Selbst % von der Rechnung abziehen?

Liebe Experten für Recht!
Wenn jemand mit der Leistung einer Handwerkerfirma absolut nicht zufrieden ist, die Rechnung aber bezahlen muss, gibt es vielleicht ein § der erlaubt % von der Rechnung abzuziehen und wie viel???
Vielen Dank für die Antworten!!!

Hi Maria,

Wenn jemand mit der Leistung einer Handwerkerfirma absolut
nicht zufrieden ist, die Rechnung aber bezahlen muss, gibt es
vielleicht ein § der erlaubt % von der Rechnung abzuziehen und
wie viel???

nun … die Handwerker in Deutschland haben es generell schwer, weil jeder Kunde meint, sie hätten hier oder dort „gepfuscht“. Deshalb kommt es zur Beantwortung deiner Frage erstmal darauf an, ob sie (die Handwerker) ihre Leistung objektiv und nach bester Handwerkskunst erbracht haben, nicht aber darauf, ob man meint, sie hätten diese nicht erbracht.

Sprich: meiner Meinung nach müsste hier eine Person vom Fach (z.B. Gutachter) eine Aussage dazu treffen, ob dieses Pfusch war oder nicht. War es kein Pfusch, kann man nichts abziehen und muss voll zahlen.

Dazu siehe z.B. auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Baumangel

Gruss
norsemanna

Hallo,

Wenn jemand mit der Leistung einer Handwerkerfirma absolut
nicht zufrieden ist, die Rechnung aber bezahlen muss, gibt es
vielleicht ein § der erlaubt % von der Rechnung abzuziehen und
wie viel???

Nicht „zufrieden“ zu sein reicht nicht. Rein hypothetisch gesehen muß man schon konkrete Mängel (sofern objektiv vorhanden) benennen und Nachbesserung verlangen.
Erst wenn das fehlschlägt, könnte man über eine Minderung nachdenken.

Gruß:
Manni

IANAL