moni

Hallo,

sorry, aber die Fragen lassen kaum vermuten, dass das mit der Selbständigkeit klappt…

NIEMALS sollte man sich selbständig machen, nur um weiter irgendwelche Leistungen „vom Amt“ zu erhalten. Das geht todsicher in die Hose und vernichtet mehr Geld, als man bekommt.

Man muss sich um ALLES selber kümmern, natürlich um sein Geschäft, aber auch um den ganzen Bürokram und letztlich zahlt man seine eigene Versorgung (Berufsgenossenschaft, ggf. IHK, natürlich Krankenversicherung und Rentenversicherung) selbst. Kein AG leistet mehr dazu, kein „Amt“ übernimmt irgendwelche Kosten. Eine private Krankenversicherung mit minimaler Leistung kostet für eine 35-jährige Frau geschätzte 200 Euro im Monat.

Mehr erfahren Sie: http://de.wikipedia.org/wiki/Ich-AG

Machen Sie´s, wenn Sie eine gute Idee haben und Sie taff genug dafür sind, selbständig für sich zu sorgen. Und das wörtlich SELBST und STÄNDIG.

Viel Glück dabei,
T.