Hallo,
weiß nicht ob meine Anfrage in diesem Forum richtig ist. Habe auch nicht viel Ahnung von entsprechender Materie. Also mal angenommen, ein Ehepaar, getrennt lebend, zwei Kinder. Sie bezieht Unterhalt und Harz 4. Sie und die Kinder sind über den Noch - Ehemann krankenversichert. Nun beantragt sie beim Amt Gelder, da sie sich selbstständig machen möchte (Gründungszuschuss ?).
- Frage
Sind diese Gelder für Selbstständigkeit vom Amt immer gleich hoch oder bei jedem individuell ?
Angenommen sie bekommt die entsprechenden Gelder vom Amt. Anschließend wird sie vom Finanzamt angeschrieben wegen irgendeiner steuerlichen Selbsteinschätzung.
- Frage
Wie sieht es aus mit den sonstigen Sozialabzügen bei ihr. ? Kann sie trotz gemeldeten Gewerbe bzw. eigenen Einkommen trotzdem über den Ehemann krankenversichert bleiben. ? Muss sie nicht selbst z. B. auch in die Rentenversicherung einzahlen. ? Hätte das Arbeitsamt sie weiterversichern müssen. ?
Vielleicht kann man die Fragen zumindest pauschal beantworten, würde schon reichen.
Vielen Dank
Moni